Person A ist durch seinen Arbeitsvertrag verpflichtet Rufbereitschaft zu leisten. Dies wird ihm pauschal mit dem Entgelt abgegolten.
Nun ist Person A der einzige der sich mit den technischen Belangen eines größeren Gebäudekomplexes auskennt. Es gibt keine Vertretung.
Person A will aber in den Urlaub fahren, ist mal krank und will auch mal das Wochenende mit seiner Familie verbringen.
Kann eine Rufbereitschaft über 365 Tage im Jahr überhaupt gültig sein?
Was wenn er mal ins Ausland fahren will im Urlaub, einen Verwandtenbesuch im Norden von Deutschland (er arbeitet im Süden) machen will? Der Arbeitgeber will keinen zusätzlichen Techniker einstellen.
Tage, an denen der AN zum Bereitschaftsdienst eingeteilt war, sind auch dann nicht als freie Tage oder Urlaubstage anrechenbar, wenn der AN nicht zur Arbeit gerufen wurde.
Ohne mindestens eine zweite Person läßt sich die von Dir geschilderte Tätigkeit überhaupt nicht rechtlich zulässig bewältigen.
&Tschüß
Wolfgang
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Tatsache ist, dass es solche Unternehmen gibt. Es werden Stellen abgebaut und vom einzelnen immer mehr gefordert. Auch wenn es nicht zulässig ist muss Person A trotzdem auch im Urlaub antreten.
Einen Betriebsrat gibt es nicht, und an einen Tarif ist das Unternehmen nicht gebunden.
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