Guten Tag,
Da es sich bei der Rürup-Rente um eine Leibrente handelt mus diese als Rente lebenslang an den Versicherten ausgezahlt werden. Muss bei integrierter Hinterbliebenenabsicherung auch diese lebenslang an berechtigte Hinterbliebene gezahlt werden oder (Ausser der Kinder) - oder greift hier die angegebene Rentengarantiezeit???
Das weiß ich leider nicht mehr genau. Ich verkaufe keine Rürup Verträge mehr. Zu schlechte Bedingugen. Ich denke, dass die Rentengarantiezeit greift.
Gruß
Dennis
Hallo,
das hängt vom Anbieter ab, da eine Hinterbliebenenabsicherung kein gesetzlicher Bestandteil einer Rürup-Rente sein muss!
Es gibt da große Unterschiede zwischen den Anbietern, nicht nur wegen dem Hinterbliebenenschutz, sondern auch was die Kosten und die Rendite betrifft, ebenso auch in Punkto Sicherheit. Grundsätzliche Garantie gibt es nicht.Kann Ihnen da gerne mehr sagen, wenn Sie möchten… benötige dann aber auch Ihre Angaben
Hier kommt es auf den Tarif an, der zusätzlich zu den gesetzlichen Regeln weitere Regelungen enthält.
sorry bin im urlaub, hoffe kollege hilft…
schönes fest
i.b.
Hallo,
erstmal vielen Dank,
gerne würde ich noch mehr erfahren.
Welche Angaben benötigen Sie?
Hallo,
erstmal danke für die Antwort.
Was ist an den Bedingungen denn generell so schlecht
dass Sie diese Versicherungen komplett aus Ihrem Angebot gestrichen haben?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Ihr Geburtsdatum, Ihren Familienstand, ob Einmalzahlung oder monatliche Zahlungsweise, dementsprechend das zu versteuernde Einkommen (um zu sehen, ob nach Steuern die Basisrente für Sie überhaupt die richtige Form der Altersvorsorge ist) Geburtsdatum der Ehefrau, Anlageerfahrung um zu sehen, ob eine fondsgebundene Variante mit/ohne Garantie, eine klassische oder eine Mischform für Sie sinnvoll ist.
Wie wichtig sind für Sie Garantien? Je höher die Garantie, desto geringer (vermutlich) die Ablaufleistung (Rente). Einfacher ist es, wenn Sie bereits ein Angebot vorliegen haben, mir dieses zu senden oder die Details mitzuteilen.
MfG
Volker Riegel
Das ist zu schwierig zu erklären für ein paar Zeilen. Ich versuche es trotzdem kurz. 1. LV und RV (auch Rürup & Riester) Verträge sind von Ihrer Kostenstruktur her viel zu teuer. Zwischen 15 % - 40% je nach Gesellschaft entstehen Kosten und das ist unglaublich viel. 2. Die Ablaufleistungen sind schon immer miserabel gewesen. Die Überschüsse werden kaum am Ende ausbezahlt. Zwischen 1-2% bewegen sich die Versicherungen. Ich habe noch nie bessere Policen in die Hand bekommen. (Ich habe schon Verträge gesehen die nichtmals die Garantierente auszahlen) 3. Die Garantierente ist übrigens nicht garantiert, sondern kann jederzeit gesenkt werden. Wenn in 30 Jahren mehr Rentenbezieher in den privaten Versicherungen sind als Einzahler (gleiche Problem wie in der GRV) wird ihre Rente gekürzt werden und das ganz legal. 4. Die Garantie ihrer RV besteht aus Staatspapieren. Die Versicherungen kaufen zu 60-80% des Geldes Staatspapiere. Was passiert, wenn der Staat in 30 Jahren Zahlungsunfähig ist? Hohe Inflation? Der Staat muss sich irgendwann entschulden und das wird das auch zum großen Teil auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen. 5. Warum werden diese Policen gefördert? Weil der Staat an die Versicherungen die Staatspapiere für dessen Schulden verkauft und sich somit sehr billig bei Ihnen persönlich verschuldet. 6. Gute Produkte brauchen keine Förderung. 7. Wissen Sie was in X Jahren sein wird? Ob es dann noch den Euro geben wird? Wie wird in eine neue Währung getauscht? Die Police kann fast völlig Wertlos werden. 8. Durch die niedrige Verzinsung erreichen Sie nichtmals die Inflation. (Ca. 3-5% in den letzten 40 Jahren) Das heißt sie vernichten Geld. 9. Sie müssen in der Rentenphase auch noch die Einnahmen voll versteuern und Krankenkassenbeiträge darauf bezahlen. Wie hoch werden die KV-Beiträge sein?
Das sind kurze Gedanken. Wenn Sie ein paar Artikel darüber haben möchten kann ich Ihnen gerne etwas per email zuschicken. [email protected]
Viele Grüße
Dennis Hirsch
Ebenfalls guten Tag,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Die Rentengarantiezeit bemisst die auf die Länge über die die ursprüngliche Rente des Erstversorgers geleistet wird.
Danach wird lebenslang die Hinterbliebenenrente für den Hinterbliebenen geleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Nowacki