Rühestörung bzw. Lärmbelästigung beweisen

Guten Tag!

Ich habe schon einige hilfreiche Artikel zu dem Thema gefunden.
Was ich aber nicht gefunden habe, sind Hinweise zur Erlangung von Beweisen.
Welche Möglichkeiten gibt es, um selber legal gute Beweise zu bekommen?
Hat jemand ein Tipp für die Durchführung oder weiß worauf man achten sollte?

(Bekannt ist mir schon das „Lärmprotokoll“ und die Möglichkeit eines Detektives.)

Für alle Leidgeplagten hoffe ich auf viele nützende Antworten

Hi Vico,

ich ahne ja nicht um welche Art von „Lärm“ es genau geht - aber was ich machen würde wäre folgendes

  1. das von Dir auch schon erwähnte Lärmprotokoll führen
  2. wenn sinnvoll und möglich erscheinend Fotos machen
  3. Videoaufnahmen (mit Ton) machen
  4. Tonaufnahmen (Mikrophon) - je nach Lärmquelle und technischem Equipment

Achja - das alles unter der Voraussetzung das das vernünftige Gespräch mit dem „Verursacher“ des Lärms sowie Hinzuziehen eines Vermittlers (Vermieter? Sonstige Vertrauensperson?) gescheitert ist.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

  1. wenn sinnvoll und möglich erscheinend Fotos machen
  2. Videoaufnahmen (mit Ton) machen
  3. Tonaufnahmen (Mikrophon) - je nach Lärmquelle und
    technischem Equipment

Weil Du das wie selbstverständlich erwähnst…hast Du eine Ahnung inwieweit und ob überhaupt hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
bzw
http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
greifen?

Danke und Gruß
Maja

Hallo,
inwieweit würde denn das:

  1. Videoaufnahmen (mit Ton) machen
  2. Tonaufnahmen (Mikrophon) -

irgendwas beweisen? Mit einem entsprechenden Verstärker kann man auch das Husten der Flöhe in der gleichen Lautstärke wie ein Gewitter aufnehmen. Zumal aktuelle Geräte die Aussteuerung je nach Geräuschpegel auch noch automatisch vornehmen und dadurch gar nichts definiertes mehr herauskommt.

Ohne Zeugen oder geeichte Messgeräte wird das wohl nichts.

Gruß
loderunner

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Hi loderunner,

inwieweit würde denn das:

  1. Videoaufnahmen (mit Ton) machen
  2. Tonaufnahmen (Mikrophon) -

irgendwas beweisen?

hmm, nicht unberechtigt der Einwand. Aber tricksen und mogeln kann man mit allem, auch mit einem Lärmprotokoll :wink:
Um diesem Problem jedoch entgegen zu wirken, wäre es eventuell eine Möglichkeit ein halbwegs objektives Geräusch (Türklingel, Kirchturm, normale Sprechlautstärke, Eieruhr - was halt vorhanden ist) mit aufzunehmen.
Dass man trotzdem beliebig schummeln kann ist natürlich klar, aber 100% Objektivität kriegst halt nur mit wirklich professionellem Gerät (und ob man sich den Aufwand antun will, an sowas ranzukommen?)

*wink*

Petzi

Hallo,
Video und Tonaufzeichnungen beweisen vor Gericht absolut nix.
Lass sinnvollerweise jemanden bei Dir besuchen/übernachten/wohnen,
der ein entsprechendes Lärmprotokoll unterschreiben und vorGericht bezeugen würde. Nach Möglichkeit keinen Verwandten.

Gruß Zorro