hallo,
ich habe da eine frage und hoffe das sie mir evtl helfen können! Mein Arbeitgeber hat mir den LKW Führerschein gezahlt und laut arbeitsvertrag werden jährlich 20% von mir ‚abgearbeitet‘ bzw muss ich den restbetrag nach evtl. kündigung meinerseits zurückzahlen. vor kurzem habe ich gehört das solche verträge nicht zulässig sind! Stimmt das? bzw wo kann ich herausfinden wie die rechtslage genau ist?
Vielen dank für ihre hilfe!!
Hallo,
diese Frage müsste ein Arbeitsrechtler oder eine Gewerkschaft klären können. Der Vor ist keine Führerscheinrecht.
MfG.
Szymanski Fahrschulen - Dortmund