Rürup Rente, betriebsausgabe

Guten Tag,
man kann immer wieder hören, dass selbständig Tätige (§18 EStG) ihre Beiträge zur Rürup Rente als Betriebsausgabe verbuchen können. Auch im Internet findet man hierzu immer wieder kurze Anmerkungen und Hinweise.
Mir war die Rürup-Rente bisher nur als Sonderausgabe bekannt. Ist es wirklich möglich als Selbständiger in seiner Einnahme-Überschussrechnunge Beiträge als Betriebsausgabe abzusetzen? Wenn ja, weiß jemand aus welchen Gesetzestext oder Richtlinien sich das ergibt?

man kann immer wieder hören, dass selbständig Tätige (§18
EStG) ihre Beiträge zur Rürup Rente als Betriebsausgabe verbuchen können.

Das ist Unsinn. Nur bAVs sind Betriebsausgaben und die bekommen nur Arbeitnehmer.

Mir war die Rürup-Rente bisher nur als Sonderausgabe bekannt.

So ist es.

Ist es wirklich möglich als Selbständiger in seiner
Einnahme-Überschussrechnunge Beiträge als Betriebsausgabe abzusetzen?

Inwiefern sollte eine Rürup-Rente denn betrieblich veranlaßt sein ?

Hi !

Wenn die Rürup-Rente für den Selbständigen selber abgeschlossen ist, bleibt nur der Ansatz als Sonderausgaben.

Wenn die Rürup-Rente allerdings als Lohnbestandteil für einen Mitarbeiter anzusehen ist, gilt die Zahlung als Lohnaufwand und damit als Betriebsausgabe.

BARUL76

PS: Wenn aus anderen Quellen im Internet zitiert wird, ist es für die Antworten in aller Regel hilfreich, wenn ein Link auf diese Quellen gesetzt wird.

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Hallo, wusste nicht, dass man Quellen zitieren darf.
Also auf www.gruenderlexikon.de unter dem Stichwort „Rürup Rente“ kommt der Hinweis auf die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe.
Nach Kontaktaufnahme wurde von dort aus erklärt: „Die Rüruprente kann im Rahmen des Unternehmensgewinns als Betriebsausgabe abgesetzt werden und somit den Gewinn mindern. Dafür wurde sie ja eingeführt.“

Aber ist dann der Einzelunternehmer nicht besser gestellt in Sachen Verlustvortrag, außergewöhnliche Belastungen??? Im besten Falle könnte man ja immense Verlustvorträge produzieren (wenn man das Geld dazu hätte). Diese Auswirkung auf den Gesamtbetrag der Einkünfte ist doch sehr fraglich.

Was meint die Fachwelt dazu???

Hi barul76,

Wenn die Rürup-Rente allerdings als Lohnbestandteil für einen
Mitarbeiter anzusehen ist, gilt die Zahlung als Lohnaufwand
und damit als Betriebsausgabe.

Wie geht das ?

Der AG zahlt beiträge einer privaten Versicherung seines AN ? Wo ist da der Sinn ? Steuer- und Sozialbagabenprivileg gibt es meines Wissens nur bei bAV.

Gruß

Nordlicht