Hallo !
Angenommen man hat zwei Wohnsitze und die Vorgabe des Arbeitgebers
innerhalb von 30 Minuten nach Anruf auf der Arbeit zu sein.
Von Wohnsitz A erreicht man die Arbeit in 10-15 Minuten
Von Wohnsitz B benötigt man 20-25 Minuten.
Natürlich nur wenn keine anderen Umstände wie Stau / Flugzeugabstürze / Schneechaos oder so herrschen, dagegen ist ja niemand gefeilt.
Darf der Arbeitgeber einem vorschreiben von welchem Wohnsitz aus man den Rufbereitschaftsdienst machen muss ?
freundlichste Grüße !