Guten Tag,
angenommen man arbeitet im öffentlichen dienst und hat (normalerweise) alle drei wochen eine woche (inkl. samstag, sonntag, feiertag) rufbereitschaft. auf einmal sind die anderen beiden mitarbeiter krank. winterdienst gäbe es noch zusätzlich. nun meine frage: wenn man jetzt schon die dritte woche durchgehend arbeitet durch die rufbereitschaft und den winterdienst, weiss jemand ob es da eine zeitliche begrenzung gibt? es kann ja nicht sein das jemand seit 3 wochen keinen freien tag hat und es wahrscheinlich durch krankheit noch länger dauert.
vielen dank,
gersi76
Hallo
21 Arbeitstag am Stück ist schon hart, aber erst einmal noch nicht zwingend illegal.
Trotzdem wäre die erste Frage hier, ob es einen BR bzw PR gibt, der diesbezüglich ansprechbar ist?
Außerdem: Ist der fiktive AN in der Rufbereitschaft oder wird er während der Rufbereitschaft auch jedesmal in Anspruch genommen? Folgt nach der Rufbereitschaft eine Ruhephase im Hinblick auf den nächsten Dienst?
Gruß,
LeoLo
Es gibt einen PR, der allerdings nicht wirklich was tut.
der fiktive AN muss generell während der rufbereitschaft an samstagen, sonn- und feiertagen für 3 stunden arbeiten. wenn er angerufen wird muss er zu jeder zeit raus. auch wenn er z.b. sonntags nacht um 2 rausgerufen wurde muss er trotzdem seinen normalen arbeitstag um 7 bzw. im sommer um 6 pünktlich beginnen.
Hallo
Das ist natürlich alles so nicht korrekt.
Der AN muß aber an den PR rantreten. Alles andere ist imho der zur Zeit falsche Schritt. Wenn der nicht aktiv wird, muß man den PR unter Druck setzen.
Alternative wäre, die Arbeit ggf zu verweigern. Das kann im Einzelfalle aber dazu führen, daß man in einem Augenblick die Arbeit verweigert, wo man sie hätte leisten müssen und schwuppdiwupp hat der AG einen zulässigen Kügrund und der AN zwar mehr Zeit zum Ausschlafen, aber glücklicher ist er dadurch auch nicht…
Gruß,
LeoLo