Wie sieht es aus wenn jemand eine Nummer in sein Handy eingibt, die stattdessen angerufen wird wenn der Teilnehmer nicht erreichbar ist, (Umleitung) und der Eigentümer der Zielnummer nicht damit einverstanden ist?
Mir wurde gesagt das dies als belästigung gilt - Ist das richtig so?
Zb.
Rufe „B“ an, „B“ ist nicht erreichbar, es wird nach „C“ umgeleitet.
„C“ ist nicht damit einverstanden - Kann dies eine Anzeige zur Folge haben?
Mir wurde gesagt das dies als belästigung gilt - Ist das
richtig so?
da Belästigung kein definierter rechtlicher Begriff ist, mag der eine oder andere das so sehen.
Zb.
Rufe „B“ an, „B“ ist nicht erreichbar, es wird nach „C“
umgeleitet.
„C“ ist nicht damit einverstanden - Kann dies eine Anzeige zur
Folge haben?
Das wird man so pauschal kaum beantworten können. Einen Straftatbestand kann ich zunächst nicht erkennen. Hier kommt es aber sicher auf die Intensität an. Ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch kämme ggf. in Betracht. Ohne nähere Details lässt sich das aber auch nicht beantworten.
ich sehe es ähnlich wie SJ. Wenn das nicht einmalig ist, sehe ich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
Wenn jemand jedoch gezielt den anderen Schikanieren will (z.B. eine Sexhotline auf den Anschluss seiner Ex verbiegt), so könnte dies durchaus auch strafrechtlich relevant sein (Stalking, Körperverletzung, …).