Rückzug vom Grundstücksverkauf

Guten Tag an alle wissenden.

Ich will / haben ein Grundstück veräußert welches ich aber erst 8 Jahre besitze.

Nun habe ich bereits und der Käufer alles beim Notar untrzeichnet und der Käufer steht bereits im Grundbuch.

Nun habe ich erfahren das ich aufrund des Gewinnes von 70.000 EUR einen Steuersatz von 42 % bekommen kann und demzuvolge 30.000 EUR dem Fiskus hinblättern muss.

Da ich dies natürlich nicht will habe ich mich mit dem Käufer geeinigt den Verkauf um 2 Jahre zu verschieben (mit 1. Kaufrecht für den Käufer).

Nun meine eigentliche Frage:
Wenn ich den Grundbuch eintrag Rückgänig mache (wenn überhaupt so ohne weitere möglich) und ich das Grundstück dann in 2 Jahren verkaufe.
Brauche ich dann die Steuern nicht zahlen oder zählt das dann als vorsätlich oder so???
Oder bin ich eh im A…H da der Kaufvertrag bindend und Vollzogen ist und das Grundbuch bereits angepasst wurde und ich daher so oder so jetzt schon zahln muss??? (Der käufer hat aber das Geld für das Grundstück noch nicht überwiesen nur die Notarkosten usw.)

Vielen Dank für eure Hilfe

PS: der Verkäufer ist sehr Hilfsbereit und würde alles mitmachn solange er das Grundstük dann irgendwann kaufen kann was er ja auch soll.

Hochachtungsvol
Henry

Hallo Henry,

wow, so ein Grundstück mit so einer Wertsteigerung hätte ich auch gern!!! Sind die € 70.000,00 tatsächlich der Gewinn oder nur der Verkaufspreis? Wenn es sich bei den € 70.000,00 nur um den Verkaufspreis handelt muß noch der Kaufpreis davon abgezogen werden um den Gewinn zu ermitteln.

Bei Ihrem Fall würde ich den Kaufvertrag umschreiben und ein Zahlungsziel und die Nutzung in 2 Jahren vereinbaren. Denn erst in dem Jahr wo das Geld geflossen ist kann es auch erst versteuert werden. Das mit dem Grundbuch ist aber ziemlich dumm gelaufen. Wie das Finanzamt da reagiert müßte man mit dem Finanzamt klären. Man kann es als Versehen auf den Notar schieben. Ist zwar nicht die feine Art aber immerhin eine Möglichkeit, wenn das Finanzamt zickt.

Viele Grüße Catrain

Leider kann ich Dir keinen brauchbaren Rat/Tip zu dies Verkauf geben. Ich würde das mit meinem Notar/Rechtsanwalt des Vertrauens besprechen.

Viel

Hallo Henry,

ob du den kauf so einfach rückgängig machen kannst, weiß ich leider nicht, ich denke: verkauft ist verkauft.
frag doch den notar, der muss es wissen.

wenn man ein haus oder grundstück nach 10 jahren mit gewinn verkauft, fällt keine steuer an. der notar hätte dich darauf hinweisen müssen.

mehr weiß ich leider auch nicht

viele grüße
maria

guten Abend,
Folgendes ist keine Rechtsauskunft zu Ihrem speziellen Fall, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen (wobei Ihre Steuerfrage ohnehin nicht beantwortet werden kann, da ich dafür nicht registriert bin!):
Wenn der Käufer inzwischen als Eigentümer eingetragen worden ist, dann ist der „dingliche Vertrag“ erfüllt. Da der „schuldrechtliche Vertragsteil“ wegen des offenen Kaufgeldes noch nicht erfüllt worden ist, könnte dieser (wahrscheinlich auch steuerrechtlich) aufgehoben werden. Achtung: Wenn das Finanzamt das nicht so sehen sollte, dann laufen Sie Gefahr, dass beide Vorgänge auch zweimal versteuert (Grunderwerbsteuer) werden müssen.
MfG
H.G.

Hallo Henry,
die Angelegenheit erfordert wohl den Rat eines Steuerberaters, denn manche Fehler können recht teuer werden. Eine kurze Auskunft beim Steuerberater ist wohl meist nicht kostenfrei, aber meines Erachtens in diesem speziellen Fall sinnvoller und bei deiner finaziellen Ausstattung sicher verkraftbar :smile:
Viel Glück!

Hallo,

Gewinne aus Grundstücksveräußerungen sind nur innerhalb von einer Frist von 10 Jahren steuerpflichtig. Selbst ein Verkauf innerhalb von 10 Jahren ist steuerfrei, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Da der Erwerber wohl schon im Grundbuch stand, ist der sog. Lastenwechsel bereits eingetreten und der Verkauf wirksam geworden. Daraus können sich zwei Probleme ergeben:

  1. Grunderwerbsteuer.
    Diese ist schon entstanden und wird nur in den Grenzen des §16 Grunderwerbsteuergesetz wieder erstattet.
  2. Einkommensteuer
    Da der Verkauf schon wirksam war, könnte steuerlich ein Rückerwerbvorliegen. Es bliebe bei dem ersten (steuerpflichtigen) Gewinn.

VG, Lars

Hallo Henry,

das ist eine ärgerliche ´Situation und ich weiß nicht, warum dein Steuerberater dir so schlechten Rat gegeben hat. Falls es ein Anwalt war, würde ich einen Haftungsfall daraus machen. Was die Rückgängigmachung des Kaufes betrifft, kann dir nur ein Anwalt oder der Notar, der den Vertrag für dich ausgefertigt hat, helfen.

Wenn der Verkauf nicht stattfindet, dann ist auch kein Gewinn realisiert und keine Steuer fällig. Bitte bei allem, das du verkaufst und mehr als rund 500 EUR Gewinn erzielt, immer auf die sog. Spekulationsfrist von 1 bis 10 J achten.

Hallo Henry,

ein sehr interessanter Fall, den du da vorführst.
also:
Da es sich hier um Vertragsrecht, also Privatrecht handelt, sollte der Vertrag mit Zustimmung von Käufer und Verkäufer ziemlich problemlos abgeändert, bzw. aufgelöst werden können. Der Notar verlangt dann nur nochmal sein Taschengeld, aber das scheint ja dein geringstes Problem zu sein. Mit Aufhebung des Kaufvertrages ist dann auch der Grundbucheintrag abänderbar. Alles andere würde mich wundern.
zu dem Thema Steuern zahlen in 2 Jahren: Du wirst ja sicherlich nicht beim Finanzamt anrufen und denen erzählen, dass du den Hausverkauf nur verschiebst, weil du genau jetzt keine Steuern zahlen willst und deswegen noch wartest. Das FA kennt daher auch deine Umstände nicht, insofern kann es hier keine Probleme geben. Das FA kommt erst dann ins Spiel, wenn dein steuerrelevanter Vorgang - sprich Veröußerung - auch endgültig stanngefunden hat. Du bist hier nicht im illegalen Bereich oder dergleichen.
Der wohl wichtigste Punkt: Was bedeutet du „hast erfahren“ dass hier der Fiskus zuschlägt? Die 8 Jahre zählen nur unter bestimmten Vorraussetzungen, etwa wenn du das Grundstück stets zur Fremdvermietung genutzt hast. Sollteset du teilweise oder vollständig selbst darin gewohnt haben, ergeben sich vollkommen neue Fallkonstellationen. Daher bitte sicher sein, dass die Quelle auch absolut kompetent ist und deine genauen Umstände kennt!
Zum Schluss noch eine bitte: Schreib mir doch, was du anderweitig als Feedback erhalten hast bzw. wie sich das Problem weiterhin gelöst hat.
Bei Fragen gerne melden.

Viele Grüße

Eike

Hallo Eike,

vielen Dank für die super schnelle Hilfe,

Es ist noch etwas komplizierter:
Mein Vater hat das Grundstück in meinem Namen mit einer Vollmacht von mir beim Notar verkauft.
Daraufhin musste ich noch einmal zum Notar nur um meine Vollmacht notariell betätigen zu lassen.
Der Notar meinte nur er ist kein Steuerberater und kann uns keinerlei Auskünfte geben aber wir möchten uns doch bitte bi so einen erkundigen. Davon sagte mir mein Vater leider nichts und er nahm an da ich ja Privatperon werden die Steursätze nicht so hoch sein und die 8 Jahre werden bestimmt auch angerechnet.
Blöd gelaufen ich habe nicht einmal nachgfrag ob er gefragt hatte da es für mich selbstverständlich war zu fragen bei einer Größenordnung wie hier vorliegend.
Und da wir das Geld relativ dringend gebrauchen können hättenwir ein paar prozente sogar in kauf genommen. Aber eben nicht 42%!!! wie uns später dann die Steuerberaterin mitteilte.

Später dann hatten wir einen Termin mit unserem Steuerberater und haben die Sache mit Ihr besprochen. Sie sagte uns dann, dass es sehr Dumm war sie erst jetzt zu Fragen --> womit sie ja auch absolut richtig liegt. Dann erähnte sie die Sache mit den 10 Jahren usw.

Daraufhin haben wir uns mit dem Notar und dem Verkäufer in Verbindung gesetzt diese wollen dann alles rückängig machen. Problem war das an dem gleichen Tag der bescheid vom Grundbuchamt einraf und es somit für den einfachen Rückzug zu spät war. Verdamt die haben keine 2 Wochen gebraucht die benötigen im Amt sonst mindestens 2 Monate nah meiner Erfahrung :frowning:.

Das Grundstück hatte ich unbenutzt liegen lassen. Daher nict vermietet oder bewohnt. Es steht auh eine Abrissreife ehemalige Kaufhalle darauf die auch als solche im Kaufvertrag steht.

Vielen Dank also für deine Hilfe.
Ich würde Ihnen sehr Dankbar sein wen Sie sich noch einmal wohlwolend das ganze ansehen würde.

Liebe Grüße
Henry

Hallo Henry,
Käufer und Verkäufer haben ihren Willen beim Notar beurkunden lassen und diesen mit der Auflassung/Antrag auf Änderung des Grundbuch beauftragt - gehe ich mal von aus. Erst mit Eintrag im Grundbuch ist der Kaufvertrag abgewickelt und es bestehen dann grundsätzlich keinerlei weitere Ansprüche, so nicht im Kaufvertrag angeführt.
Ich frage mich daher, warum sollte der Erwerber, mit der Gefahr eventuell etwas „Krummes“ zu tun, sich da auf irgendetwas einlassen? Er braucht nur den Kaufpreis zu zahlen und schon i s t er fertig. Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass er schon im Grundbuch steht ohne den Kaufpreis geleistet zu haben. Wahrscheinlich ist das nur eine Eigentumsvormerkung. Rücktritt bzw. Rückabwicklung kann m.E. nur erfolgen, wenn etwas Vertragswidriges eintritt …z.B. wenn er den Kaufpreis nicht zahlen will/kann, nur mal so zum Beispiel… Wenn er aber tatsächlich schon endgültig als Eigentümer im Grundbuch stehen sollte, tja, dann war es das wohl mit der Steuervermeidungsabsicht…
Gruß
Willy1301

Nun meine eigentliche Frage:
Wenn ich den Grundbuch eintrag Rückgänig mache (wenn überhaupt
so ohne weitere möglich) und ich das Grundstück dann in 2
Jahren verkaufe.
Brauche ich dann die Steuern nicht zahlen oder zählt das dann
als vorsätlich oder so???
Oder bin ich eh im A…H da der Kaufvertrag bindend und
Vollzogen ist und das Grundbuch bereits angepasst wurde und
ich daher so oder so jetzt schon zahln muss??? (Der käufer hat
aber das Geld für das Grundstück noch nicht überwiesen nur die
Notarkosten usw.)

Fakt ist: Der Verkauf ist vollzogen. Den Staat interessiert es nicht ob du Geld bekommen hast oder nicht. Es zählt der im Vertrag stehende Betrag, der wird dementsprechend versteuert. Ob du jetzt oder in 2 Jahren verkaufst…die Steuern auf einen Gewinn musst du beim zuständigen Finanzamt abdrücken. So oder so.
Wenn du jetzt alles Rückgängig machst, hast du wieder Notarkosten und und die Verwaltungskosten im Nacken. Ich hätte da einen kleinen Tipp, aber den darf ich hier leider nicht schreiben, da es ein Aufruf zum Betrug wäre :wink: Überlege einfach mal scharf :smile:
Was es sonst noch für Möglichkeiten gibt, weiß ich nicht, da ich kein Paragraphenreiter bin

Sorry, da kann ich leider nicht weiter helfen.

Hallo, der Vertrag ist vollzogen und somit ist die Steuer fällig. Wenn jetzt zurück, dann fangen wieder 10 Jahre Spekulation an.
Ich bin persönlich der Meinung das der Notar seine Aufgabe nicht richtig durchgeführt hat.
Er nimmt Einsicht in Grundbuch und hätte für sein Geld sehen müssen, das daß Grundstück keine 10 Jahre im Eigentum ist und somit Steuern anfallen können.
Gruß M.B.

Hallo Henry,

ich frage mich gerade: Wieso besitzt man so viele Jahre ein Grundstück und lässt es einfach so liegen?:wink:

Auf die Antwort kommt es im Prinzip an.
Man müsste eine plausible Begründung finden, weshalb man das Grundstück nicht selbst verwendet hat aber auch keine reine Gewinnerzielungsabsicht, etwa durch Kauf und späteren teueren Verkauf vorhatte (-> Spekulationsgewinne!)
Und da wirds dann knackig, ich werd mich mal umhören, leider fällt mir da so partout auch keine Idee ein, um das FA perfekt zu überzeugen. Vllt. weiß dein Steuerberater da ja noch was Tolles :wink:

Klappt es nicht, die Steuer zu umgehen, wäre die Abänderung des Vertrags/Grundbuchs natürlich die beste Lösung, da der Fall, wie vcon dir beschrieben, aber komplizierter ist, ist wohl der Notar bzw. ein Anwalt gefragt, um juristisch auf sicherem Boden zu stehen. Leider bin ich beides nicht…

Soweit erstmal.
VG

Hallo Henry,

ich frage mich gerade: Wieso besitzt man so viele Jahre ein Grundstück und lässt es einfach so liegen?:wink:

Auf die Antwort kommt es im Prinzip an.
Man müsste eine plausible Begründung finden, weshalb man das Grundstück nicht selbst verwendet hat aber auch keine reine Gewinnerzielungsabsicht, etwa durch Kauf und späteren teueren Verkauf vorhatte (-> Spekulationsgewinne!)
Und da wirds dann knackig, ich werd mich mal umhören, leider fällt mir da so partout auch keine Idee ein, um das FA perfekt zu überzeugen. Vllt. weiß dein Steuerberater da ja noch was Tolles :wink:

Klappt es nicht, die Steuer zu umgehen, wäre die Abänderung des Vertrags/Grundbuchs natürlich die beste Lösung, da der Fall, wie vcon dir beschrieben, aber komplizierter ist, ist wohl der Notar bzw. ein Anwalt gefragt, um juristisch auf sicherem Boden zu stehen. Leider bin ich beides nicht…

Soweit erstmal.
VG.

Riskante Sache, würde einen Steuerberater fragen. Ist sicherer.

Der Verkauf ist gelaufen. Kaufen Sie zurück, dann warten Sie erneut weitere 10 Jahre, bis Sie steuerfrei verkäufen können. - Dumm gelaufen! -