Rufmord - Ja oder Nein?

Hi,

Ich hab eine lange kurze Geschichte und hoffe einen Rat zu bekommen.

Ex-Freundinnen. Wer kennt Sie nicht?!
Vor einigen Monaten hatte ein junger Typ herausfinden müssen, dass ihn seine Ex-Freundin in einer gerichtlichen Sache, die er am laufen hatte, geschickterweise um ein wenig Geld betrügen konnte bzw. ihm einen Entschädigungsbetrag von der Gegenpartei zu unterschlagen, sodass er weiterhin natürlich beim Gericht angab keinen Betrag erhalten zu haben.

Er erstatte Anzeige. Enttäuschenderweise, musste er feststellen, dass seine Schwester zu ihr noch ein guten Kontakt pflegt, wodurch er aber auch einiges in Erfahrung bringen konnte.

Jetzt soll seine Ex-Freundin diverse jedoch private Nachrichten seinerseits ihrem Anwalt übergeben haben, um sich aus der Sache irgendwie rausschleusen zu können. In den besagten Nachrichten hatte er eine Klarstellung ersucht mit einem Teil ihrer Familie, da aus dieser Richtung ihm eine seelische Reinigung angeraten worden war, was ihn ersteinmal total baff machte, da nun ja die Beziehung teils in die Brüche ging durch einer psychosomatischen Erkrankung ihrerseits, welche jedoch in Ihrer engen Familie auch hinter der Hand gehalten wird. Er fühlte sich total angegriffen und konnte nur erahnen, was wohl über ihn geredet worden sein scheint. Er hat leider Gottes klar gestellt, wie der Hase wirklich lief, jedoch keines Falls mit Schimpfwörtern oder Beleidigungen (UND PER PRIVATER NACHRICHT ZU NUR EINER PERSON!!!)

War das nun Rufmord? Ihre Familie hatte ein Bild von ihn welches so nicht richtig war, und er hielt es für richtig die Situation ein wenig klarer zu gestalten, da es immer hieß er sei der böse.

Freue mich auf Antworten. Interessiert mich mal mega.

Hallo

Vor einigen Monaten hatte ein junger Typ herausfinden müssen,
dass ihn seine Ex-Freundin in einer gerichtlichen Sache … um ein wenig Geld betrügen konnte bzw. ihm einen Entschädigungsbetrag von der Gegenpartei zu unterschlagen, …

Mich würde rein persönlich interessieren, wie denn die Ex-Freundin an diesen Entschädigungsbetrag gekommen ist. Hat der Beklagte vielleicht diesen Betrag der Ex-Freundin in bar übergeben, oder wie muss man sich das vorstellen?

Er hat leider Gottes klar gestellt, wie der Hase wirklich lief, jedoch keines Falls mit Schimpfwörtern oder Beleidigungen (UND PER PRIVATER NACHRICHT ZU NUR EINER PERSON!!!)

War das nun Rufmord? Ihre Familie hatte ein Bild von ihn welches so nicht richtig war, und er hielt es für richtig die Situation ein wenig klarer zu gestalten, da es immer hieß er sei der böse.

Wenn er nachweisen kann, dass es wahr ist, was er über seine Ex-Freundin geschrieben hat, dann ist es auf jeden Fall kein Rufmord.
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist , … " (§ 186 BGB)

Ansonsten finde ich den Paragraphen nicht eindeutig genug, um ‚üble Nachrede‘ für den Fall ausschließen zu können, bei dem eine Behauptung nur einer einzigen Person gegenüber gemacht worden ist. Da müsste man die Rechtssprechung in der Praxis besser kennen. Und man müsste wohl auch genauer wissen, wer denn da was über wen behauptet wurde. Anscheinend sind über ihn ja auch Behauptungen aufgestellt worden, die nicht ganz stimmen.

Viele Grüße

Hallo

Vor einigen Monaten hatte ein junger Typ herausfinden müssen,
dass ihn seine Ex-Freundin in einer gerichtlichen Sache … um ein wenig Geld betrügen konnte bzw. ihm einen Entschädigungsbetrag von der Gegenpartei zu unterschlagen, …

Mich würde rein persönlich interessieren, wie denn die
Ex-Freundin an diesen Entschädigungsbetrag gekommen ist. Hat
der Beklagte vielleicht diesen Betrag der Ex-Freundin in bar
übergeben, oder wie muss man sich das vorstellen?

Mit Ihrer Handynummer falsche Bankdaten per Whatsapp an den Angeklagten gesendet. Angeklagter wusste nicht, dass es sich nicht um die Handynnummer des Geschädigten handelt.

Er hat leider Gottes klar gestellt, wie der Hase wirklich lief, jedoch keines Falls mit Schimpfwörtern oder Beleidigungen (UND PER PRIVATER NACHRICHT ZU NUR EINER PERSON!!!)

War das nun Rufmord? Ihre Familie hatte ein Bild von ihn welches so nicht richtig war, und er hielt es für richtig die Situation ein wenig klarer zu gestalten, da es immer hieß er sei der böse.

Wenn er nachweisen kann, dass es wahr ist, was er über seine
Ex-Freundin geschrieben hat, dann ist es auf jeden Fall kein
Rufmord.
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet
oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder
in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,
wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist , … " (§
186 BGB)

Naja Sie hat hier und da mal zugegeben und über die Krankenkasse schon den ein oder anderen ärtzlichen Besuch abgesessen. Ist wohl Beweis genug, wenn man zeugen hat bei denen Sie es zugab

Ansonsten finde ich den Paragraphen nicht eindeutig genug, um
‚üble Nachrede‘ für den Fall ausschließen zu können, bei dem
eine Behauptung nur einer einzigen Person gegenüber gemacht
worden ist. Da müsste man die Rechtssprechung in der Praxis
besser kennen. Und man müsste wohl auch genauer wissen, wer
denn da was über wen behauptet wurde. Anscheinend sind über
ihn ja auch Behauptungen aufgestellt worden, die nicht ganz
stimmen.

Viele Grüße

Es war lediglich der Schwager der Exfreundin. Also Familie in dem Sinne. Nachdem dem Ex viele Dinge vorgeworfen worden waren, wieso die Beziehung sein Ende fand, hat mein Kumpel dem Schwager seiner ex nur geschrieben wie die fakten sind, da ihm aus der richtung des schwagers vorher eine psychatrische behandlung zur reinigung der seele empfohlen worden war. Die Klarstellung erfolgte, da es eignetlich bekannt ist das seine Exfreundin eine Essstörung hat. Welche Thema war und eigentlich bekannt ist. Sonst wurde in keinster weise beleidigend geredet.

Hallo

Also, einer Person A Dinge über eine dritte Person B zu erzählen, die Person A eigentlich schon wusste, nur höchstens nicht wahrhaben wollte, das ist sicher kein Rufmord.

Die Wahrheit darf man aber sowieso immer sagen, sofern man nicht durch Schweigepflicht gebunden ist, da wäre es höchstens die Frage, ob man beweisen kann, dass es die Wahrheit ist.

Viele Grüße

Also ich sag mal so Person A wusste ansatzweise davon. Es gibt eine Person C, die darüber bescheid weiß.