Ruft sozialamt beim vermieter an

hallo, nehmen wir an, der x beantragt soozialhilfe… er geht also zum sozialamt und legt dort seine unterlagen inkl. seines mietvertrages vor… kontaktiert das sozialamt anschließend den vermieter um nachzufragen ob alles so seine richtigkeit hat? wäre dem x etwas unangenehm, wenn der vermieter plötzlich vom sozialamt behelligt würde… mfg

Moin,

ich sag das mal so: ja, es kann passieren - vor Allem dann, wenn es Unstimmigkeiten gibt

LG
Ce

Generell gibt es aber auch beim Sozialamt das Prinzip des Datenschutzes…

wenn der x also den mietvertrag auf unstimmigkeiten checkt und ggf. den vermieter bittet diese zu korrigieren bevor er den mietvertrag zum sozialamt mitbringt, sollte ihm also höchstwahrscheinlich die peinlichkeit erspart bleiben, daß das sozialamt sich an den vermieter wendet?

wie bereits gesagt wurde: auch (und gerade) im Sozialrecht wird der Datenschutz hochgehalten.
Welchen Grund sollte die Behörde haben, beim Vermieter nachzufragen?

(Oder stimmt der vorgelegte Mietvertrag nicht mit dem tatsächlich geschlossenen überein???)

Da kann man wahrscheinlich keine generelle Antwort geben.
Deshalb rein subjektiv:
Ich vermiete seit langem Wohnungen an Menschen, die von Hartz IV leben und bin noch nie einfach so vom Amt kontaktiert worden.
Nur bei einem Mieter, der mit Geld nicht umgehen konnte, und deshalb das Amt die Miete dann irgendwann direkt auf mein Konto überwiesen hat, um seinen Auszug zu vermeiden. Da waren wir immer in laufendem Kontakt.

Gruß
F.

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weiß nicht ob bzw. warum die nachfragen sollten… fiel nur beim durchgehen der vom amt gewünschten unterlagen auf, daß mietvertrag gewünscht wird und da kam generelle befürchtung wegen nachfrage und damit vermundener peinliche situ gegenüber dem vermieter auf - scheinbar ja aber zum glück nur irrationaler reflex…

danke, die info beruhigt…

Hallo Puppeteer ,

bei Anträgen oder laufenden Bewilligungsabschnitten für Obliegenheiten der Leistungsbedarfe zur Grundlicherung kann es durchaus mal vorkommen , mit einer Direktkontaktierung, bzw. eines Abgleichformulars direkt an den Vermieter heranzutreten, bzw. herantreten zu müssen.

Diese Abgleichs- / und Überprüfungsmöglichkeiten haben die Behörden im begründeten Fall durchaus mit gesetzlicher Grundlage , wenn es tatsächlich etwas aufzuklären, oder per behördeninterner Dienstanweisung sequentiell zu verifizieren gibt.
Wenn überhaupt, dann gilt aber immer das zunächst mildeste Mittel in Form eines vorgefertigten Formularausdruckes, welches der Vermieter dann selbst ausfüllen müßte .

Solche Formulare händigen die Behörden aber bei ungestörtem Vertrauensverhältnis in der Regel der leistungsbeziehenden, bzw. der leistungsbeantragenden Person zwecks Übergabe an den Vermieter aus.

Eine behördliche direktkontaktierung des Vermieters vom Grundsicherungsleister kommt eigentlich nur dann vor, wenn der Leister den regelmäßigen Mietzins direkt von sich aus an den Vermieter überweist , oder wenn es konkrete Unstimmigkeiten zu klären gilt, bei deren Aufklärung die leistungsempfangende Person nicht der Aufklärung behilflich sein kann.

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danke für die infos… also wärs wenn dann vermutlich am x sich an seinen vermieter mit dem formular vom amt zu wenden… auch etwas peinlich, aber nicht ganz so schlimm, als wenn der vermieter plötzlich aus dem nichts heraus vom amt kontaktiert wird: a la: ihr mieter ist nicht nur sozialhilfeempfänger, sondern darüber hinaus auch noch jemand dem man nicht trauen kann…

das direktanschreiben also nur, wenn das sozialamt direkt an den vermieter zahlt oder bei unstimmigkeiten… prüft der x also den mietvertrag und wendet sich bei unstimmigkeiten direkt an den vermieter bevor er mit dem mietvertrag zum amt geht und bezieht er die miete selbst vom amt sollte die oben erwähnte peinlichkeit ausbleiben, richtig?

Die Möglichkeit besteht, wenn die Unterlagen die dem Sozialamt vorgelegt werden nicht vollständig, bzw. falsch sind.

Sicher, aber eine Anfrage setzt ja nicht voraus, dass Daten weiter gegeben werden.