Rückzahlungspflicht bei Weiterbildung

wie verhält sich das mit der rückzahlungspflicht bei weiterbildung,wenn der betrieb diesen finanziert hat allerdings unmittelbar danach gekündigt wird oder kündigt. es liegen keine schriftlichen abmachungen vor.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/fortbildungskosten.htm

Agnes