Rückzahlungssicherheit: privates Darlehen

Hallo, ich beabsichtige einer Person X, dessen Girokonto und Lohn gepfändet wurde , den Pfändungsbetrag als Darlehen zu überlassen. Nun stellt sich aber für mich die Frage (da keine anderen Werte als der Lohn vorhanden sind) , welche Sicherheiten ich als Privatperson vereinbaren kann …
Ich dachte mir, daß diese Person ihrer Lohnbuchhaltung den Auftrag erteilt, monatlich einen bestimmten Betrag Y vom Gehalt auf ein Konto ABC überweisen zu lassen mit der Maßgabe , daß irgendwelche Abweichungen ab diesem Zeitpunkt meiner Zustimmung bedürfen.
damit hätte vllt die Lohnbuchhaltung nen Mehraufwand … ist meine Idee rechtlich soweit ok, daß ich ne Handhabe im Bedarfsfall habe ?

Hallo,

leider bin ich kein Jurist. Ich kann dir also nur meine persönliche private Meinung nennen. Ich denke, das ist keine Sicherheit und die Lohnbuchhaltung kann auch nicht „beauftragt“ werden hier Zusatzaufgaben und -kontrollen für dich privat zu übernehmen. Der nicht pfändbare Teil der Einnahmen liegt bei etwas über 1.000 € im Normalfall. Auch nur der darüber liegende Betrag könnte ggf. gepfändet werden. Also, ich denke mal ausser der normalen Pfändungsmöglichkeit hast du ansonsten keine weitere Sicherheit in der Hand. Überleg es dir daher sehr genau, was du wirklich tun willst und im Zweifel abhaken kannst, ohne dich selbest damit evtl. in Bredouille zu bringen.

Hallo Roland,

nette Idee, aber in der Praxis funktioniert das leider so nicht.
Es gibt ja keinen Vertrag zwischen Darlehensgeber und Arbeitgeber, somit ist der Arbeitgeber nicht weisungsgebunden und die Vereinbarung kann vom Kreditnehmer jederzeit widerrufen werden.

Ein privates Darlehen bedarf eines schriftlichen Darlehensvertrages (aus Beweisgründen). Zusätzlich kann eine Besicherung vereinbart werden, zB in Form einer Gehaltsabtretung. Diese Gehaltsabtretung muß dann dem Arbeitgeber angezeigt werden und entsprechend führt der Arbeitgeber den pfändbaren Teil (also kein fester Betrag) des Gehaltes ab (damit ergibt sich ein dreiseitiger Vertrag, an den sich alle halten müssen). Ist kein pfändbarer Teil vorhanden gibt es kein Geld. Dann würde sogar eine Klage ins Leere gehen. Dies ist das Risiko des Kreditgebers.
Vom Text müssen Darlehnsvertrag und Abtretung rechtsfest sein, also auf gar keinen Fall etwas selber formulieren.

Im übrigen gilt bei Abtretungen die Rangfolge nach Eingang der Abtretung bei Arbeitgeber. Heißt, selbst wenn der Pfändungsbetrag bezahlt ist, muß damit die Lohnpfändung nicht aufgehoben sein. Sollte sich wieder ein Rückstand ergeben, lebt die erstrangige Pfändung wider auf und Du bekommst nichts mehr.

Davon abgesehen stellt sich eh die Frage, ob man jemandem mit Pfändung Geld leihen sollte. Der Schuldner hat ja schon gezeigt, daß er nicht zahlen kann. Warum also das Risiko eingehen das eigene Geld zu verlieren ? Hier gilt das alte Sprichwort: Bei Geld hört die Freundschaft auf.

Gruß
Jürgen