Rufschädigung durch Bankbeamtin

Hallo,ich bin arbeitslos .Wollte 2Tage vor Zahltag 50€ abheben auf der Bank.Die Bankbeamtin belehrte mich vor Kundschaft am Schalter über meinen Kontostand.Jetzt bin ich auf der Strasse schon angehalten worden,musst du dir auf der Bank schon Geld erbetteln.Was kann ich dagegen tun.Darf die das vor Kunden.Bitte um Hilfe.
Im voraus Danke für Antwort

Hallo HorstKlein1,

nein- das darf die nicht. Einen Kunden lautstark über seinen Kontostand aufklären und/oder öffentlich Auszahlungen ablehnen ist ein Bruch des Bankgeheimnisses. Leider ist in Deutschland das Bankgeheimnis kein Gesetz, sondern nur ein freiwilliger Verhaltenskodex. Du kannst die Dame also nicht wegen Bruchs des Bankgeheimnisses verklagen. Wohl aber wegen Rufschädigung.
Auf jeden Fall solltest Du Dich beim Filialleiter beschweren. Wenn so etwas dann nochmal vorkommt, schreibe einen Brief an die Geschäftsleitung der Bank. Weise darauf hin: die Kunden am Nachbarschalter könnten steinreich sein und annehmen, das mit Ihren Daten genauso geschlampt wird. Das würde für die Bank böse Folgen haben.
Wenn Du das nicht auf Dir sitzen läßt, kann das im Wiederholungsfall (je nach internen Richtlinien der Bank) bis zur Abmahnung für die „nette“ Mitarbeiterin führen.
Lass Dir nix gefallen, arbeitslos heißt noch lange nicht rechtlos.

Grüße
der Thommy

Hallo Thommy, ich hab den Filialleiter schon mehrmals drauf angesprochen,aber er hatte bisher noch keine Zeit gehabt sich darum zu kümmern,die Beamtin ist eine Halbtagskraft,das ganze ist jetzt schon 6 Wochen her.Auf der Strasse hab ich das Gefühl hinter mir wird getuschelt.Eine Entschuldigung von seitens der Beamtin kam auch noch nicht.Der Filialleiter hat mir schon viel geholfen,und habe daher Angst ,wenn ich zu dessen Chef gehe,das er mich links liegen lässt.
Was soll ich tun.

Hallo HorstKlein1,

nach 6 Wochen wird der Filialleiter die Mitabeiterin nicht mehr zurecht weisen. Dazu hätte er längst Zeit gehabt. Sieht für mich so aus, als wäre ihm Dein Problem egal.
Dann musst Du jetzt (meiner Meinung nach) eine Entscheidung treffen. Wenn Du auf sein Wohlwollen angewiesen bist, musst Du diese Behandlung eben schlucken (und die Bank wechseln, sobald es Dir besser geht). Wenn Du auf sein Wohlwollen nicht (lebensnotwendig) angewiesen bist: nix wie weg! Auf eine Bank, die meint sozial Schwache hätten kein Recht auf Diskretion, sollte man möglichst verzichten.

Gruß
Thommy

Hallo HorstKlein1,

leider ist die Informationsweitergabe am Schalter immer eine nicht ganz so private Angelegenheit, wie sich die meisten wünschen würden. Trotz Schildern „Bitte Abstand halten“ kann man am Schalter nicht verhindern, dass rechts und links mitgehört werden kann.
Besser ist es, wenn man schon weiß, dass sich eine unangenehme Situation ergeben könnte,(z.B. wenn man um einen „Vorschuss“ bei der Bank bittet, weil man weiß, daß das Konto es nicht mehr hergibt), um ein Gespräch im Besprechungsraum bittet oder abpasst, dass im Geschäftsraum nicht so viel los ist.
Ihre Bankangestellte darf natürlich Informationen, die Ihre Angelegenheit betreffen, Ihnen auch am Schalter mitteilen. Natürlich nicht nach dem Motto: „Frau X, was kosten die Kondome?“ …

Oh, da ist mein letzter Satz auf der Strecke geblieben…
-> … natürlich aber so diskret wie möglich. Einen Kontostand sollte man - meiner Meinung nach - egal, wie hoch oder niedrig, niemals so mitteilen, das jemand anderes ihn hören könnte.

Danke für deine Antwort