Hallo folgendes:
Ein ehepaar hat für eine Wohnung eine Mietkaution hinterlegt von 2 Kaltmieten. Jetzt ist das Ehepaar zum 01.05.10 Ausgezogen. Mietkaution gab es bis jetzt nicht zurück,stattdessen kam am 07.12.10 die Jahreabrechnung für 2009 mit einer Nachzahlung von nicht mal 200€. Der Vermieter hier eine Verwaltung fordert nun die begleichung der Nachzahlung bis 22.12.10. Von der Mietkaution kein Wort.
Jetzt die frage:
Muss der Vermieter nicht langsam die Kaution auszahlen ? Er kann doch die Nachzahlung damit verrechnen und den rets auzahlen oder nicht?
Er muss zwar noch 4 Monate für 2010 abrechnen, nur kommen die Abrechnungen immer erst kurz vor Jahresende also für 2010 erst ende 2011.
In wie weit darf der Vermieter weiterhin Mietkaution einbehalten?
MFG