Rufmord? Psycische Störungen?

Hallo, liebes Forum,

Die Situation sieht folgendermaßen aus:

  1. Eine Ehe ist vor mehr als 10 Jahren geschieden worden. Mann und Frau sind im heftigen Streit auseinander gegangen. Aus der Ehe stammt ein Kind, für welches die Mutter das alleinige Sorgenrecht hat. Der Vater wohnt in einem anderen EU-Staat (kein Neumitgliedstaat).

  2. Kurz darauf heirateten die beiden erneut.

  3. Der Vater zahlt kein Unterhalt und weigert sich ausdrücklich und nachweislich, dies auch in der Zukunft zu tun.

  4. Jetzt will der Vater seine Kontakte zu dem Kind (inzwischen im Teenageralter) ausweiten, gleichzeitig wird eine permanente Offensive gegen den neuen Ehemann der Kindsmutter geführt. Anrufe bei Nachbarn, Behörden und Internetauftritte (eine Web-Seite eingerichtet). Dem neuen Ehemann werden Morddrohungen und Mordversuche, Entführungen, Bestechungen, kriminelle Kontakte mit organisiertem Verbrechen etc. zu Last gelegt.

  5. Außerdem wird behauptet, die Kindsmutter selbst praktiziert schwarze Magie und soll sogar versucht haben, den Kindsvater, seine neue Ehefrau und deren gemeinsames Kind mittels der Schwarzen Magie aus der Entfernung bei einem Autounfall umkommen zu lassen. Daraufhin ruft die Kindsmutter ihren Ex-Mann an und hackt nach, was denn genau passiert ist. Es stellt sich heraus, der Fahrzeugführer hatte an diesem besagten Tag die Regel „rechts vor links“ nicht beachtet, es kamm zu einem Zusammenstoß mit Blechschäden, wobei niemand verletzt wurde. Da das vom rechts kommende Auto aber schwarze Farbe hatte, muss es von der Kindsmutter herbeigerufen worden sein.

Jetzt die Frage: Wie soll man in diesem Fall vorgehen. Anzeige wegen Rufmord? Wie und wo? Oder soll die Mutter auf einer psychologischen Expertise bestehen, bevor sie weitere Kontakte zu dem Kind zulässt?

Danke schon mal im Voraus

Den §§ als Rufmord als solches gibt es nicht.

In Frage käme strafrechtlich üble Nachrede pp.

Eherechtlich :
haben die Parteien auch nach einer SCheidung eine „Treuepflicht“. Diese besagt, dass „anschwärzen“ oder „stalking“ nicht erlaubt ist.
Das kann also Folgen haben.

Umgangsrechtlich :
hate der Krieg der Eltern nichts mit den anderen Verfahren zu tun
und ist so zu gewähren, als ob „alles klar sei“. „Aussprachen“ bei
Kindesübergabe sind über die „unschönen Themen“ zu vermeiden.

Unterhaltsrechtlich :
ist ein Zivilverfahren notwendig, danach kommt das strafrechtliche Verfahren nach §§ 170 StGB und dieses gilt in weiten Teilen der Welt.