Rufschädigung oder Verleumdung?

AN X ist nach einem Streit mit AG Y fristlos aus seinem AV
ausgeschieden.
Nun behauptet AG Y das AN X der rechtsradikalen Szene angehören würde
und macht dies bei seinen Kunden öffentlich soweit das dies
mittlerweile zu Person X vorgestoßen ist.

Reichen solche Anschuldigungen um AG zu verklagen?

Hallo,

Reichen solche Anschuldigungen um AG zu verklagen?

Im Prinzip kann AN Klagen sofern er Beweisen kann, das AG dies tatsächlich behauptet hat!

Gruß

Also reicht es als Beweis wenn nehmen wir mal an das der Anwalt von AG mit dem Anwalt von AN telefoniert und der ihm dies am telefon so mitteilt?

Danke im vorraus
Gruß Pascal

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Hallo,

Also reicht es als Beweis wenn nehmen wir mal an das der
Anwalt von AG mit dem Anwalt von AN telefoniert und der ihm
dies am telefon so mitteilt?

reichen kann es muss nicht, liegt am Richter ob dem das Ausreicht!
Warum fragt der AN hier nicht seinen Anwalt, damit wäre dieser sicherlich besser bedient als hier im Forum :wink:.

Aber eine Anzeige wäre auch möglich und würde mehr bei erfolgreicher Verurteilung des AG, sicherheiten den AN bieten, zumindest was die Beweislast angeht! Diese wäre auch als erster Schritt zu empfehlen!

Gruß

Hallo,

Also reicht es als Beweis wenn nehmen wir mal an das der
Anwalt von AG mit dem Anwalt von AN telefoniert und der ihm
dies am telefon so mitteilt?

Was teilte der Anwalt des AG dem Anwalt des AN am Telefon mit?

MfG