Mein letzter Arbeitstag war 31.05.2012. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst.
Ich hatte noch 17,4 Tage Resturlaub, und den DURFTE ich nicht nehmen sondern habe es mir auszahlen lassen.
Der AMS hat mir gesagt, dass ich aus diesem Grund erst ab Ende Juni das ALG bekomme, weil ich den Resturlaub ausbezahlt bekommen hab!
Ich kapiere es nicht. Mein áll inclusive Arbeitsverhältnis endet doch inclusive aller Urlaube am 31.05. Was hat es mit dem Arbeitslosenanspruch, der ab dem 1.06. angefangen hat, zu tun?
Weiß jemand Rat??
Danke
Hallo,
die Aussage stimmt. Sofern beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis noch Anspruch auf Urlaub besteht, ruht für diesen Zeitraum das Arbeitslosengeld.
Dies ist gesetzlich so festgelegt.
Gruß
Hallo,
tut mir leid, mit ALG I kenne ich mich nicht so gut aus.
l.G.
Zu Arbeitslosengeld I kann ich leider nichts sagen.