Es wurde eine Ferienwohnung im Internet (via Tourist-online.de) gebucht und diese (aus Sicherheitsgründen) via paypal mit Kreditkartenabbuchung gezahlt.
Tourist online hat (leider 1 Tag zu spät) den Kunden informiert, dass keine Zahlungen gemacht werden sollen, da es Mehrfachbuchungen bei der Ferienwohnung gab und sich total 7 Geschädigte gemeldet haben. Der Kunde hat bei paypal einen offenen Konflikt eingereicht, als Antwort aber nun erhalten, dass dies keine Ware ist und deshalb der Käuferschutz nicht zählt. (Was wenn man einfach behauptet hätte, es wäre eine Ware?)
Das Kreditkarteninstitut ist das nun am prüfen ob sie mit paypal eine Rückbuchung machen können, aber da die Zahlung ja durch den Kunden ausgelöst wurde, mit unsicherem Ausgang.
Frage: paypal hat das Geld 20 Tage gesperrt, so dass keiner eine Zugriff auf das Geld hat und danach wird es an den Betrüger ohne Ferienwohnung weitergeleitet. Ein Käuferschutz kann ja nicht beantragt werden, resp. wird dann abgelegt, dass wurde dem Kunden schon so von paypal mitgeteilt.
Sie geben die Identität des Geldempfängers nur an das Gericht, resp. den Strafverfahrbehörden raus. Darauf wurde Anzeige bei der Polizei erstattet. Allerdings läuft die Zeit davon.
Gemäss Richtlinien von Paypal ist Betrug verboten. Wie können diese trotz Anzeige und mehreren Geschädigten dies ignorieren und weiterleiten? Was soll gemacht werden?
Kann man einen nicht genehmigte Zahlung angeben, dann spielt es keine Rolle ob es eine Ware war oder nicht. Geht das überhaupt?