Hallo,
ist die Vererbbarkeit der Rürup Rente unter Eheleuten oder Kind gegeben, solange Kindergeld bezahlt wird bzw. bis max. 25 Jahre?
Das sagt ein Versicherungsvertreter aber mir erscheint das nicht schlüssig, da ja überall darauf hingewiesen wird, das die Rürup Rente NICHT vererbbar sei.
Kann jemand helfen? Weiss das jemand?
Danke vorab.
Gruß
Michaela
Es besteht die Möglichkeit Hinterbliebenenrenten zu vereinbaren oder auch eine Garantiezeit einzubauen, zumindest bei mir bekannten Versicherern.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für die Info. Aber ich meine nicht eine zusätzliche Versicherung, die angeboten wird, sondern ob das schon quasi Grundbestandteil der Rürup Rente ist, das eben solange Kindergeld bezahlt wird bzw. bis max. 25 Jahre die Vererbbarkeit gewährleistet ist. Also ohne Extra-Versicherung, die auch extra kostet.
Danke vorab nochmal.
Gruß
Michaela
Guten Tag Michaela,
wie Sie richtig erkannt haben, beruhen die Hinterbliebenenleistungen
bzw. Todesfallleistungen bei Rürup nur scheinbar auf dem Produkt als solchem. In Wahrheit sind es Zusatzverträge.
Wenn diese nicht greifen, gibt es - nichts. So geht Rürup.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guten Tag Günther,
aha, dachte ich mir.
D.h. bei einem Versicherer, bei dem man eine fondsgebundene Basisversicherung abschließen möchte UND der einen Hinterbliebenenschutz in seinen Vertragsbedingungen einschließt, muss man diesen Schutz auch extra bezahlen. Sonst wäre ja die pauschale Nichtvererbbarkeit der Rürup-Rente ad absurdum geführt, wenn jeder Versicherer das umgehen könnte, wenn er möchte, oder?
Danke nochmal vorab.
Gruß
Michaela
Sie zahlen bei JEDER Rentenversicherung für den Hinterbliebenschutz!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guten Tag Günther,
aha, dachte ich mir.
D.h. bei einem Versicherer, bei dem man eine fondsgebundene
Basisversicherung abschließen möchte UND der einen
Hinterbliebenenschutz in seinen Vertragsbedingungen
einschließt, muss man diesen Schutz auch extra bezahlen.
Da Basis-Renten nicht vererblich sein dürfen, müssen die Anbieter in ihren Vertragsunterlagen von einer Hinterbliebenenrente sprechen, auch wenn deren Höhe lediglich eine Beitragsrückerstattung zugrunde liegt. Dies ist kein Zusatzbaustein.
Reine Verfalltarife sind am Markt unüblich.
PS: Ja, eine Auszahlung gem. dem sog. Hinterbliebenenkreis (Ehegatte und u.U. Kinder etc.) sind in Form einer Leibrente möglich. Da somit Kapitalzahlungen ausgeschlossen sind, wird von Hinterbliebenenrente bei vorzeitigem Ableben gesprochen, obwohl u.U. gar keine echte Hinterbliebenenrente eingeschlossen ist.
Du verwechselst Todesfallleistung und Vererbbarkeit, was zwei verschiedene Dinge sind.
Vererbung meint eigentlich, dass die Versicherungsnehmereigenschaft („Vertragseigentümereigenschaft“) vererbt/übertragen wird und der Vertrag an sich weiterläuft. Da zum Erben der Tod gehört, darf die versicherte Person also nicht der Versicherungsnehmer sein, weil der Vertrag bei Tod der versicherten Person endet bzw. die Todesfallleistung fällig wird. Das ist bei Rürupp aber nicht erlaubt, deshalb klappt Vererbung nicht.
Eine Todesfallleistung (in Form einer Rente) ist für Ehefrau/Kind mit Kindergeld möglich. Dass das „kostet“ ist wohl klar.