Rufnummernportierung vor Vertragsende möglich?

Moin,

angenommen, jemand würde bei einem Laufzeitvertrag (postpaid) z.B. bei O2 vor Erreichen des regulären Vertragsendes zu einem anderen Anbieter wechseln wollen. Womit müsste er dann in der Praxis rechnen?

-dass er die Rufnummernportierung problemlos durch bekommt, aber der Vertrag bis zum Ende erfüllt werden muss (monatliche Grundgebühr weiterzahlen)?

-dito mit einer festen „Ablösesumme“?

-dass sich O2 komplett weigert irgendetwas zu tun?

BTW: wem gehört eigentlich die eigene Telefonnummer? Dem Netzanbieter oder dem Kunden?

Vielen Dank und Grüße,
J~

Hi,

üblicherweise ist eine Portierung erst nach Beendigung des Vertrages möglich.

Insofern wird der Weg „der Ablöse“ vor regulärem Vertragsende der einzig machbare sein; wenn überhaupt.

Die Nummer „gehört“ dem Provider und wird dem Nutzer für die Zeit des Vertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

Ro

Hallo.

üblicherweise ist eine Portierung erst nach Beendigung des
Vertrages möglich.

Soweit ich gelesen habe, ist dies irgendwann dieses Jahr geändert worden. Z.B. heißt es auf Seiten von Deutschlandsim:
—Zitat—
Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2012 können Sie Ihre bestehende Rufnummer bei einem Anbieterwechsel mitnehmen, auch wenn der alte Vertrag noch nicht ausgelaufen ist. Der noch bestehende alte Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem abgebenden Anbieter bleibt von der Portierung unberührt. Falls Sie sich noch nicht bei Ihrem abgehenden Anbieter über die anfallenden Kosten betreffend Ihres alten Vertrags informiert haben, möchten wir Sie bitten, dies nachzuholen.
—Zitat Ende—

Insofern wird der Weg „der Ablöse“ vor regulärem Vertragsende
der einzig machbare sein; wenn überhaupt.

Oder man zahlt regulär weiter, bis die Vertragslaufzeit abgelaufen ist.

Die Nummer „gehört“ dem Provider und wird dem Nutzer für die
Zeit des Vertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

Hm, oder sie gehört der Bundesnetzagentur, die den Rufnummernblock dem Provider zugeteilt hat. Schwierig, hier so etwas wie „gehören“ zu definieren.

Sebastian.

doch gefunden: Mitnahme auch vorher möglich
Hi und danke euch beiden,

eigentlich interessierte mich ja primär, wie das so von den Anbietern gehandhabt wird.
Aber nun:

Soweit ich gelesen habe, ist dies irgendwann dieses Jahr
geändert worden.

offenbar! Aber auf der Seite der Bundesnetzagentur fand ich zunächst keinen Hinweis darauf, bzw dort stand, dass sich „irgendwas“ geändert hat aber nicht was.

Auf deine Antwort hin habe ich nun noch mal genauer geforscht und siehe da:
_Nach der neuen Rechtslage können Sie jederzeit Ihre Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter portieren. Zu beachten ist jedoch, dass der bisherige Vertrag zwischen. Ihnen und dem Anbieter fortbesteht und hierfür weiter Kosten anfallen.

Damit Sie die finanziellen Belastungen besser abschätzen können, ist der bisherige Anbieter verpflichtet, Sie auf Anfrage über alle, bis zum Ende der Vertragslaufzeit auflaufenden Kosten zu informieren. Weiterhin können Sie sich auf Wunsch von Ihrem bisherigen Anbieter eine neue Rufnummer für die Restlaufzeit des Vertrages zuteilen lassen._

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads…
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbrauc…

Das ist ja ziemlich eindeutig und Verbraucher freundlich.

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbrauc…

Oder man zahlt regulär weiter, bis die Vertragslaufzeit
abgelaufen ist.

Und bekommt sogar dafür eine neue Telefonnummer, so dass man den Vertrag weiterhin nutzen kann :smile:

Viele Grüße,
J~

Hallo J~,

dasselbe habe ich mich gestern auch gefragt, nachgeschlagen „kann während des laufenden Vertrags bis 30 Tage danach portiert werden“, alles klar dachte ich, und bestellte das Handy. Heute dann die Antwort vom neuen Provider, dass sie gerne die Rufnummer mitnehmen, nur läuft mein Vertrag ja noch bis zum xx.xx., also schicken sie das Handy inkl. Simkarte 2 Wochen vor Ablauf des Vertrags ab, freigeschaltet wird dann an dem Tag, wo mein Vertrag beim anderen Provider ausläuft. So hatte ich mir das also nicht vorgestellt…

Gruß
Steffie

Moin Steffie,

du bist ja auch noch immer hier :wink:

freigeschaltet wird dann an
dem Tag, wo mein Vertrag beim anderen Provider ausläuft. So
hatte ich mir das also nicht vorgestellt…

örg, aber genau das meinte ich mit „in der Praxis“ :frowning:

Aber das Gesetz ist ja noch recht neu, für irgendwas gab es auch eine „Übergangsfrist“ (für was weiß ich nicht mehr, stand irgendwo auf der Seite der BNetzA). Vielleicht haben die bei deinem neuen Provider einfach noch kein Standardverfahren für vorzeitige Portierung, aber einen neuen Vertrag werden die sich wohl kaum entgehen lassen.
Schick denen doch einfach mal einen Auszug der FAQ der BNetzA, werde ich wohl auch machen. Bei O2 meldet sich keiner mehr, ich weiß nicht wie oft ich die schon wegen einer Vertragsverlängerung angeschrieben habe. Null Reaktion. Man könnte meinen, dass die Pleite sind :wink:

VG
J~

Hi J~,

du bist ja auch noch immer hier :wink:

na klar, auch wenn ich weniger geschrieben habe, habe ich doch regelmäßig mitgelesen :smile:

Schick denen doch einfach mal einen Auszug der FAQ der BNetzA,
werde ich wohl auch machen. Bei O2 meldet sich keiner mehr,
ich weiß nicht wie oft ich die schon wegen einer
Vertragsverlängerung angeschrieben habe. Null Reaktion. Man
könnte meinen, dass die Pleite sind :wink:

Ach, ich warte jetzt einfach ab, es macht bei mir keinen Unterschied, weil mein Handy Lieferengpässe hat und so oder so erst Ende Nov / Anfang Dez kommt :wink:

Viele Grüße
Steffie