Ruhende Autoversicherung

Hallo,
folgende Fragen:

a) Stimmt es das eine Autoversicherung,wenn sie länger als 7 Jahre ruht, verfallen kann. ? Wenn ja, was genau bedeutet das ?

b) Wie lange müsste die Versicherung wieder laufen, damit man sie erneut ruhen lassen kann. ?

Vielen Dank
Moni

a) Stimmt es das eine Autoversicherung,wenn sie länger als 7
Jahre ruht, verfallen kann. ? Wenn ja, was genau bedeutet das ?

Nicht die Versicherung kann 7 Jahre ruhen und verfällt dann, sondern der Schadenfreiheitsrabatt einer KFZ-Versicherung. Aber Vorsicht, meines Wissens ist der 7-Jahres Zeitraum für die Versicherer nicht bindend, sondern wird freiwillig eingeräumt. In diesem Fall unbedingt die eigene Versicherung fragen, weil es durchaus Unterschiede geben kann.

Du weißt es sicherlich besser, aber gerade gestern hat mir der Berater meiner Versicherung gesagt, dass die Prozente also damit die Schadensfreiheitsklasse nicht verloren gehen - auch nicht nach 7 Jahren. Das einzige, was nach 7 Jahren passiert, ist ein Umzug deines alten Vertrages in die unendlichen Kammern der Versicherung. Das hat zu Folge, dass DU nach 7 Jahren mit einem alten Wisch der Versicherung kommen musst, aus dem hervorgeht, dass du damals SF xy hattest.
Auskunft: HUK

Gruß
Tato

PS: keine Garantie auf Richtigkeit, da er schon mal eine falsche Auskunft gegeben hat

Das hat zu Folge, dass DU nach 7

Jahren mit einem alten Wisch der Versicherung kommen musst,
aus dem hervorgeht, dass du damals SF xy hattest.
Auskunft: HUK

Gruß
Tato

PS: keine Garantie auf Richtigkeit, da er schon mal eine
falsche Auskunft gegeben hat

Das scheint dann nur bei der HUK so zu sein, oder sie machen das aus Kulanz. Sonst verfällt in der Regel bei den Versicherungsgesellschaften der Schadensfreiheitsrabatt nach 7 Jahren.

Hallo,
die auskunft ist richtig.
bei der huk verfällt der sf nicht.
ich arbeite dort und wir kramen auch nach 20 jahren noch einen sf aus. bedingung ist, daß der vn uns die richtige vnr nennt. sonst kann der vertrag nicht mehr auf mirkrofilm gefunden werden, da nach ca. 7 jahren die daten im computer gelöscht werden.
ist allerdings in den akb nicht verankert, d.h. wenn in 15 jahren einem vorstandsboss oder so einfällt, daß alte sf nicht mehr angerechnet werden, dann hat der vn genau wie bei den anderen vr pech gehabt. es sei denn der vn hat eine alte versicherungswechselbescheinigung auf papier. die wird immer akzeptiert wenn sie den anforderungen entspricht.
mfg
snake

Ist ja merkwürdig. Bin auch bei der HUK versichert. Als ich 2001 einen Dienstwagen bekommen habe, ruhte meine HUK-Versicherung. 2003 hatte ich meine Frau kennengelernt und einen privaten Wagen gekauft. Danach zum HUK-Vertreter gelaufen, der mir eröffnete, dass mittlerweile 2 1/2 Jahre vergangen seien und der SF verfallen wäre. Nach einigem Hin und Her und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich noch einige Verträge mehr bei der HUK habe, hat der Mitarbeiter mir großzügiger Weise den SF angerechnet. Auskunft des Mitarbeiters damals war, dass der SF nur 2 Jahre gültig bleibt.

Hallo

Ist ja merkwürdig. Bin auch bei der HUK versichert. Als ich
2001 einen Dienstwagen bekommen habe, ruhte meine
HUK-Versicherung.

richtig: sie ruhte!

2003 hatte ich meine Frau kennengelernt und
einen privaten Wagen gekauft. Danach zum HUK-Vertreter
gelaufen, der mir eröffnete, dass mittlerweile 2 1/2 Jahre
vergangen seien und der SF verfallen wäre.

Diese Auskunft ist definitiv falsch. Lt. AKB bleibt der SF mindestens 7 Jahre erhalten.

Nach einigem Hin
und Her und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich noch
einige Verträge mehr bei der HUK habe, hat der Mitarbeiter mir
großzügiger Weise den SF angerechnet. Auskunft des
Mitarbeiters damals war, dass der SF nur 2 Jahre gültig
bleibt.

Dieser „Mitarbeiter“ durfte solche Aussagen gar nicht treffen. Schon gar nicht Kulanzgeschichten wie sie hier angedeutet wurden. Er ist/war ein Vertrauensmann und mehr nicht. Für die SF-Einstufung ist er nicht zuständig. Aber keine Angst: die Mitarbeiter der Geschäftsstellen bzw. der Direktion hätten den Fehler mitbekommen und behoben.
Ich denke aber mal eher, daß es hier um eine SF-Übertragung auf deine Frau ging. Dann ist die aussage des VM´s aber ebenfalls nicht richtig. Hier kann der SF nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr nicht übertragen werden. Verloren geht er dadurch nicht.

snake

Diese „Kullanz“ bekommt man unter bestimmten Umständen (bspw. Alter, Fahrerfahrung, KFZ des Ehgatten) bei nahezu allen Versicherern, da hat man Ihnen glaube ich Honig um den Bart geschmiert :wink:

Das Ganze nennt sich „unechter Anfänger“

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