Habe im Netz folgende Info zum Thema Rückzahlung bei Weiterbildungskosten gefunden. Zitat: „Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kosten besteht nur bei einer entsprechenden Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien in dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.“
Wenn hier nichts vereinbart wurde, kann ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer keine sep. Rückzahlung vereinbaren??? Es muss also z.B. ein Nachtrag zum eigentlichen Arbeitsvertrag geschrieben werden???
Doch, kann man. AG und AN können eine eigens auf die
Weiterbildung abgestimmte Rückzahlungs-Regelung treffen.
Hallo LeoLo,
danke für die Antwort.
Wenn in einem Tarifvertrag nun aber z.B. vereinbart wäre, dass z.B. bei Eigenkündigung xy % oder xy-Anteile in einem gewissen Zeitraum zurückzuerstatten wären, wäre dann auch hier noch eine separate Rückzahlungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber u Arbeitnehmer möglich???
Individualrechtlich anderslautende Vereinbarungen sind dann nur erlaubt, wenn der anzuwendende Tarifvertrag per Öffnungsklausel dies ausdrücklich gestattet.