Ich hörte von einem Gesetz oder Bestimmung, daß bei Werbeanrufen die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden darf.
Heute (08.05.09) erhielt ich einen Werbeanruf mit unterdrückter Rufnummer. Als ich den Anrufer darauf hinwies, erklärte er mir, das Gesetz sei noch nicht rechtskräftig.
Wie ist die aktuelle Lage? Kann mir das jemand sagen?
Allerdings ist ja schon der Anruf an sich nicht erlaubt, nur wie soll man das nachweisen? Auch wenn demnächst Telefonnummern übermittelt werden müssen, sie werden es trotzdem nicht machen und man wird es nicht zurückverfolgen können. Wer lässt schon eine Fangschaltung schalten, um denen trotz Rufnummernunterdrückung auf die Spur zu kommen?
Und leider gibt es immer noch viele reguläre Anrufer, die ihre Nummer nicht übermitteln, so dass es problematisch ist, einfach in seiner Telefonanlage alle Nummern ohne Übermittlung stumpf abzuweisen.
Um die Nummer eines Anrufers herauszufinden braucht man keine „Fangschaltung“, sondern lediglich einen Anwalt und seinen Telefonanbieter. Der zeichnet sowieso alle Nummern und Gespräche auf und muss diese eine Zeit lang speichern.