Hallo,
ich habe eine Frage zu Rürup bei aufstockenden Selbständigen.
Natürlich ist es so, dass das Guthaben dieser Verträge nicht als Vermögen zählt. Wie ist es aber mit den monatlichen Beiträgen?
Speziell für von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Selbständige sind ja darauf angewiesen, privat für ihre Rente zu sorgen. Zählen diese Beiträge (zumindest bis zu einer bestimmten Grenze) zu den Ausgaben, die vom Amt anerkannt werden? Oder gibt es für sämtliche Versicherungen nur diese 30-EUR-Pauschale?
Kennt ihr die gesetzliche Grundlage?
LG
Oli