Hallo,
zuerst einmal müßte ich wissen ob die Rufbereitschaftspauschale schriftlich
bei Ihnen fixiert war und ob hier ein Passus stand, daß bei Tariferhöhungen
hier keine „Anpassung“ stattfindet.
Ansonsten haben Sie ganz klar - auch bei Austritt - einen rückwirkenden
Anspruch auf „Nachzahlung“. Es müßte hier auch eruiert werden, inwieweit
hier eine maximale Nachzahlung erfolgen kann. Sogenannte „Ausschlußfrist“.
Bei uns im Personalbüro ist diese zum Beispiel 6 Monate. Also auf jeden Fall
SCHRIFTLICH geltend machen, damit Sie einen Beweis haben. Am besten per
Einschreiben (kann auch per Einwurfeinschreiben sein - ist billiger). Gibt
es einen Betriebsrat, über diesen beantragen. Sonst selbst in die Hand
nehmen.
Am besten mit Frist.
"Sehr geehrte …,
zur Wahrung der Frist beantrage ich eine Nachzahlung meiner
Rufbereitschaftspauschale (damals Haustarif), ab 2007 BAT/kF, die seit
Umstellung auf den BAT/kF NICHT angepasst wurde.
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit zur Nachzahlung bis spät.
(3-Wochen-Datum) .
Sollte bis dahin keine Nachzahlung erfolgt sein, werde ich nicht zögern
rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten um meine Interessen notfalls auf
gerichtlichem Wege durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe ich konnte IHnen weiterhelfen. Bitte geben Sie kurz Rückmeldung ob
ich IHnen weiterhelfen konnte und wie Ihr Fall weiter verlaufen ist. (für
ähnl. gelagerte Anfragen).
Ihr Octo-Juro
Freundliche Grüße
Rita
PS: Urlaubsbedingt abwesend vom 24.12.10.-09.01.11
Hallo,
Zur Erklärung:
Vor gut 5 Jahren habe ich ein Haustechniker Job angenommen. In
diesem Job wurde auch eine Rufbereit erwartet. Diese wurde
seiner Zeit mit ca. 50,00 € brutto für alle 3 Wochen mit
jeweils 7 Tage 24 Stunden am Stk. Dienst bezahlt.
Im Jahr 2007 wurde mein Tarifvertrag vom Haustarif auf BAT/kF
geändert. Die Rufbereitschaftpauschale wurde ohne Absprache
einfach weiter mit 50€ vergütet. Als sich der
Bereitschaftsintervall verkürzte stellten sich mir fragen. Als
ich plötzliche von Freunden erfuhr, das die Bezahlung nach
BAT/kF viel höher ausfallen müsste ,fragte ich beim AG nach.
Das Ergebnis: Trotz mehr ( teilweise 7 Wochen am Stück)
24h-Rufbereitschaftsdienste, keine andere bezahlung.
Begründung: Unbezahlbar!
Eine Auseinandersetzung wollte ich wegen Angst vor Mobbing
vermeiden. Nun habe ich kürzlich gekündigt und einen neuen
Job.
Frage: Kann ich „Rechtlich“ Rückwirkend eine Nachzahlung der
trafigerechten Vergüten verlangen?