Ruhen des Verfahrens

Guten Tag Experten,

nehmen wir an Herr T. hat seine Einkommenssteuerklärung 2007 im August 2008 abgegeben. Nachdem sein Heimbüro nicht anerkannt wurde, hat er Einspruch eingelegt und ein „Ruhen des Verfahrens“ beantragt. So wurde ihm dies vom Finanzamt nahegelegt. Herr T. hatte 2007 4 Tage im Heimbür verbracht und war 1 Tag pro Woche im Außendienst unterwegs.

Frage: Wie lange dauert es, bis eine Entscheidung getroffen wird bzw. weiß jemand wann die Heimbüro-Angelegenheit richterlich entschieden wird?

Danke

Bernd

Moin,
manchmal geht’s schnell, siehe Entfernungspauschale. Manchmal kann es Wochen, Monate, Jahre dauern. Das kann niemand genau sagen.
Also - leider - Geduld und Spucke
e

Hallo,

und wenn man jetzt noch zugrunde legt, dass vielen das mit der Entfernungspauschale lange vorgekommen ist, dann bekommt man eine Vorstellung davon, was in diesem Zusammenhang „lange“ bedeuten kann.

Gruß
Lawrence

Danke euch beiden. Bedeutet also abwarten… Dachte halt, dass evtl. schon eine Entscheidung gefallen ist bzw. die Angelegenheit bereits verahndelt wird. Dann warten wir halt mal ab auch wenn es Jahre dauert.