Rufnummernportierung

Guten Abend,

ich habe eine ziemlich wichtige Frage.

Ich habe seit einigen Monaten bei meiner Verlobten einen sehr schlechten Netzempfang mit meinem Telkom-Mobilfunkvertrag. Das geht soweit, dass ich nahezu unerreichbar bin und keine SMS mehr versenden bzw. empfangen kann. Meine Verlobte wohnt in einer 3-Zimmer-Wohnung im zweiten Stock.

Damit ich wieder erreichbar sein kann, hat mir meine Verlobte einen Vertrag bei 1&1 ermöglicht, dieser wird übers Vodafone-Mobilfunknetz realisiert. Nach Erhalt des Vertrags wurde dann eine vorzeitige Rufnummernmitnahme bei der Telekom beauftragt. Die ersten beiden Anläuft dieses Antrags scheiterten jedoch, weil zunächst das Geburtsdatum von mir falsch übermittelt wurde und beim zweiten Versuch die Telekom angab dass der Vertrag noch länger als 123 Tage läuft. Hierüber setzte ich 1&1 in Kenntnis, sodass diese anschließend nun nochmals explizit eine vorzeitige Rufnummernportierung, wie sie seit dem 10.05.2012 möglich ist, anforderten. Diese wurde auch heute von T-Mobile bearbeitet und zum 17.07.2012 bewilligt.

Nun habe ich das Problem, dass ich aufgrund des sehr schlechten Netzempfangs die SIM-Karte zu meinem Mobilfunkvertrag bei der Telekom vernichtet habe und somit auf meiner ursprünglichen Mobilfunknummer derzeit nicht erreichbar bin. Eine frühere Portierung ist lt. T-Mobile nicht möglich, weil diese wohl auch an Fristen gebunden sind.

Meine Idee war nun einen Rufnummerntausch an meinem Telekom-Mobilfunkvertrag durchführen zu lassen womit meine aktuelle Nummer, die zu 1&1 portiert werden soll, erstmal gegen eine neue ersetzt wird und meine alte Rufnummer dann zu 1&1 mitzunehmen. Ist dies möglich?

Lg

Hallo Lg

Meine Idee war nun einen Rufnummerntausch an meinem Telekom-Mobilfunkvertrag durchführen zu lassen womit meine aktuelle Nummer, die zu 1&1 portiert werden soll, erstmal gegen eine neue ersetzt wird und meine alte Rufnummer dann zu 1&1 mitzunehmen. Ist dies möglich?

Ich glaube nicht, dass sich irgendein Telefonanbieter, und schon garnicht die Telekom, auf so ein von jeglicher Norm abweichendes Verfahren einlassen würde - schon garnicht für Dich kostenfrei.

Aber das ist auch unerheblich!

Hast Du mal auf den Kalender geschaut? Wir haben schon (seit 3 Stunden) den 03.07.2012. Bis zum 17.072012 sind es nur noch 14 Tage. Selbst wenn sich die Telekom auf das von Dir vorgeschlagene Verfahren einlassen wollte, müsste dafür ein rechtlich abgesicherter Vertrag ausgearbeitet werden. Was glaubst Du denn, wie lange das dauern würde? Bis das alle am Genhmigungsverfahren beteiligten Gremien der Telekom durchlaufen hat, vergehen locker zwischen 1 Jahr und 5 Jahren.

Genieße das schöne Wetter und denk an die Zeiten, als es noch keine Handys gab. So lange ist das noch garnicht her.

Gruß merimies

Ich wollte nicht auf irgendeine abnorme Konstellation raus, sondern einfach einen Rufnummerntausch durchführen lassen. Dies ist inzwischen bei fast allen Netzbetreibern möglich, beispielsweise wenn man auf seiner Mobilfunknummer belästigt oder bestalkt wird. Dann ruft man beim Kundenservice des jeweiligen Netzbetreibers an und bittet um eine neue Rufnummer, die innerhalb weniger Minuten auch aufgeschaltet wird. Die alte Rufnummer ist ab diesem Moment dann inaktiv und gesperrt und wandert in einen Rufnummernpool, aus dem sie nach sechs Monaten Sperrzeit an andere Personen neu vergeben wird. Dennoch hat man eine gewisse Zeit noch einen Anspruch auf diese nicht mehr aktive Rufnummer und kann diese auch zu einem anderen Anbieter portieren.

Ich habe gestern noch mit dem Verbraucherschutz der Bundesnetzagentur hierüber gesprochen. Man gab mir zum einen Recht dass die Rufnummernmitnahme keine 14 Tage dauern dürfe und zum anderen dass ich auch im Falle eines solchen Rufnummerntauschs die dann nicht mehr aktive Rufnummer zu meinem neuen Anbieter portieren können muss.

Dies ist also kein Sonderszenario welches ich mir ausdenke, sondern eine recht übliche Handlung, zumindest was den Rufnummerntausch angeht.

Gruß

Ich wollte nicht auf irgendeine abnorme Konstellation raus,
sondern einfach einen Rufnummerntausch durchführen lassen.
Dies ist inzwischen bei fast allen Netzbetreibern möglich,
beispielsweise wenn man auf seiner Mobilfunknummer belästigt
oder bestalkt wird. Dann ruft man beim Kundenservice des
jeweiligen Netzbetreibers an und bittet um eine neue
Rufnummer, die innerhalb weniger Minuten auch aufgeschaltet
wird. Die alte Rufnummer ist ab diesem Moment dann inaktiv und
gesperrt und wandert in einen Rufnummernpool, aus dem sie nach
sechs Monaten Sperrzeit an andere Personen neu vergeben wird.
Dennoch hat man eine gewisse Zeit noch einen Anspruch auf
diese nicht mehr aktive Rufnummer und kann diese auch zu einem
anderen Anbieter portieren.

Ich habe gestern noch mit dem Verbraucherschutz der
Bundesnetzagentur hierüber gesprochen. Man gab mir zum einen
Recht dass die Rufnummernmitnahme keine 14 Tage dauern dürfe
und zum anderen dass ich auch im Falle eines solchen
Rufnummerntauschs die dann nicht mehr aktive Rufnummer zu
meinem neuen Anbieter portieren können muss.

Dies ist also kein Sonderszenario welches ich mir ausdenke,
sondern eine recht übliche Handlung, zumindest was den
Rufnummerntausch angeht.

THEORETISCH geht Dein recht aufwendiges Konstrukt sicherlich. ABER… zum einen ist die Nummer wie Du ja selbst schreibst dann erstmal gesperrt und somit die Umstellerei auf 1&1 zunichte gemacht. Zum anderen glaube ich nicht, das bei dem ganzen Heckmeck, die die immer machen das so einfach funktionierern wird, irendwelche komischen anderen Fristen nicht stimmen, Du wieder 2 Jahre in irgendwelchen Vertragsverlängerungen hängen wirst, etc.

Warum so aufwendig wenn es auch einfach geht?! Einfach mal 2 Wochen aussitzen und daach ist alles wieder wie gewünscht. In der Zwischenzeit lass Dir von Deinem Verlobten einfach ein Prepaid Handy schenken und dann bist Du in der Übergangszeit erreichbar. Enjoy.

Gruß
h.

Guten Morgen,

ich habe eine andere kurze Frage:

Ich habe bei meinem Netzbetreiber T-Mobile diese ausgehende Rufnummernportierung zu 1&1 ja beantragt. Daraufhin erhielt ich, angeblich aus technischen Gründen, weil es sich um eine vorzeitige Rufnummernportierung handelt und dieses Verfahren noch recht neu ist, einen neuen Vertrag und eine neue SIM-Karte. Die Auftragsbestätigung zu diesem neuen Vertrag sowie die SIM wurden mir heute zugestellt. Der Auftragsbestätigung lag eine Widerrufsbelehrung bei. Außerdem wurden mir heute rund 30 Euro wahrscheinlich um die einmaligen Kosten der Bereitstellung dieses Neuvertrags zu erstatten auf dem Buchungskonto dieses Neuvertrags gutgeschrieben. Ferner existieren in meinem online Kundencenter nun zwei Verträge mit demselben Tarif nur unterschiedlichen Rufnummern. Der eine Vertrag hat die Nummer, die an 1&1 abgegeben werden soll und der andere eine komplett neue, mir bisher unbekannte Rufnummer.

Da ich in Kürze mit meiner Verlobten zusammen ziehen möchte und bei ihr keinen Netzempfang erhalte, also nahezu unerreichbar bin wenn ich mich bei ihr aufhalte, würde ich nun gern wissen ob es sich bei diesem Vertrag um einen Neuvertrag handelt, den man innerhalb von 14 Tagen widerrufen könnte. Wenn ja, würde ich am Tag an dem die Rufnummer meines bisherigen Vertrags zu 1&1 portiert wird den Neuvertrag widerrufen. Dieser müsste folglich storniert werden und der bisherige Vertrag ist laut heute erhaltener Kündigungsbestätigung wegen dieser ausgehenden Rufnummernportierung zum 17.07.2012 gekündigt und wird dann beendet. Somit müsste ich kein juristisches Verfahren anstrengen um aus dem Vertrag heraus zu kommen. Der Kundenservice wollte mir heute weiß machen dass es sich hierbei nicht um einen Neuvertrag handelt. Wenn dem nicht so ist, warum wurden mir dann diese 29,95 Euro gutgeschrieben? Warum hat der neue Vertrag eine andere Laufzeit als mein bisheriger Vertrag und weswegen habe ich diese Widerrufsbelehrung erhalten? Die Telekom wäre im Zuge des von mir ausgesprochenen Widerrufs natürlich berechtigt sich meine Rufnummer von 1&1 zurück zu holen, hätten aber keinen Vertrag auf den sie die Nummer buchen könnten, denn der eine ist zum 17.07.2012 gekündigt und der andere muss gemäß meines Widerrufs storniert werden.

Gruß

Hi,

gern wissen ob es sich bei diesem Vertrag um einen Neuvertrag
handelt, den man innerhalb von 14 Tagen widerrufen könnte.

Nun, das kann Dir nur Dein Provider, also die Telekom sagen. Das sollte aber auch im Kundencenter ersichtlich sein. Ggf. über die Laufzeit. Anhand Deiner Schilderung wäre es aber für mich ein neuer Vertrag. Wenn Du den aber kündigst hast Du im schlimmsten Falle Deine alte Nummer, die Du hast sperren lassen und die neue Nummer hast Du gekündigt also auch nix.

Kundenservice wollte mir heute weiß machen dass es sich
hierbei nicht um einen Neuvertrag handelt. Wenn dem nicht so
ist, warum wurden mir dann diese 29,95 Euro gutgeschrieben?

Auch das kann Dir nur die Telekom sagen. Ich vermute mal, das es im System noch nicht so recht verankert ist wie mit Rufnummernportierungen und dergleichen zu verfahren ist und das Du einfach nur eine „Standardgutschrift“ erhalten hast, weil Du ja schon eine Nummer hast oder irgendwas in der Art aber das sollte Dir eben der Provider sagen.

Warum hat der neue Vertrag eine andere Laufzeit als mein
bisheriger Vertrag und weswegen habe ich diese
Widerrufsbelehrung erhalten?

Naja, da es ja kein „echter“ Neuvertrag ist wirst Du eben eine andere Laufzeit haben und die Wiederrufsbelehrung ist bei allen Vertragsabschlüssen welcher Art auch immer dabei. Viel Glück.

Gruß
h.

Guten Morgen,

herzlichen Dank für die Schilderungen.

Also in meinem Kundencenter ist der neue Vertrag erst seit dem 04.07.2012 ersichtlich als die Telekom der von 1&1 beauftragten Rufnummernportierung statt gab.

Die Telekom informierte mich darüber, dass es sich um keinen Neuvertrag, sondern um einen fortgeführten Vertrag handelt, der erforderlich wurde, weil die Rufnummer meines alten, bisherigen Vertrags ja 1&1 herausgegeben und somit dieser Altvertrag zum Portierungsdatum gekündigt wird. Dann frage ich mich wiederum warum ich diese Auftragsbestätigung und das Begrüßungsschreiben für Neukunden von T-Mobile erhalte. Die Höhe der erhaltenen Gutschrift stimmt mit dem einmaligen Bereitstellungsentgelt für Neuverträge exakt überein.

Ich werde am 16.07.2012 eine für den 17.07.2012 bestimmte Widerrufserklärung an T-Mobile via Einschreiben mit Rückschein versenden. Damit ist sichergestellt dass ich den Widerruf fristgerecht absende und T-Mobile diesen nachweislich fristgerecht erhält. Natürlich wäre T-Mobile dann berechtigt sich die an 1&1 abgegebene Rufnummer zurück zu holen, die Frage wäre aber auf welchen Vertrag die Nummer gebucht werden soll. Der Neuvertrag muss wegen des Widerrufs storniert werden und der Altvertrag wird zum 17.07.2012 beendet, also existiert kein Vertrag mehr auf den diese Nummer gebucht werden könnte.

Gruß

Hallo.

Die Telekom informierte mich darüber, dass es sich um keinen
Neuvertrag, sondern um einen fortgeführten Vertrag handelt,
der erforderlich wurde, weil die Rufnummer meines alten,
bisherigen Vertrags ja 1&1 herausgegeben und somit dieser
Altvertrag zum Portierungsdatum gekündigt wird.

Bei der vorzeitigen Portierung bleibt der alte Vertrag ja eigentlich bestehen, wird nur mit neuer Rufnummer weitergeführt, damit die Rufnummer zu einem anderen Anbieter portiert werden kann.

Nun ist dieses Verfahren einer vorzeitigen Portierung noch recht neu, bisher konnte man aus einem laufenden Vertrag die Nummer nicht herausportieren.

Es kann eventuell sein, dass die Systeme der Telekom noch nicht umgestellt sind, und dieses Verfahren daher so noch nicht möglich ist.
Als „Workaround“ könnten sie dann den alten Vertrag vorzeitig beenden und am Portierungsdatum einen neuen Vertrag mit gleichen Konditionen laufen lassen, dessen Mindestvertragslaufzeit dann natürlich angepasst sein muss, damit diese mit dem alten Termin übereinstimmt.
Da bei Neuverträgen das System aber eventuell Abschlussgebühren oder ähnliches vorsieht, wurde direkt auch eine Gutschrift gebucht.

Begrüßungsschreiben usw. werden vermutlich automatisch verschickt, wenn ein neuer Vertrag ins System gebucht wird.

Sebastian.

Genau das ist es ja. Ich habe einen Neuvertrag erhalten, weil die Telekom wahrscheinlich bei einer vorzeitigen Rufnummernportierung alles noch manuell und händisch durchführen muss. Deswegen erhielt ich diese neue Rufnummer, den neuen Vertrag, die neue SIM-Karte, die Auftragsbestätigung und das Begrüßungsschreiben für Neukunden. Dies kann mir aber als Kunde egal sein. In einem solchen Fall gilt dann doch das gesetzliche Widerrufsrecht, weil es sich um einen Neuvertrag handelt, der NICHT im Shop abgeschlossen wurde, wo das Widerrufsrecht nicht greift. Sonst wäre auch die Widerrufsbelehrung nicht dem Begrüßungsschreiben und der Auftragsbestätigung beigefügt worden. Wenn man beispielsweise einen Tarifwechsel oder einen Rufnummerntausch wegen Belästigung von unbekannten Anrufern durchführt, erhält man ebenfalls eine Auftragsbestätigung, aber ohne Widerrufsbelehrung.

Gruß