Hallo,
wie wäre denn die Rechtslage in folgendem Fall:
Verkäufer V wird sich mit Käufer K über eine online Kleinanzeige einig, dass ein Möbelstück gekauft wird. V sagt, dass er sich aber nicht um den Transport kümmern kann, K erklärt sich damit einverstanden, dies zu tun und zahlt auch den Kaufpreis.
Nach mehreren Wochen und so einigen aufwändigen Emails hin und her teilt V mit, dass die Transportfirma offenbar eine Betrugsfirma war, Geld wurde bezahlt, aber Firma ist nicht erreichbar und holt auch nicht ab. Transport sollte wohl als „Beiladung“ erfolgen und daher günstig sein. Normaler Transport per Spedition über die Entfernung zu teuer, K möchte daher sein Geld von V zurück.
V sieht das aber nicht ein, er stellt ja wie besprochen seine Ware zur Verfügung (bis zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt in einigen Wochen) und kann nichts dafür, wenn sie nicht abgeholt wird.
Wer würde hier recht bekommen? K, weil er den Kauf unter bestimmten Bedingungen zugesagt hat, die jetzt nicht mehr zutreffen? Oder weil er generell ein Rücktrittsrecht hat, so lange noch nicht geliefert wurde?
Oder V, weil er von Anfang an gesagt hat, dass er sich nicht um den Transport kümmert und seinen Teil des Vertrags mit der zur Verfügung Stellung des Möbels ja erfüllt?
Danke,
wezzo