Wir sind dabei unsere Betriebsvereinbarung zum Brandschutz zu erneuern (Beherbergungsbetrieb). Für unsere beiden Hausmeister, die auf dem Gelände wohnen, nicht aber im Beherbergungsbetrieb selbst, ist gefordert, dass sie während ihrer Rufbereitschaft jederzeit (Tag und Nacht) innerhalb von drei Minuten am Handy erreichbar sein müssen. Ist eine solche Vereinbarung überhaupt rechtlich haltbar? Was ist, wenn z.B. ein Brand ist und man hört das Handy nicht?
Eine Rufbereitschaft und Handy ersetzt keinen
Brandschutz !
Im Beherbungsbetrieb sind Brandschutzmaßnahmen Erforderlich "Rauch und Brandschutztüren,Fluchtwege,
etc.und auch Rauchmelder sowie Alarmtaster die bei
den Hausmeistern als weckendes Signal ankommen !
Der Brandmeldeplan bedarf einer fachlichen Ausarbeitung!
Mit freundlichen Grüßen Hans-Joachim Kobel www.etms.de
Eine Rufbereitschaft und Handy ersetzt keinen
Brandschutz !
Entschuldigung, da habe ich mich missverständlich oder fehlerhaft ausgedrückt. Der Brandschutz ist im Betrieb vorhanden, es gibt einen Hausalarm (interne Sirene) und ein Anruf geht dann automatisch auf das Handy des rufbereiten Hausmeisters. Aber in der Betriebsvereinbarung ist gefordert, dass er binnen 3 Minuten reagiert. Was ist, wenn er das Handy mal nicht hört (z.B. nachts, unter der Dusche etc.)? Von daher meine Frage, eine solche Vereinbarung rechtlich überhaupt zulässig ist.
Hallo Elalia,
um deine Anfrage vernünftig beantworten zu können, müsste ich wissen, in welchem Bundesland der Beherbergungsbetrieb angesiedelt ist und ob ein solcher Bereitschaftsdienst z. B. im Brandschutzkonzept gefordert wird.
Vorsichtshalber weise ich darauf hin, dass ich keine arbeitsrechtlichen Wertungen abgebe.
Gruß Alchemistix
um deine Anfrage vernünftig beantworten zu können, müsste ich
wissen, in welchem Bundesland der Beherbergungsbetrieb
angesiedelt ist und ob ein solcher Bereitschaftsdienst z. B.
im Brandschutzkonzept gefordert wird.
Hallo Alchemistix,
der Betrieb liegt in NRW und gibt ein Brandschutzkonzept. Es gibt einen Hausalarm (interne Sirene) und ein Anruf geht dann automatisch auf das Handy des rufbereiten Hausmeisters. Aber in der Betriebsvereinbarung ist gefordert, dass er binnen 3 Minuten reagiert. Was ist, wenn er das Handy mal nicht hört (z.B. nachts, unter der Dusche etc.)? Gibt es irgendwo eine Richtlinie mit dieser 3-Minuten-Frist?
Danke für Antwort
Hallo Elalia13,
das ist eine Frage für einen Arbeitsrechtler, sorry.
Hallo,
um ehrlich zu sein, kann ich Dir das rechtlich nicht beantworten. Ich denke, rechtlich gesehen ist das eher ein Thema für einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Die Frage ist, was wollt ihr damit erreichen? Sollen die Hausmeister Feuerwehraufgaben übernehmen? Sollen die rechtlich haftbar gemacht werden, falls es Probleme gibt? Ich persönlich hätte als Hausmeister meine Probleme damit.
Ich denke, ihr müsst euch erst über die Detailfragen und die Zielsetzung klar werden.
Viele Grüße
Patrick
Hallo Elalia13
Es gibt hierzu entsprechende Informationen im Netz, eine sehr gute Inforamtionsplattform mit spezieller auskunft hierzu findet sich unter :
http://www.sifa-news.de/inhalte/news/arbeitsschutzor…
Danke, das war ein guter TiP!
Hallo, ohne Kenntnis der genauen Örtlichkeit (Bettenzahl, Erreichbarkeit f. d. FW…) ist es nicht möglich eine problembezogene Aussage zu machen.
Nur so viel allgemein: Ein beherbergungsbetrieb ab 60 Bettenkapazität muss über eine Brandmeldeanlage (automatische und manuelle Melder) verfügen, die auf die örtlich zuständige, öffentliche Alarmierungsstelle (Leitstelle der Kommune) aufgeschaltet ist.
Wahrscheinlich will man die Aufschaltung aus Kostengründen nicht. Die Alarmierung einer „ständig besetzten Stelle“ wäre die nächste Kategorie. Ich meine auch nicht, dass die Rufbereitschaft ein Adäquat dafür ist. Arbeitsrechtlich könnte es auch Probleme geben (Bereitschaftsdienst, Vergütung…). Welche Leistung soll den der Hausmeister nach Alarmierung erbringen? Doch wohl keine der Evakuierung. Da bräuchte er ein Blaulicht auf seinem Auto und eine Ausbildung zum Feuerwehrmann! Genaueres kann ich nur auf E-Mail-Anfrage und bei Kenntnis des Objektes sagen.
hhm
Hallo Elalia,
wichtig für die Genehmigung des Beherbergungsbetriebes ist die Erfüllung der Baugehmigung. In der Regel ist ist das Brandschutzkonzept Bestandteil der Genehmigung. Wird dort ein solcher Bereitschaftsdienst gefordert, ist er einzurichten.
Ob der bei dir eingerichtete Bereitschaftsdienst den arbeitsrechtlichen Vorschriften entspricht, obliegt nicht meiner Wertung, da ich kein Arbeitsrechtler bin.
Gruß Alchemistix
Hallo Elalia 13,
sorry, da kann ich Dir leider nicht helfen. Das müsste aber die Feuerwehr wissen.
Viel Erfolg.
Hallo, dazu kann ich leider gar nichts sagen. Ich habe nur mit Brand erhalten von Materialien und deren Klassifizierung zu tun. Hier wäre ein Brandsachverständiger vielleicht hilfreicher.
Sorry