Rufnummern-Mitnahme im dt. Festnetz

Gibt es eine gesetzl. Regelung für Rufnummern-Mitnahme im Festnetz innerhalb eines Ortsnetzes (z.B. 089)beim Wechsel eines Anbieters?
Sachverhalt:
Ich bin vor einiger Zeit von Telekom nach Alice gewechselt mitsamt der bisherigen Rufnummer. Der Vertrag beinhaltet ISDN-Telefon, Flat im dt. Festnetz und DSL 2000 mit DSL-Flat. Die derzeitige Werbung für Neukunden beinhaltet dasselbe Paket mit höherer Geschwindigkeit nur für ein paar EUR mehr. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Bereitstellungskosten.
Altkunden jedoch sollen beim Umstieg EUR 59,90 Bereitstellung bezahlen. Auf meine tel. Anfrage beim Alice-Service wurde das bestätigt. Die seltsame Begründung: Umstellungsaufwand.
Meine schlußfolgernde Feststellung: um die Benachteiligung der Altbestandskunden zu umgehen, müßte ich also den Alt-Vertrag kündigen und einen Neuvertrag abschließen. Woraufhin mir die sehr schnippische Service-Mitarbeiterin erklärte: dann verlieren Sie auch Ihre alte Telefonnummer und bekommen eine neue zugeteilt. Irritierend, denn: lt. Alice-Promotion für Neukunden steht, daß man die alte Nummer innerhalb eines Ortsnetztes behalten darf.
Frage: kann hier jeder Anbieter machen was er will oder gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung wie auch bei Mobilfunknummern? Die Frage konnte sie mir nämlich nicht beantworten und beim Googeln hab ich nichts gefunden. Vielleicht interessiert es auch andere hier. Viele Grüße, Monika