ich benötige eure Hilfe bei folgender Fragestellung:
Bei einer Rufbereitschaft im Dienstleistungsbreich kann man diese Zeit entweder mit Geld vergüten oder eine bestimmte Zeit (entsprechend kürzer) als Arbeitszeit anrechnen. Dazu wollte ich Fragen, ob jemand mir Tipps geben kann, wieviel Zeit durchschnittlich angerechnet wird.
Konkret handelt es sich hier um eine telefonische Bereitschaft, d.h. es muss danach nicht irgendwo hingefahren werden, sondern „lediglich“ per Telefon beantwortet werden. Die Bearbeitung eines Falles kann durchschnittlich 7 Minuten, im Einzelfall bis zu einer halben Stunde dauern, die Anrufe sind aber entsprechend gering. Bei den Rufbereitschaftsschichten handelt es sich um Schichten im Zeitrahmen zwischen 12 und 16 Stunden, welche über die Nachtstunden andauern.
Könnt ihr mir Erfahrungswerte aus eurer Sicht dazu geben?
ich benötige eure Hilfe bei folgender Fragestellung:
Bei einer Rufbereitschaft im Dienstleistungsbreich kann man
diese Zeit entweder mit Geld vergüten oder eine bestimmte Zeit
(entsprechend kürzer) als Arbeitszeit anrechnen. Dazu wollte
ich Fragen, ob jemand mir Tipps geben kann, wieviel Zeit
durchschnittlich angerechnet wird.
Konkret handelt es sich hier um eine telefonische
Bereitschaft, d.h. es muss danach nicht irgendwo hingefahren
werden, sondern „lediglich“ per Telefon beantwortet werden.
Die Bearbeitung eines Falles kann durchschnittlich 7 Minuten,
im Einzelfall bis zu einer halben Stunde dauern, die Anrufe
sind aber entsprechend gering. Bei den
Rufbereitschaftsschichten handelt es sich um Schichten im
Zeitrahmen zwischen 12 und 16 Stunden, welche über die
Nachtstunden andauern.
Könnt ihr mir Erfahrungswerte aus eurer Sicht dazu geben?
gibt es da keine (tarif-)vertraglichen Regelungen? Mir sind Vergütungen bekannt, die sich zwischen 10% und 25% des Bruttolohns pro Stunde Rufbereitschaft bewegen. In Deinem Fall würde ich eher in die niedrigere Richtung tendieren, weil keine Einschränkung der räumlichen Bewegungsfreiheit vorliegt.
Gesetzliche Regelung zu konkreten Zahlen gibt es nicht.
Die tatsächliche Arbeitszeit sollte normal zzgl. Nacht-/Wochenend-/Feiertagszuschläge vergütet werden.
Nein leider gibt es keinen Tarifvertrag. In erster Linie geht es mir auch eher um eine angemessene Zeitanrechnung als Alternative.
Und leider gibt es doch eine starke räumliche Einschränkung, da alle Fälle mittels Unterlagen und Laptop bearbeitet werden müssen und recht sensibel sind. Die Mitarbeiter sind in dieser Zeit tatsächlich an einen festen und dazu ruhigen Ort, also am besten zu Hause, gebunden.
Viele Grüße
Nicole
gibt es da keine (tarif-)vertraglichen Regelungen? Mir sind
Vergütungen bekannt, die sich zwischen 10% und 25% des
Bruttolohns pro Stunde Rufbereitschaft bewegen. In Deinem Fall
würde ich eher in die niedrigere Richtung tendieren, weil
keine Einschränkung der räumlichen Bewegungsfreiheit vorliegt.
Gesetzliche Regelung zu konkreten Zahlen gibt es nicht.
Die tatsächliche Arbeitszeit sollte normal zzgl.
Nacht-/Wochenend-/Feiertagszuschläge vergütet werden.
man muss zwei Dinge unterscheiden: Wie man die Rufbereitschaft überhaupt vergütet (weil ja Einschränkung der Freizeit) und wie die Arbeitseinsätze innerhalb der Rufbereitschaft.
Ersteres kann man pauschalisiert vergüten oder auch nicht. Das hängt davon ab, wie sehr die Rufbereitschaft wirklich die freie Freizeitgestaltung einschränkt. Ich kenne Regelungen, die da 5-10 % der Rufbereitschaftszeit als Arbeitszeit vergüten (z.B. Einzelhandel NRW 8 %).
Letzteres könnte man auch pauschalisieren oder konkret nach Anfall abrechnen. Da die Einsätze eher selten sind, spricht vieles für letztere Regelung.
Grüße
EK
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