Rufbereitschaft in der IT (SMS, Mail, Anruf?)

Hallo zusammen,

vielleicht weiß ja hier jemand eine Antwort auf meine Frage. Ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen (ohne Betriebsrat!) als Administrator. Neben mir gibt es noch einen weiteren Administrator.
Nun will unser Chef eine (Ruf-)Bereitschaftsregelung schaffen um Ausfallzeiten der Systeme zu verringern. Die Themen rund um Ruhezeiten, Vergütung etc. habe ich mir schon durchgelesen und konnte mir einen guten Überblick verschaffen. Ein Diensthandy hat auch jeder IT Mitarbeiter.

Eine brennende Frage habe ich aber trotzdem noch, die ich mir mit meinen Recherchen noch nicht beantworten konnte:

Auf welche „Rufe“ muss ich während einer Rufbereitschaft reagieren?

Muss dies ein Anruf (vom Chef / von den betroffenen Kollegen) sein oder reicht eine automatisch generierte Mail / SMS, die über das Problem benachrichtigt?
Im Falle Mailbenachrichtigung / SMS muss ich dann ständig die Mails abrufen, alle paar Minuten auf mein Handy schauen?

Eine weitere Frage wäre dann noch, ob ich den Änderungsvertrag / die Zusatzvereinbarung / Rufbereitschaftsregelung annehmen muss bzw. was passieren könnte, wenn ich diesen nicht annehme?! Derzeit habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag, in dem nicht dergleichen steht.

Gruß
P.

Hallo,

das kannst du dir doch bestimmt selber einrichten. Du solltest schon mitbekommen, wenn ein Herbeiruf ist. Lauten Klingelton für SMS z.B.
Aber es muss schon gesichert sein, dass du es auch mitbekommst. Also mehrstufig: SMS, dann Anruf. Mail ist unsinnig.
Und du, als Herbeiruf-MA, musst natürlich dafür sorgen, dass du den Herbeiruf hörst. Das Handy muss schon in der Nähe sein. Du bekommst ja Geld dafür.

Im Arbeitsvertrag sollte die RB vermerkt sein.

Auch ist eine RB mit 2 MA nicht möglich. Dann wärst du ja alle zwei Wochen dran.

Haelge

Hallo,

als Administrator im IT-Bereich sollte man die erforderliche Ausbildung und Kenntnisse haben um zu wissen wie man seine Technik einstellt um erreichbar zu sein.

Und sollte auch wissen, bei welchen Anrufen man tätig werden muss.

Gruß Merger

Hallo,

danke schon mal für die Antworten. Es geht mir aber nicht darum, wie ich den Anruf, die SMS oder die Mail mitbekomme. Sondern lediglich darum ob mein Chef sagen kann, dass ich Rufbereitschaft habe und deshalb meine Mails alle x-Minuten checken muss ob dort eine Nachricht eingegangen ist, dass Server xy ausgefallen ist bzw. das ganze dann über eine SMS läuft (aktive Rufbereitschaft) oder muss die Meldung telefonisch durch den Chef bzw. einem betroffenen Mitarbeiter erfolgen (passive Rufbereitschaft)?

Haelge, gibt es zu der Regelung mit den 2 MA eine Gesetzesgrundlage?

Wie stehts mit meiner letzten Frage im Anfangsbeitrag?

Gruß
P.

Hallo,

danke schon mal für die Antworten. Es geht mir aber nicht
darum, wie ich den Anruf, die SMS oder die Mail mitbekomme.

Im IT-Bereich sollte man solche Fragen im Team besprechen.
Normalerweise würde ich von einem Administrator erwarten,
dass er die Einsatzmöglichkeiten seines Arbeitsgebietes bezüglich Bereitschaftsdienst
selbst einschätzen kann.
Man kann doch sicher davon ausgehen, dass man nur bei festdefinierten Notfällen zum Einsatz kommt - und nicht dass irgendein Hansel, weil er Lust auf einen Kaffe hat dich dann anfordern kann.

Sondern lediglich darum ob mein Chef sagen kann,

Wen bezeichnest Du als Chef ?
Den Firmeninhaber?

Gruß Merger,

der jahrelang als Systemprogrammierer für Bereitschaftsdienste eingeteilt war.

Hallo,

Hallo,

danke schon mal für die Antworten. Es geht mir aber nicht
darum, wie ich den Anruf, die SMS oder die Mail mitbekomme.
Sondern lediglich darum ob mein Chef sagen kann, dass ich
Rufbereitschaft habe und deshalb meine Mails alle x-Minuten
checken muss ob dort eine Nachricht eingegangen ist, dass
Server xy ausgefallen ist bzw. das ganze dann über eine SMS
läuft (aktive Rufbereitschaft) oder muss die Meldung
telefonisch durch den Chef bzw. einem betroffenen Mitarbeiter
erfolgen (passive Rufbereitschaft)?

In einem Betrieb ohne BR bestimmt der AG grundsätzlich alleine gem. § 106 GewO Art und Umfang der Arbeitsleistung sowie die Arbeitszeit, soweit dem nicht gesetzliche oder arbeitsvertragliche Regelungen entgegenstehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

Haelge, gibt es zu der Regelung mit den 2 MA eine
Gesetzesgrundlage?

Nein, gibt es nicht, da es in dieser Pauschalität Unsinn ist.
§ 11 Abs. 1 ArbZG sieht lediglich 15 Sonntage/Jahr zwingend als arbeitsfrei vor und der Samstag ist eh ein normaler Werktag.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

Wie stehts mit meiner letzten Frage im Anfangsbeitrag?

Inwieweit das im Einzelfall mit dem Arbeitsvertrag vereinbar ist, muß ein Fachmensch (=Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort prüfen. Das hängt u. U. von der Betriebsgröße ab.

Bei einem solchen AG sollte der AN mal über eine BR-Gründung nachdenken, der hätte nämlich in dieser Angelegenheit volle Mitbestimmung.

Gruß

&Tschüß

P.

Wolfgang

Hallo,

indirekt gibt es Gesetze. Auch logische Ansätze…

Wenn du einen Herbeiruf hattest, gilt dies als Arbeitszeit. Danach hat man Anspruch auf mind. 10 h Ruhezeit. Dann kannste nicht ins Büro. Theoretisch auch (z.B. am WE) keinen zweiten Einsatz annehmen.
Wenn ein MA krank ist, muss der andere die RB übernehmen.
Wenn dann noch der andere MA Urlaub hat - was dann?
Ich weiss nicht, ob es geregelt ist, aber blöd ist es schon: jedes zweite WE wäre für den MA im Allerwertesten. Er kann nicht mal eben weiter weg fahren; kann nicht auf eine Party gehen; muss immer damit rechnen, dass er raus muss. Das schränkt m.E.n. den AN zu stark ein.

Bei uns (mit BR) müssen es mindestens 7 Personen sein, die an einer RB teilnehmen.

Haelge

Ok, das klingt logisch. Kann der AG denn verlangen, dass man nach Feierabend regelmäßig auf seine Mails schaut bzw. erreichbar sein muss, weil man ja ein Diensthandy hat?

Hi

Ich gebe jetzt keine RECHTLICHE Antwort , sondern einen Lösungsvorschlag der sich in unserer Firma als funktionell erwiesen hat.und für jemanden in der IT sicherlich problemlos realisierbar ist.
Ich arbeite in der Sicherheitselektronik , also Alarmtechnik etc und da muss gelegentlich mal eine Alarmanlage am Wochenende instand gesetzt werden.

Alle Kunden die einen Vertrag für 24 Stunden Service haben, sowie die Ordnungsbehörden haben eine Notruf-Telefonnummer die am Wochenende bei uns in der Firma am Freitag Abend zu Dienstschluss auf eine Rufumleitung programmiert wird .Der Notdienst-Mitarbeiter wird per Dienstplan einige Wochen vorher festgelegt
Diese klingelt zuerst auf dem Diensthandy und wenn dort niemand dran geht auf dem privaten Festnetz .

SMS, What’up , Facebook, usw haben keinen Auftragscharakter es sei denn der Kunde der uns so erreicht hat ist bereit den Sonderzuschlag Wochenende zu bezahlen , das muss aber dann schriftlich bestätigt werden .z.b. Fax oder eingescannte Mail mit Unterschrift . .

gruss

C5