Rufschädigung per Email

Hallo,

nehmen wir einmal an, jemand (im folgenden Anna B. genannt), der sich im Tierschutz engagiert, erhält Kenntnis davon, dass jemand anders Emails mit folgendem Inhalt verschickt:

„Anna B. arbeitet unseriös (führt bei der Tiervermittlung keine Kontrollen durch, daher kommen viele Tiere zurück). Anna B. ist auch schon bei mehreren Vereinen rausgeflogen und durch Griffe in die Vereinskasse aufgefallen. Dafür habe ich Beweise. Bitte setzt sie auf Eure schwarze Liste!“

Es folgt dann die vollständige Adresse und Tel.Nr. von Anna B.

Alle erwähnten Vorwürfe sind völlig frei erfunden. Die Email liegt mir vor, allerdings nicht mit volem Header, da weitergeleitet. Die erwähnten „Beweise“ gibt es natürlich nicht. Die Verfasserin der Email leugnet nun und versucht die Schuld auf andere zu lenken. Es gab keine Auseinandersetzung mit der Person, es ist mir völlig unverständlich woher dieser Angriff kommt.

Gibt es hier eine rechtliche Handhabe? Ziel ist eine Gegendarstellung und öffentliche Entschuldigung an den entsprechenden Email-Verteiler.

Und eine rhetorische Frage: warum arbeiten im Tierschutz so viele Gestörte?

Gruß & danke,

Myriam

Moin

Die Verfasserin der Email leugnet nun und versucht die
Schuld auf andere zu lenken.

Und das ist genau der Knackpunkt: man kann bei e-mails so gut wie gar nichts beweisen. D.h. wenn die Person nicht zugibt die Mail geschrieben und versendet zu haben ist es ihr auch nicht ohne weiteres nachweisbar. Man müsste schon den Rechner der Person beschlagnahmen und untersuchen lassen. Und selbst dann stehen die Chancen bei PC-kundigen Usern schlecht.

Beim Provider könnte man (= die Polizei) feststellen lassen ob mit dem Account der Person jemand zu dem fraglichen Zeitpunkt online war. Man könnte mit viel Glück auch an die orginal-mail rankommen (Bei manchen deutschen Providern geht’s, im Ausland und bei call-by-call kann man das vergessen). ABER: das beweist immernoch nix, da der Account ja geknackt worden sein könnte.

Ziel ist eine
Gegendarstellung und öffentliche Entschuldigung an den
entsprechenden Email-Verteiler.

Nicht ernst gemeint, NICHT machen:
Verschick die Gegendarstellung und Entschuldigung selber. Mails fälschen ist extrem einfach und das bekommt wahrscheinlich keiner mit. Und selbst wenn dann eine Reaktion kommen sollte („das war ich aber nicht“) … sollen die doch versuchen das zu beweisen.

cu

Schnellstmöglich Strafanzeige stellen damit u.U. noch durch die Staatsanwaltschaft Logs beim Provider der/des Beschuldigten „auf Eis gelegt“ werden können bevor sie ggf. nach einer gewissen Frist automatisch gelöscht werden. Ich würde auf diesen Punkt bei Anzeigenerstattung direkt ansprechen (Stichwort: Verdunklungsgefahr).

Allerdings sehe ich bei dir keinen reellen Sachschaden (bzw. nur einen sehr schwer zu beziffernden) womit es gut sein kann, dass ein Strafverfahren frühzeitig durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Ein Anwalt wäre sicher nicht schlecht, der mit der Staatsanwaltschaft korrespondiert und aufgrund deiner erwünschten gemeinnützigen Tätigkeit, die ja effektiv verhindert wird, ein öffentliches Interesse begründet.
Ansonsten bliebe nach Einstellung des Strafverfahrens dann nur der lange und aufwendige (und absolut nervtötende) Weg des Zivilprozesses, zu dem ich in diesem Fall nicht raten würde außer…

  1. du hast viel Zeit und wirklich ein dickes Fell und dazu auch genug Kohle / einen vernünftigen Rechtsschutz um das durchzustehen.
  2. beim Gegenüber ist auch etwas zu holen, sonst bleibst du mir nix dir nix auf den Prozesskosten sitzen.

mfg
Simon

Verschick die Gegendarstellung und Entschuldigung selber.
Mails fälschen ist extrem einfach und das bekommt
wahrscheinlich keiner mit. Und selbst wenn dann eine Reaktion
kommen sollte („das war ich aber nicht“) … sollen die doch
versuchen das zu beweisen.

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Klappe halten.
Und ich bin mir fast sicher jemanden hier im Brett zu einer strafbaren Handlung aufzufordern ist nicht nur aus meiner persönlichen Warte inakzeptabel sondern für die meisten Nutzer…ganz zu schweigen vom Betreiber.

mfg
*kopfschüttelnd*
Simon

Nicht ernst gemeint, NICHT machen:
Verschick die Gegendarstellung und Entschuldigung selber.
Mails fälschen ist extrem einfach und das bekommt
wahrscheinlich keiner mit. Und selbst wenn dann eine Reaktion
kommen sollte („das war ich aber nicht“) … sollen die doch
versuchen das zu beweisen.

Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Klappe halten.

Wenn man zitiert sollte man die wichtige Zeile mit kopieren.

Ausserdem hab ich mit solchen emails 1x die Woche zu tun. Selbst wenn man innerhalb von 2 Stunden beim Provider die Logs auf Eis legen lässt sind sie eigentlich nie verwertbar.

cu

Hi,

Und ich bin mir fast sicher jemanden hier im Brett zu einer
strafbaren Handlung aufzufordern ist nicht nur aus meiner
persönlichen Warte inakzeptabel sondern für die meisten
Nutzer…ganz zu schweigen vom Betreiber.

Was soll das denn???

Pumpkin hat doch extra drüber geschrieben:

Nicht ernst gemeint, NICHT machen:

Vielleicht doch erstmal richtig lesen, bevor man sich hier aufregt.

Grüße
Sebastian

Selbst wenn man innerhalb von 2 Stunden beim Provider die Logs
auf Eis legen lässt sind sie eigentlich nie verwertbar.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

mfg
Simon

Das dazu zu schreiben ändert nichts an der Tatsache an sich, dass er eine strafbare Handlung vorgeschlagen hat.
Wenn ich sage, ich würde jemanden ein Arschloch nennen dann ist das auch genau so eine Beleidigung als würde ich das direkt tun. Eine verklausulierung bewirkt da nicht die geringste Änderung.
Wenn er wirklich keine strafbare Handlung hätte anheim stellen wollen hätte er garnichts geschrieben anstatt es mit dem Vermerk vorzuschlagen es nicht so zu machen.

mfg
Simon

Das dazu zu schreiben ändert nichts an der Tatsache an sich,
dass er eine strafbare Handlung vorgeschlagen hat.
Wenn ich sage, ich würde jemanden ein Arschloch nennen dann
ist das auch genau so eine Beleidigung als würde ich das
direkt tun. Eine verklausulierung bewirkt da nicht die
geringste Änderung.

§ 118 BGB Mangel der Ernstlichkeit
Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.

Wenn sogar noch ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Vorschlag nicht ernst gemeint ist und man ihn NICHT befolgen soll, dann ist das doch wohl klar.

Dann müsste sich ja jeder, der sagt „Reiss ihm die Rübe ab!“ (und damit meint „Mach ihn ordentlich zur Sau!“) versuchte Anstiftung zu einem Tötungsdelikt vorwerfen lassen.

Grüße
Sebastian

Bitte liebe Diskutanten wo soll hier eine Straftat sein wenn ich eine Mail verschicke unter falschem Namen in der ich entschuldige.

Sowas ist schlicht einfach nichts strafrechtliches.
Für die Widerrede bitte die StGB §§ nennen versuchte Anstiftung zu was bitte.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es erscheint nirgendwo der Hinweis daß die vom wirklichen Absender stammt, wenn man über einen anonymisierenden Proxi geht.
Sogar die IP Adressen sind kein Hinweis mehr auf den Provider des Absenders.
Dabei kann Dieser seine Absendeadresse beliebig ändern.
Ich hatte mir schon mal dem Spass erlaubt einige Bekannte mit einer Ostermail vom Pabst zu beglücken.
mit der Unterschrift ich segne Dich
der Pabst JP… in Rom
Die Aufregung war nach der Aufklärung sehr groß
Jakob

Also: Beweiswert einer Mail faktisch NULL es sei den man hat den PC des Missetäters.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Dann müsste sich ja jeder, der sagt „Reiss ihm die Rübe ab!“
(und damit meint „Mach ihn ordentlich zur Sau!“) versuchte
Anstiftung zu einem Tötungsdelikt vorwerfen lassen.

Das Beispiel trifft den Sinngehalt des zitierten Paragraphen ziemlich gut. Leider ist er trotz allem hier nicht anwendbar, da es sich eben nicht offensichtlich um eine nicht ernst gemeinte Äußerung handelt sondern nur um eine sehr wohl ernst gemeinte Aufforderung die mit einer Schutzbehauptung „garniert“ ist.

mfg
Simon

Also: Beweiswert einer Mail faktisch NULL es sei den man hat
den PC des Missetäters.

Oder entsprechende Logs vom Provider mit denen man entsprechende Verläufe nachverfolgen/untermauern kann.
Entgegen den einschlägigen Vorschriften heben die meisten großen Provider solche Daten recht lange auf, t-online beispielsweise an die 2 Monate…Ausnahme sind da nur in geringem Rahmen Flatrate-Kunden. Die Chancen an die Logs zu kommen sind bei Otto-Normal-Dau dementsprechend zwar nicht 100%ig aber immer noch recht gut.

mfg
Simon

Sowas ist schlicht einfach nichts strafrechtliches.
Für die Widerrede bitte die StGB §§ nennen versuchte
Anstiftung zu was bitte.

§270 StGB springt mich da regelrecht an. Aber ich bin natürlich kein Volljurist. Klar ist, selbst wenn das hier keiner defizil begründen könnte, daß niemand sich einfach so für jemanden anderen ausgeben kann. Das sagt einem doch schon das gesunde Rechtsempfinden.

mfg
Simon

Mein lieber Simon,
wenn ich mich über einen Proxi in Bangladesh einlogge und meine Mail verfasse dann fang an zu suchen auf gut deutsch VERGISS ES.
Beweise gefällig

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Sowas ist schlicht einfach nichts strafrechtliches.
Für die Widerrede bitte die StGB §§ nennen versuchte
Anstiftung zu was bitte.

§270 StGB

Geschütztes Rechtsgut Vermögen Also ein Vermögensdelikt

hier gefälschte Mail als Entschuldigungsschreibebn - ist nix.

Anders wäre das, wenn man in anderer Namen Beleidigungen vorträgt.
Das wurde aber nicht vorgeschlagen.
Jakob

springt mich da regelrecht an. Aber ich bin
natürlich kein Volljurist. Klar ist, selbst wenn das hier
keiner defizil begründen könnte, daß niemand sich einfach so
für jemanden anderen ausgeben kann. Das sagt einem doch schon
das gesunde Rechtsempfinden.

mfg
Simon

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Moin ( USA), und bei GMX kanns du nur die Aushändigung einer email-ady beantragen, nicht aber die Kommunikation einer IP. (Den Versuch hab ich schonmal miterleben dürfen)

Nicht-provider-Proxy im Spiel: keine chance.

Socks im Spiel: keine chance. (soll ich dir eine Liste der socks-freemailer reinschreiben oder suchst du selbst ?)

JAP & Co im Spiel: keine chance.

Ex&Hop-Adresse im Spiel: keine chance.

Webmailer im Spiel: keine chance.

Und mit seiner eigenen, normalen, bezahlten email-ady versendet keiner solche Behauptungen.

cu

Moin

Leider ist er trotz allem hier nicht anwendbar,
da es sich eben nicht offensichtlich um eine nicht ernst
gemeinte Äußerung handelt sondern nur um eine sehr wohl ernst
gemeinte Aufforderung die mit einer Schutzbehauptung
„garniert“ ist.

Wenn es eine ernst gemeinte Aufforderung gewesen wäre hätte ich, als hilfsbereiter Mensch, selbstverständlich eine komplette Anleitung dazu geschrieben. Ohne Anleitung kann Otto-normal das nicht durchziehen. Ich habe also vorgeschlagen etwas für den Fragenden unmöglichliches nicht zu tun. Ich könnte auch vorschlagen den Betreffenden nicht

Hallo,

danke für die Tipps, habe es weitergeleitet. Zum Glück bin ich nicht selbst betroffen. Ich weiß schon, warum ich bei keinem Verein Mitglied bin, diese Stutenbissigkeit bei den Tierschützern (männlich wie weiblich :smile: ist unglaublich.

Anwalt wurde nun konsultiert und hat erst mal eine Unterlassungserklärung verschickt. Die soll die Verleumderin nun unterschreiben (kann sie ja gefahrlos, ist ja kein Schuldanerkenntnis). Wenn dann noch mal was kommt, hat man dann schon eher was in der hand.

Danke noch mal,

Myriam