doch gefunden: Mitnahme auch vorher möglich
Hi und danke euch beiden,
eigentlich interessierte mich ja primär, wie das so von den Anbietern gehandhabt wird.
Aber nun:
Soweit ich gelesen habe, ist dies irgendwann dieses Jahr
geändert worden.
offenbar! Aber auf der Seite der Bundesnetzagentur fand ich zunächst keinen Hinweis darauf, bzw dort stand, dass sich „irgendwas“ geändert hat aber nicht was.
Auf deine Antwort hin habe ich nun noch mal genauer geforscht und siehe da:
_Nach der neuen Rechtslage können Sie jederzeit Ihre Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter portieren. Zu beachten ist jedoch, dass der bisherige Vertrag zwischen. Ihnen und dem Anbieter fortbesteht und hierfür weiter Kosten anfallen.
Damit Sie die finanziellen Belastungen besser abschätzen können, ist der bisherige Anbieter verpflichtet, Sie auf Anfrage über alle, bis zum Ende der Vertragslaufzeit auflaufenden Kosten zu informieren. Weiterhin können Sie sich auf Wunsch von Ihrem bisherigen Anbieter eine neue Rufnummer für die Restlaufzeit des Vertrages zuteilen lassen._
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads…
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbrauc…
Das ist ja ziemlich eindeutig und Verbraucher freundlich.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbrauc…
Oder man zahlt regulär weiter, bis die Vertragslaufzeit
abgelaufen ist.
Und bekommt sogar dafür eine neue Telefonnummer, so dass man den Vertrag weiterhin nutzen kann 
Viele Grüße,
J~