Rückzahlungspflicht für ehemalige AlG2-Empfänger?

Was würde passieren, wenn ein Rentner, der zuvor Hartz4-
Empfänger war , erbt oder eine Immobilie geschenkt bekommt? Gibt es da eine- z.B. 10-Jahresfrist - innerhalb der erhaltene Hartz-4-Leistungen vom Staat zurückgefordert werden können?

Hallo Ruhig,

bei Hartz IV gilt das Zuflussprinzip. Das Geld wird in dem Monat angerechnet, in dem es auf dem Konto ist. Z.B. wenn jemand freiberuflich arbeitet wird das Geld nicht angerechnet, wenn die Rechnung gestellt wird (wie es beim Finanzamt der Fall ist) sondern dann, wenn das Geld auf dem Konto ist. Deswegen muss man ja auch ständig Kontoauszüge vorlegen.
Wenn nun jemand nach dem Leistungsbezug zu Geld kommt hat das nichts mehr mit Hartz IV zu tun. Bei Hartz IV geht es immer um das hier und jetzt und nicht was früher einmal war (da wird nur geprüft ob jemand die Hilfebedürftigkeit/ Leistungsberechtigung mutwillig herbei geführt hat) oder irgendwann einmal sein wird.
Also kurz: nein, vom Rentner wird vom Jobcenter nichts zurückgefordert werden.
Gruß
R.

Hallo,

dazu kann ich KEINE sichere Auskunft geben! Nur folgendes:

Wird IN der Zeit des Bezuges geerbt, ja, sind die Leistungen zurückzuzahlen bzw. sofort zu stoppen (vorausgesetzt, es wird tatsächlich was geerbt. Man kann ja auch Schulden und Kosten etc erben!) Wird einem in einer Form ein Darlehen vom Amt gewehrt, ja ist dies von denen innerhalb einer gewissen Zeit zurückzufordern, wenn dann Geld, Einkommen vorhanden ist. Aber es gibt natürlich Schutzbeträge etc. Achtung, eine Schenkung ist kein Erbe! Wird ein Haus geschenkt und ist dies aktuell schuldenfrei und nicht mit immensen laufenden Kosten etc verbunden, so kann dies natürlich beliehen werden, um vom Amt wegzukommen. Hierfür gibt es aber spezielle Berater. Infos unbedingt von Banken, Rechtsanwälten, Caritas, Ombuds… einholen.

Hallo Ruthchen, vielen Dank für Deine Antwort.
Meine Frage entstand als ich las, daß Erben ehemaliger
Hartz4-Empfänger dessen erhaltene Hartz4-Leistung innerhalb 10 Jahren nach Erhalt zurückzahlen müssen(was ich für nicht gerechtfertigt halte)
Daraus schloß ich, daß u.U.auch Hartz4-Empfänger
zurückzahlen müssen, wenn sie innerhalb der 10Jahresfrist erben oder zu Geld kommen.
Grüße
ruhig

Meines Wissens gibt es das nicht.

Was würde passieren, wenn ein Rentner, der zuvor Hartz4-
Empfänger war , erbt oder eine Immobilie geschenkt bekommt?
Gibt es da eine- z.B. 10-Jahresfrist - innerhalb der erhaltene
Hartz-4-Leistungen vom Staat zurückgefordert werden können?

Hallo,

wenn die SGB II-Leistungen auf Darlehensbasis gewährt wurden, weil das Erbe schon eher anstand oder es absichtlich hinausgezögert wurde, um das Erbe erst als Rentner antreten zu können, gibt es mit sicherheit Möglichkeiten für eine Rückforderung. Da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne, kann ich ihnen auch nichts konkretes dazu sagen.

mfg,

Was würde passieren, wenn ein Rentner, der zuvor Hartz4-
Empfänger war , erbt oder eine Immobilie geschenkt bekommt?
Gibt es da eine- z.B. 10-Jahresfrist - innerhalb der erhaltene
Hartz-4-Leistungen vom Staat zurückgefordert werden können?

Hallo,
erst mal Entschuldigung das ich erst so spät schreibe,aber ein Gewitter hat mein Internet tagelang lahm gelegt.
Also meines Wissens besteht nur bei Überbezahlung eine Rückzahlungsfrist,also wenn im Bezug von Hartz 4 geerbt wurde.
Ich glaube bei der Rente wäre ja nicht mehr das Arbeitsamt sonern der vVersicherungsträger mit Forderungen dran,z.B. bei Zusatzverdiens und gleichzeitiger Witwen oder Waisenrente.
Ich hoffe ich konnte helfen.Bei Schenkungen besteht aber eine 10jahres Frist,wenn der Schenker bedürftig wird,also z.B. Altersheim oder Hartz4.
Gruß Megara

Was würde passieren, wenn ein Rentner, der zuvor Hartz4-
Empfänger war , erbt oder eine Immobilie geschenkt bekommt?
Gibt es da eine- z.B. 10-Jahresfrist - innerhalb der erhaltene
Hartz-4-Leistungen vom Staat zurückgefordert werden können?