Rückzahlungsfristen Mietkaution

Hallo folgendes:

Ein ehepaar hat für eine Wohnung eine Mietkaution hinterlegt von 2 Kaltmieten. Jetzt ist das Ehepaar zum 01.05.10 Ausgezogen. Mietkaution gab es bis jetzt nicht zurück,stattdessen kam am 07.12.10 die Jahreabrechnung für 2009 mit einer Nachzahlung von nicht mal 200€. Der Vermieter hier eine Verwaltung fordert nun die begleichung der Nachzahlung bis 22.12.10. Von der Mietkaution kein Wort.
Jetzt die frage:
Muss der Vermieter nicht langsam die Kaution auszahlen ? Er kann doch die Nachzahlung damit verrechnen und den rets auzahlen oder nicht?
Er muss zwar noch 4 Monate für 2010 abrechnen, nur kommen die Abrechnungen immer erst kurz vor Jahresende also für 2010 erst ende 2011.

In wie weit darf der Vermieter weiterhin Mietkaution einbehalten?

MFG

der vermieter darf geld aus der kaution solange einbehalten, bis alle rechnungen vorliegen (sprich: bis die letzte nebenkostenabrechnung gestellt wird, also max. 12 monate nach ende des letzten abrechnungszeitraums). allerdings darf der zurückgehaltene betrag nur einer zu erwartenden nachzahlung zuzüglich einer sicherheitsreserve entsprechen.