Rueckzug nach Deutschland- Versicherung

Hallo
ich habe 3 Jahre in den USA gelebt und bin mit einem Amerikaner verheiratet. Vor unserer Hochzeit war ich dann noch ueber meine Mutter mitversichert (Privat/Beamtin) durch unsere Heirat fiehl ich aus der Versicherung raus und war seitdem nur noch in den USA versichert (ueber meinen Mann) hatte aber immer noch meinen Wohnsitz in Deutschland, habe das einfach nie geaendert… Unsere Tochter ist Doppelstaatsbuergerin und ist nur in den USA versichert. Jetzt wollen wir nach Deutschland umziehen und daher meine Frage: Wie werde ich jetzt versichert? Und mein Mann? Er wird erstmal „arbeitslos“ sein und einen 6 Monatigen Sprachkurs machen und danch selbststaendig sein. Und wie koennen wir unsere Tochter versichern? Kann es sein dass ich Strafe zahlen muss da ich ca. 2 Jahre nicht in Deutschland versichert war?
Vielen Dank

nein, Du musst keine Strafe zahlen. Du musst Dich nur sofort anmelden.
Du hast die freie Wahl wo Du Dich versichern willst: in der Gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, Techniker, Barmer Ersatzkasse, HEK,…usw.) oder bei einer Privaten Krankenversicherung.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hast Du kein Einkommen.
Die günstigste Art sich zu versichern ist dann die GKV, also die Gesetzliche Krankenversicherung. Hier wird Dein Mann versichert und Du und Eure Tochter kostenlos bei ihm mitversichert (sog. Familienversicherung). Hier empfehle ich die Hanseatische Ersatzkasse (HEK). Sie hat mit die besten Leistungen und verlangt keinen Zusatz.
Willst Du aber Topp abgesichert sein, dann solltet Ihr Euch bei einer Privaten Versicherung absichern. Hier hast Du (je nach Tarif) die wesentlich besseren Leistungen, aber auch den höchsten Beitrag. Denn hier müssen alle Familienmitglieder einzeln versichert werden. (Ich vermute, Deine Eltern sind als Beamte privat versichert)
Wenn Du Dich dafür entscheidest, solltest Du einen Makler fragen, keinen Ausschließlichkeitsvertreter (denn der hat nur eine Versicherung, der Makler aber alle Privaten) Lass Dir mindestens 2 Angebote ausrechnen. Und lass Dir natürlich erklären warum er Dir diese ausgewählt hat.
Und bestehe auf einem Beratungsprotokoll.
Wenn Du willst, dann kann ich das für Dich machen.
Hupftiegel

Hallo Annyxx,

normalerweise kann man in die Versicherung zurück, bei der man früher versichert war.Sollte keine eigene Versicherung bestanden haben, kann man je nach Status in die gesetzliche, oder Private KV (Gesundheitsfragen). Eine Strafe wird wohl nicht fällig werden, wenn Beweise über die Vorversicherung in USA erbracht werden können. Die Tochter wird wohl am günstigsten über ein/beide Elternteile in der GKV mitversichert werden.Ob sich Dein Mann später als Selbständiger Privat versichert, hängt auch davon ab ob Du arbeitest, und was dieser für ein EK erzielt.

Guten Tag,
da Sie in den letzten Jahren in USA versichert waren entfällt eine Nachversicherung(bitte Versicherungsbescheinigung vorsorglich mitbringen).
Wenn ich das richtig verstanden habe waren Sie noch nie in Deutschland versichert, weder selbst noch immer die Eltern?
Immer nur privat?
Danke.

Gruß

Harald

Hallo,
eine Strafe musst du nicht zahlen !! Alles andere istr nicht so einfach. Es kommt darauf an, ob du evtl. in die gesetzliche KV eintreten kannst. Dann könnte dein - noch nicht arbeitender - Ehemann und deine Tochter kostenlos mitversichert werden. Andernfalls kann es recht teuer werden, wenn ihr 3 alle Risiken über die private KV abdecken müsst. Am besten, Ihr lasst euch von einer gesetzlichen KK (AOK,Barmer,DAK usw.) unter Darlegung aller relevanten Fakten ausführlich beraten

Hallo!
Ihr müßt Euch privat versichern - mit Gesundheitsprüfung. Strafe zahlt man, wenn man einen ständigen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat und keinen inländischen Krankenversicherungsschutz nachweisen kann - so will es der Gesetzgeber. In der Regel verzichtet ein Anbieter auf die Erhebung der Strafe, wenn nachgewiesen wird, dass man im in den letzten Jahren im Ausland versichert war. Hier wird nicht zwingend auf die Einwohnermeldeamtsbescheinigung gepocht, andere geeignete Nachweise reichen auch.

Viel Erfolg,

Sosa.

Hallo,
es gibt da mehrere Szenarien. Ich nehme mal das, was mir am wahrscheinlichsten erscheint (wenn es nicht stimmt bitte Rückmeldung!)

Wenn Ihr Mann eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat, die länger als 12 Monate gültig ist und noch nicht selbständig ist, dann kann er in die gesetzliche Versicherung. Sie und Ihre Tochter könnten dann in die Familienversicherung schlüpfen.

In anderen Konstellationen könnte es notwendig sein, dass u.U. alle privat zu versichern sind.

Das können wir im Gespräch klären: info(at)fair123.de

Sorry
bin ich überfragt.Du solltest Dich aber an die Kasse wenden wo Du vorher versichert warst.
bzw. mit Deiner Frage an eine gesetzliche Kasse.

Hallo

Und wie koennen wir unsere Tochter

versichern? Kann es sein dass ich Strafe zahlen muss da ich
ca. 2 Jahre nicht in Deutschland versichert war?

Da Sie einen Wohnsitz in Deutschland hatten kann es sein das jemand Strafe haben möchte. Ich würde mich bei der AOK melden und meine Auslandsrückkehr anzeigen.
Über eine Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung 401 Euro werden Sie pflichtversichert und können Mann und Kind in die kostenlose Familienversicherung nehmen. Dann ist auch keine Nachzahlung von der AOK zu erwarten da Sie ja zuletzt Privat versichert waren.
Gruß

Deine Absicherung:

  1. zuerst auf dem Einwohnermeldeamt anmelden. Dort erhältst Du alle Informationen.
  2. danach auf dem Arbeitsamt melden
    Nun kann geklärt werden, ob Du versicherungspflichtig bist oder nicht.
    Wenn ja, dann die Krankenkasse, wo Du zuletzt bei Deiner Mutter versichert warst.
    Wenn nein, dann freiwillig in eine Krankenkasse oder in eine private Krankenversicherung.
    Dein Kind:
    Bei Dir in der Familienversicherung, oder privat in einer Krankenversicherung.
    Dein Mann:
    Sollte eine Auslandskrankenversicherung aus der USA mitbringen, damit er bis zur Klärung seines
    Status als Versicherter in Deutschland abgesichert ist. (Ausländerbehörde)
    Auch gibt es eine Krankenversicherung für Ausländer zum begrenztem Aufenthalt in Deutschland.

Eine Strafe / Ordnungsgeld dürfte bei den geschilderten Umständen nicht erhoben werden.

Herzlich Willkommen in Deutschland

Kein Problem, eine Versicherung in Deutschland ist im Rahmen der Kontrahierung beim letzten Versicherer möglich ! Sollten Sie daran kein Interesse haben, so ist mit dem Nachweis der Einreise und polizeilichen Meldung eine Versicherung nach §5 Abs.1 Satz 13 (SGB IV) möglich, natürlich auch als Selbständige bei einer GKV Ihrer Wahl ! Ich mache Ihnen gerne einen Vorschlag ! Beste Grüße und ein tolles Osterfest für Sie und Ihre Familie !

Frag doch mal bei einer AOK vor Ort nach, ggf. anonym am Schalter. Ich kann Dir dazu leider nichts sagen.

Zunächst:

Sie müssen keine Strafe dafür zahlen, dass Sie in Dtl. nicht versichert waren: Ihr Lebensmittelpunkt hat sich ja in den USA befunden und aus diesem Grund ist das in Ordnung. Sagen Sie der Krankenkasse, dass Sie in den USA versichert waren.

Wenn Sie nach Dtl. einreisen, muss geprüft werden, ob einer von Ihnen beiden ALG I bekommt. Wenn ja, ist derjenige versicherungspflichtiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und Partner und Kinder können - sofern Sie keine Einnahmen über 365 eur haben - kostenfrei mit familienversichert werden.

Erhalten Sie ALG II? Dann kann eine gesetzliche Krankenkasse Sie nicht auffnehmen, da man auf der privaten KV nicht einfach zurückkann (nur duch eine versicherungspflichtige Beschäftigung o.ä.).
In dem Fall müssen Sie sich an eine private KV in Dtl. wenden, die dann auch Partner und Kind mitversichern.

Hat jemand ein festes Arbeitsverhältnis - über 400 eur - entsteht ebenfalls eine versicherungspflicht in einer gesetzlichen krankenversicherung; auch dann ist derjenige eigenständiges mitglied und partner und kind können - sofern keine einnahmen über 365 eur bezoegne werden (also auf den zu versichernden familienangehörigen bezogen) - kostenfrei familienversichert werden.

viel glück in deutschland!