Rückzug von Mordversuch- straffrei?

Hallo zusammen,

ist die Information korrekt, dass man straffrei ausgeht, wenn man gerade dabei ist jemanden zu ermorden, aber im letzten Moment von seinem Versuch ablässt?!

Wenn korrekt, trifft die Straffreiheit auch zu wenn das Opfer bleibende Schäden davonträgt?

Voraussetzung ist natürlich, dass man diesen Rückzug vom Mordversuch nicht vorab geplant hat.

Grüße
Bori

ist die Information korrekt, dass man straffrei ausgeht, wenn
man gerade dabei ist jemanden zu ermorden, aber im letzten
Moment von seinem Versuch ablässt?!

Ja, aber nur unter den Voraussetzungen des § 24 StGB.

http://dejure.org/gesetze/StGB/24.html

Wenn korrekt, trifft die Straffreiheit auch zu wenn das Opfer
bleibende Schäden davonträgt?

Ja, hinsichtlich des Mordes schon. Jeder Mord ist aber auch eine Körperverletzung. Für die wird der Mörder nur deswegen nicht bestraft, weil die Körperverletzung im Mord sozusagen schon drin ist. Wenn nun aber der Mord gar nicht vollendet wird, dann kann der Täter für die Körperverletzung bestraft werden.

Voraussetzung ist natürlich, dass man diesen Rückzug vom
Mordversuch nicht vorab geplant hat.

Verstehe ich nicht. Wenn man vorher geplant hat „zurückzutreten“, dann hat man gar keinen Mordvorsatz.