Rufbereitschaft/Dienstfahrzeug Privat nutzung?

Hallo folgende Frage;

Ich bin in der Rufbereitschaft mit „Aufentahltsfläche“

Und zwar gibt es eine Vereinbarung/Vertrag zwischen AG und AN das die MA in innerhalb der Vereinbarten Zeit an der Einsatzstelle sind. Die Vereinbarte Zeit wird individuell von Standort bzw. Abteilung selber festgelegt u. mit dem Betriebsrat abgestimmt.
Festgelegt sind 60min; Es heist weiter: „Wenn der Auslösende Anruf kommt hat der AN unverzüglich die Arbeit aufzunehmen und sich zum Einsatzort zu begeben…“

Das ist mal das wesentliche;
Ich war mir selber nicht sicher ob das heist ich solle mein Dienstfahrzeug immer Privat mitführen da die Stunde sonst nicht einzuhalten ist, im Arbeitsvertrag steht darüber nichts.
In der Dienstwagenvereinbarung steht das die Privatnutztung im Arbeitsvertrag erlaubt sein muss da sie sonst verboten sei.

Ich hab darauf hin mein Vorgesetzten gefragt ob ich den Wagen auch privat mitführen dürfe, er war sich auch nciht sicher meinte dann aber das man halt keine Unnötigen strecken fahren sollte; also ein Umzug starten. Ich gab im ein Beispiel das ich pro Tag 60km fahre er meinte dann das er da kein Problem sieht…

Ich bin mir aber immer noch nicht sicher, darf ich das Fahrzeug jetzt auf Privatfahrten mitnehmen? Ich bin davon ausgegangen das ich mich mit dem Fahrzeug in der Aufenthaltsfläche bewegen darf „in Maßen“. Die Aufenthaltsfläche wird druch die 1St. zum Einsatzort begrenzt.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Sprinter mit Werkzeugeinbau ich müsste also keine Steuer dafür zahlen.

Was meint ihr ist mein handeln Rechtens?

Was meint ihr?