Liebe Leser, folgender Fall:
Gemeinde möchte Grundstück von mir kaufen, nach etlichen Verhandlungen schriftliche Zusage von mir über Verkaufsbedingungen, Preis etc (etwa 1,5 Wochen her)
Nun von Steuerberater gewarnt, dass bei diesen Vertragsbedingungen insgesamt über 60% der Kaufsumme als Steuern und ABgaben anfallen.
Wie weit bin ich haftbar, wenn ich jetzt Zusage zurückziehe? Noch kein Notartermin etc.
Hallo,
bevor du noch nicht beim Notar warst und den Vertrag unterschrieben hast, bist Du zu gar nichts verpflichtet.
Selbst Deine schriftliche Zusage bedeutet nicht, daß Du Deine zusage nicht noch ändern kannst getreu dem alten Motto: Was geht mich mein saudummes Geschwätz von gestern an.
Moien!
Sooo leicht mit dem „dummen Geschwätz“ geht das sicherlich nicht, denn ihr habt eine schriftliche Vereinbarung - einen Vertrag!
An Deiner Stelle würde ich die Frage mal im Brett „Recht“ stellen und dann mit etwas mehr Details, dann kann dir vielleicht geholfen werden.
Sollte allerdings die Gemeinde auf den Kauf bestehen wirst du imho kaum um einen Rechtsanwalt drumrumkommen!
Bernd