Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage zur Rufnummer-Mitnahme.
Ich habe einen Mobilfunk-Vertrag mit mobilcom, der im Oktober ausläuft (wurde rechtzeitig gekündigt). Nun möchte ich einen neuen Vertrag abschließen und meine Rufnummer behalten. Das Problem ist aber, dass der neue Vertrag auch wieder bei mobilcom wäre, jedoch über einen „Vermittler“ abgeschlossen wird. (Ich bekomme dort eine Erstattung der GG usw., daher kann ich den Vertrag nicht direkt über mobilcom abschließen).
Muss / kann ich die Rufnummer überhaupt portieren? Macht es einen Unterschied, ob ich mit dem neuen Vertrag vom T-mobil Netz ins Vodafone-Netz wechsle oder im T-mobil Netz bleibe?
Danke für alle Antworten im Voraus.
Grüße
Kira
ich hab mal eine Frage zur Rufnummer-Mitnahme.
Ich habe einen Mobilfunk-Vertrag mit mobilcom, der im Oktober
ausläuft (wurde rechtzeitig gekündigt). Nun möchte ich einen
neuen Vertrag abschließen und meine Rufnummer behalten. Das
Problem ist aber, dass der neue Vertrag auch wieder bei
mobilcom wäre, jedoch über einen „Vermittler“ abgeschlossen
wird. (Ich bekomme dort eine Erstattung der GG usw., daher
kann ich den Vertrag nicht direkt über mobilcom abschließen).
Hallo Kira,
nach dem deutschem Telekommunikationsgesetz §46 hast Du ein Recht auf Deine Rufnummer und kannst sie in Deutschland überall mit hinnehmen(portieren).
Wenn Du bei mobilcom bleibst, dann brauchst Du denn gekündigten Vertrag einfach nur verlängern und evtl. nur den Tarifwechseln. Da sollten überhaupt keine Kosten anfallen. Daher ist der Erlass der GG völlig überflüssig. Das einzige was den Vermittler retten kann ist, dass das usw mächtig ausfällt. Falls Du aber in ein anderes Netz wechseln möchtest mit Deiner Rufnummer, auch wenn Du bei mobilcom bleibst, dann werden sehr wahrscheinlich Portierungskosten anfallen, meistens so um 25€.
Gruß
Oliver
Hallo Oliver,
danke für Deine Antwort. Wenn ich den gekündigten Vertrag einfach bei mobilcom verlängere, erstattet mir der Vermittler nicht die Grundgebühr - und das wären 359 Euro. Direkt bei mobilcom verlängern kommt also nicht in Frage…
Grüße
Kira
Hallo Kira,
nach dem deutschem Telekommunikationsgesetz §46 hast Du ein
Recht auf Deine Rufnummer und kannst sie in Deutschland
überall mit hinnehmen(portieren).
Wenn Du bei mobilcom bleibst, dann brauchst Du denn
gekündigten Vertrag einfach nur verlängern und evtl. nur den
Tarifwechseln. Da sollten überhaupt keine Kosten anfallen.
Daher ist der Erlass der GG völlig überflüssig. Das einzige
was den Vermittler retten kann ist, dass das usw mächtig
ausfällt. Falls Du aber in ein anderes Netz wechseln möchtest
mit Deiner Rufnummer, auch wenn Du bei mobilcom bleibst, dann
werden sehr wahrscheinlich Portierungskosten anfallen,
meistens so um 25€.
Gruß
Oliver
Hallo Kira,
dann ist das wohl einer dieser Plus Verträge. Das solltest Du Dir auf jeden Fall schriftlich geben lassen, mit der Grundgebühr. Die haben im Moment eine 6 monatige Grundgebührbefreiungbefreiung, nicht das danach die GG berechnet wird. Falls es dieser Plus Vertrag ist bedenke, dass die incl. Minuten nur im gewählten Netz gelten und 39cent bei dieser Taktung sehr sehr teuer sind.
Viel Glück
Oliver