Rufbereitschaft während der Arbeitszeit

Szenario:
Servicetechniker im home office.
Wochenarbeitszeit 40h von bis nicht festgelegt.
Der Techniker hat tagsüber standby.
Er muss telefonisch erreichbar sein, ist aber an keinen Aufenthaltsort gebunden und eine Reaktionszeit gibt es auch nicht.
Er könnte theoretisch zu Einkaufen nach Mailand fahren, wenn er auf dem Handy erreichbar ist.
Er hält sich in der Nähe des Wohnorts (home office) auf, um schnellstmöglich zu reagieren, was im Interesse der Firma ist.
Wenn der Aufenthaltsort vom Chef vorgegeben wird, ist es Arbeitszeit.
Was ist aber wenn nicht
Wie ist die standby Zeit zu werten, Arbeitszeit oder nicht.
Wenn nicht Arbeitsziet, können die Überstunden mit der mit den Fehlstunden, die er bei standy auf einen Anruf watret, verrechnet werden.
In den EU Sozialvorschriften und dem Arbeitszeitgesetz ist immer nur von Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeit die Reden.
Es gibt hier aber keine reguläre Arbeitszeit im Sinne von bis vor.
Von wann bis wann muß er erreichbar sein, da er ja ein Recht auf planbare Freizeit hat.
Wenn ich von zu hause als Selbständiger für Kunden arbeite, kann ich natürlich auch nur die für den Kunden gearbeitete Zeit in Rechnung stellen.
Wie ist das aber bei einem Angestellten, wenn der Chef keine Arbeit hat?
Ich habe mit Bekannten bei ein paar Bier darüber diskutiert und es kamen die unterschiedlichsten Meinungen dabei raus.
Was kann er dafür, das der Chef keine Arbeit hat.
Er kann ja in der der Zeit machen, was er will.
Nein kann er nicht. Was sagt der Chef, wenn er statt ins Freibad mal schnell ans Mittelmeer fährt.
Das will er ja nicht, er will ja arbeiten.
usw.
Irgendwann haben wir dann aufgegeben.
Es interessiert mich aber nach der Diskussion erst recht. Wie wird das ausgelegt.