Rufnummernportierung wird nicht durchgeführt

jemand wechselt von der Telekom zu einem neuen Konkurrenten. Den Anschluß kündigt er sicherheitshalber selbst. Geht auch problemlos. Am Abschalttermin nimmt er den neuen Anschluß in Betrieb und beantragt die nachträgliche Rufnummernportierung. Dies ist lt. beiden Anbietern ausdrücklich nachträglich möglich.
Nun sind inzwischen 8 Wochen um, die Formulare sind inzwischen mehrfach an den neuen Anbieter gefaxt worden, der Eingang per Mail bestätigt und diese werden trotz unzähliger Nachfragen (angeblich) immer noch bearbeitet. Der Telekom liegt aber bis jetzt noch nichts vor. Der neue Anbieter erstellt wegen der langen Bearbeitungszeit sogar eine Gutschrift von 50 Euro.
Nun bleiben noch 4 Wochen, bis die alte Nummer womöglich unwiederbringlich verfällt.

Wie könnte der Telefonkunde nun zweckmäßig vorgehen? Eine Frist von 14 Tagen setzen per Einschreiben - aber nach Ablauf welche Folgen androhen?
Schadenersatz? Der Telefonkunde ist für viele seine alten Kunden nicht mehr erreichbar. Er müßte sie alle einzeln anschreiben, was zu viel Aufwand wäre. Eventuelle neue Abschlüsse gehen somit verloren.
Oder kann er den gesamten Vertrag wegen Nichterbringung der Leistung etc. widerrufen? Die 14 Tage Widerrufsrecht sind ja schon lange um.

Letzlich will der Telefonkunde ja keine Entschädigung oder Kündigung, sondern nur seine alte Nummer haben…

jemand wechselt von der Telekom zu einem neuen Konkurrenten.
Den Anschluß kündigt er sicherheitshalber selbst. Geht auch
problemlos. Am Abschalttermin nimmt er den neuen Anschluß in
Betrieb und beantragt die nachträgliche Rufnummernportierung.
Dies ist lt. beiden Anbietern ausdrücklich nachträglich
möglich.

Komisch, mir wurde bei meinem jüngst erfolgten Wechsel von beiden Seiten mehrfach und eindringlich mitgeteilt, daß das eben nicht nachträglich möglich ist und man auch keinesfalls selber kündigen soll.

Kann es sein, daß der Jemand nicht richtig hingehört und die Sache dummerweise in die eigenen Hände genommen hat, und nun versucht, aus der Nummer wieder irgendwie rauszukommen - vorzugsweise dadurch, die Schuld an dem Schlamassel jemand anderem in die Schuhe zu schieben?

Ich komme vor allem darauf, weil man die Vollmacht für die Kündigung bzw. die Kündigung selbst bei Vertragsabschluß mit dem neuen Anbieter ausfüllt bzw. unterschreibt und deswegen gar nicht mehr selber kündigen muß.

Gruß
C.

natürlich gibt es welche, die so schlau waren alles dem neuen Anbieter zu überlassen. Die mußten dann mehrere Monate doppelt bezahlen, weil nichts gekündigt wurde…eben das wollte der Telefonkunde vermeiden!

Nochmals: der neue und alte Anbieter haben bestätigt, daß die Rufnummernübernahme nachträglich möglich ist, das steht sogar auf dem entsprechenden Formular „nachträgliche Rufnummernportierung“.
Die alte Nummer ist bei der Telekom noch mind. einen Monat verfügbar und kann jederzeit portiert werden, wie eine Nachfrage diese Woche ergab. Allerdings liegt dort immer noch kein Antrag vor!

Deshalb nochmal meine Frage, wie man die Fristsetzung zweckmäßig begründen könnte.

natürlich gibt es welche, die so schlau waren alles dem neuen
Anbieter zu überlassen. Die mußten dann mehrere Monate doppelt
bezahlen, weil nichts gekündigt wurde…

Auch das hört sich für mich sehr zweifelhaft an. Wenn man von der Telekom zu einem anderen Anbieter wechselt, dann gibt es für die Telekom keinen rechtlichen Grund, weiterhin Gebühren zu berechnen, d.h. wenn es durch einen Fehler tatsächlich dazu gekommen sein sollte, daß doppelt berechnet worden wäre, hätte man die zuviel bezahlten Beträge zurückbekommen können. Hinzu kommt, daß es mir technisch sehr unwahrscheinlich erscheint, daß beide Anbieter Gebühren für die gleiche Leitung in Rechnung stellen.

Ich vermute da eine Menge Telephonkundenlatein.

Die alte Nummer ist bei der Telekom noch mind. einen Monat
verfügbar und kann jederzeit portiert werden, wie eine
Nachfrage diese Woche ergab. Allerdings liegt dort immer noch
kein Antrag vor!

Deshalb nochmal meine Frage, wie man die Fristsetzung
zweckmäßig begründen könnte.

Damit, daß die Rufnummer nur noch x Wochen portierbar und bisher nichts passiert ist?

C.

Auch das hört sich für mich sehr zweifelhaft an. Wenn man von
der Telekom zu einem anderen Anbieter wechselt, dann gibt es
für die Telekom keinen rechtlichen Grund, weiterhin Gebühren
zu berechnen, d.h. wenn es durch einen Fehler tatsächlich dazu
gekommen sein sollte, daß doppelt berechnet worden wäre, hätte
man die zuviel bezahlten Beträge zurückbekommen können. Hinzu
kommt, daß es mir technisch sehr unwahrscheinlich erscheint,
daß beide Anbieter Gebühren für die gleiche Leitung in
Rechnung stellen.

Doch, es gibt einen rechtlichen Grund. Gekündigt werden kann nämlich nur einmal im Jahr (erst nach Ablauf der 24 Monate) Und wenn der neue Anbieter die Kündigung nicht rechtzeitig weitergeleitet hat, läuft der Telekom-Vertrag zu Recht wieder ein volles Jahr weiter und der Kunde muß monatlich die Grundgebühr zahlen!
Die Leitung wird zudem nicht doppelt berechnet, da der neue Anbieter Telefon und Internet per UMTS übermittelt und die Telekomleitung nicht nutzt. Wie es in einem Fall der Doppelnutzung wäre, weiß ich leider nicht.

Ich vermute da eine Menge Telephonkundenlatein.

Die alte Nummer ist bei der Telekom noch mind. einen Monat
verfügbar und kann jederzeit portiert werden, wie eine
Nachfrage diese Woche ergab. Allerdings liegt dort immer noch
kein Antrag vor!

Deshalb nochmal meine Frage, wie man die Fristsetzung
zweckmäßig begründen könnte.

Damit, daß die Rufnummer nur noch x Wochen portierbar und
bisher nichts passiert ist?

Wirklich? Und was, wenn der neue Anbieter die Frist trotzdem wie üblich tatenlos verstreichen läßt? Dann ist die Nummer endgültig weg und die Sache hat sich dann ohne Konsequenzen erledigt, weil man ja nichts angedroht hat?
Genau das vermute ich nämlich in diesem Fall.

jemand wechselt von der Telekom zu einem neuen Konkurrenten.
Den Anschluß kündigt er sicherheitshalber selbst. Geht auch
problemlos. Am Abschalttermin nimmt er den neuen Anschluß in
Betrieb und beantragt die nachträgliche Rufnummernportierung.
Dies ist lt. beiden Anbietern ausdrücklich nachträglich
möglich.

Komisch, mir wurde bei meinem jüngst erfolgten Wechsel von
beiden Seiten mehrfach und eindringlich mitgeteilt, daß das
eben nicht nachträglich möglich ist und man auch keinesfalls
selber kündigen soll.

Hi,

doch ist es. Nach Auskunft unsere Ex-Anbieters und des neuen Anbieters bis zu 3 Monate nach Anbieterwechsel.

Gruß
Tina