Rufbereitschaftsdienste und Zweitwohnsitz

Hallo !

Angenommen man hat zwei Wohnsitze und die Vorgabe des Arbeitgebers
innerhalb von 30 Minuten nach Anruf auf der Arbeit zu sein.

Von Wohnsitz A erreicht man die Arbeit in 10-15 Minuten
Von Wohnsitz B benötigt man 20-25 Minuten.

Natürlich nur wenn keine anderen Umstände wie Stau / Flugzeugabstürze / Schneechaos oder so herrschen, dagegen ist ja niemand gefeilt.

Darf der Arbeitgeber einem vorschreiben von welchem Wohnsitz aus man den Rufbereitschaftsdienst machen muss ?

freundlichste Grüße !

Natürlich kann der Arbeitgeber nicht vorschreiben, wo Sie sich bei der Rufbereitschaft aufzuhalten haben. Entscheidend ist der vorgegebene Einsatzzeitraum - in Ihrem Fall 30 Minuten - innerhalb dessen Sie am Einsatzort sein müssen.
Sie können z.B. auch beim Einkaufen oder beim Sport sein, entscheidend ist Ihre Erreichbarkeit und die Reaktionszeit.
Oft ist die Rufbereitschaft über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt.

Völlig unerheblich ist, von wo aus Sie rufbereit innerhalb der vereinbarten Einsatzzeit sind.

Mehr möchte ich hierzu auch nicht antworten.

VG

Hallo,

festgeschrieben ist die vereinbarte Zeit. Bei örtlicher Festschreibung könntest Du ja nicht mal den Wohnort verlassen. Was ist z.B. wenn Du 5 Minuten vom Arbeitsplatz entfernt im Supermrkt bist ?

Gruß

Klaus

Hallo,

Angenommen man hat zwei Wohnsitze und die Vorgabe des
Arbeitgebers
innerhalb von 30 Minuten nach Anruf auf der Arbeit zu sein.

Von Wohnsitz A erreicht man die Arbeit in 10-15 Minuten
Von Wohnsitz B benötigt man 20-25 Minuten.

Verstehe den Sinn der Frage nicht - beides passt doch mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten.

Und bei Naturkatastrophen besteht doch sicherlich auch die Möglichkeit am Arbeitsort zu bleiben. Vielleicht steht dort sogar ein Zimmer für solche Fälle zur Verfügung.

Natürlich könnte man auch auf die Idee kommen, sich an einem 3. Wohnsitz anzumelden der 500 km weiter weg ist. Nur wenn man dann von diesem anreist, würde man vermutlich den Arbeitsplatz verlieren.

Gruß Merger

Vielleicht hat der Arbeitgeber ja das Anliegen, dass man zwar eigentlich 30 Minuten Zeit hat, ihm aber lieber ist wenn man schneller da ist ( aus wirtschaftlichen Gründen )

Vielleicht hat der Arbeitgeber ja das Anliegen, dass man zwar
eigentlich 30 Minuten Zeit hat, ihm aber lieber ist wenn man
schneller da ist ( aus wirtschaftlichen Gründen )

Was der Arbeitgeber will, spielt hier überhaupt keine Rolle.
Der Arbeitnehmer ist ja nicht verpflichtet, während seiner Rufbereitschaft zu Hause zu bleiben. Er kann sich überall aufhalten und wo dies ist geht den AG überhaupt nichts an.

Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit die Rufbereitschaft in einen Bereitschaftsdienst umzwandeln, wo der AN im Betrieb bleiben muss.
Dann muss natürlich der AG etwas mehr zahlen.

Gruß Merger

Vielleicht hat der Arbeitgeber ja das Anliegen, dass man zwar
eigentlich 30 Minuten Zeit hat, ihm aber lieber ist wenn man
schneller da ist ( aus wirtschaftlichen Gründen )

Dann soll er halt die Kette von seinem Sklaven kürzer machen und dafür bezahlen.
Aus wirtschaftlichen Gründen.

Merke: nicht alles, was ein Arbeitgeber grad einfällt, steht ihm auch automatisch zu.