Ruhende Lebensversicherung, Versicherung kündigt

Hallo und guten Tag,

ich habe aufgrund eines geringeren Einkommens meine Lebensversicherung auf „ruhend“ stellen lassen, damit ich keine weiteren Beiträge vornehmen muss. Diese Umstellung wurde vor etwa zwei Jahren durchgeführt.

Jetzt bekomme ich von der Versicherung ein Schreiben, dass Sie mir den geleisteten Betrag auszahlen möchten und deswegen meine Kontodaten benötigen!

Kommt mir merkwürdig vor und bin mir jetzt nicht sicher was ich davon halten soll. Denn mit der Auszahlung, bestätige ich ja quasi, dass diese Lebensversicherung gekündigt wird, und eine Kündigung wollte/sollte ich/man doch eigentlich vermeiden.

Ich habe das Schreiben grade nicht vorliegen, aber, Sie geben mir den Hinweis, dass es nach der aktuelle Stand nicht mehr ausreicht, um die gesamte Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Von „Kündigung der Lebensversicherung“ wird in diesem Schreiben nichts erwähnt.

Wie genau muss ich das Schreiben der Versicherung verstehen, worauf muss ich achten und darf die Versicherung eine „ruhende“ Lebensversicherung kündigen?

Danke euch bereits jetzt im Voraus.

Hallo,
ich denke zuerst mal die Versicherung wurde beitragsfrei gestellt. Es gibt bei Gesellschaften die Bedingung, dass eine beitragsfrei gestellte Vers. nach einer gewissen Zeit, s. Bed., wieder in Kraft treten muss.
Unklar ist, wie lange die Vers. vorher bestand? Da bei einer bfr Vers. noch ein Todesfallschutz besteht, wird hierfür natürlich weiter Geld benötigt. Dies nimmt sich die Vers. aus deinem Beitragstopf. Somit wird diese Vers.irgendwann enden, wenn der Topf leer ist.
Ansonsten darf die Vers. den Vertrag nicht einfach aufheben.

Ich beobachte hier immer wieder, dass sehr unklare Fragen gestellt werden.
Ich bin seit 40 Jahren als gelernter Vers.kauf tätig GEWESEN, aber mit zweifelhaften Angaben kann ich nicht so sehr helfen!

Wo st denn der ehemalige Abschlußvermittler verblieben?
Der muß doch helfen!!!
Kannst mir ja antworten.
Gruß
N.

Hallo,
eine konkrete und endgültige Antwort ist (von niemanden) möglich, ohne dass der konkrete Inhalt des Schreibens der Versicherung bekannt ist. Also Schreiben heraussuchen und - nachdem Sie meine ANtwort gelesen haben - das aktuelle Schreiben der Versicherung UND jenes von vor rund 2 Jahren, als Sie die Versicherung beitragsfrei (PS) stellten.

Eines ist aber glasklar: die Versicherung kann die Versicherung nicht auflösen (weder durch Kündigung noch durch formlose Erklärung)… wenn die Versicherung tatsächlich als „beitragsfrei“, „prämienfrei“ oder ähnlich bezeichnet (bestätigt) wurde.

Ich vermute aber, dass damals (also vor 2 Jahren) nicht ausreichend Kapital vorhanden war, um die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Jede - auch eine beitragsfreie - Versicherung kostet potentiell dem Versicherer Geld. Um nicht „draufzuzahlen“ legen die Versicherer (zu Recht) eine Mindestsumme für „beitragsfreie“ Versicherungen fest. Und genau diese werden Sie nicht erreicht haben.

In einem solchen Fall, bestätigen viele Versicherer, dass das Kapital nicht ausreicht, um eine „beitragsfreie Versicherungssumme“ zu ermitteln, bieten aber an, die Versicherung „ruhend“ zu stellen. In aller Regel setzt man einen Zeitraum fest, binnen dessen die Versicherung wieder beitragspflichtig fortgeführt werden muss, damit man die bereits getilgten Abschlußkosten auf die faktisch neu beginnende Versicherung anrechnet.

Also forschen Sie in BEIDEN Briefen der Versicherung nach „beitragsfrei“, „prämienfrei“, „ruhend“ oder ähnlichem Wortlaut. Wenn eines der beiden Schreiben des Versicherers nicht mehr vorliegt, dann bitte dort anrufen mit der Bitte die Schreiben in Kopie zu schicken (und dieses Mal in einen Ordner Versicherung anlegen und dort ablegen).

Wenn dann noch Unklarheiten bestehen… bin weiter bereit
MIt freundlichen Grüßen

ich kann ohne genaue Faktenlage nur Vermutungen anstelln. Ich vemute es handelt sich um eine fondgebunden Lebensversicherung. Bei dieser werden im Falle der Ruhestellung nachwievor Kostenprämien entnommen. Damit sinken die Anteile permanent auch bei positiver Performance. Irgendwann wird dann ein mindestbetrag unterschritten der auch in den Bedingen definiert ist meistens so um 1000 Euro wodurch ein sogenannter Zwangsrückkauf ausgelöst wird damit der Vertrag nicht komplett wertlos verfällt.

Liebe Grüße
Martina

Lieber Gerryloop,

die Versicherung darf Ihnen den Vertrag zum Beispiel kündigen, wenn keine Beiträge eingezahlt werden. Das ist bei einer Beitragsfreistellung der Fall.

Warum die Versicherung Ihnen kündigt: Sie haben eine Zeit lang regelmäßig Geld in die Lebensversicherung eingezahlt. Die Versicherung hat sich von Ihren Beiträgen regelmäßig Kosten (teilweise bis zu 30%) weggenommen und nur den Rest angelegt und verzinst. Durch die Beitragsfreistellung fließt nun seit 2 Jahren kein frisches Geld in den Vertrag. Die Freistellung an sich stellt jedoch eine Vertragsänderung dar und kostete daher für Sie Gebühren. Auch wenn Sie in Ihre „ruhende“ Lebensversicherung keine Beiträge einzahlen, Kosten für die laufende Verwaltung fallen weiterhin an. All diese Kosten und Gebühren zieht die Versicherung nun von Ihrem bisher angesparten Vertragsguthaben ab. Dadurch nimmt dies während einer Beitragsfreistellung tendenziell ab. Inzwischen wird Ihr Guthaben in der Police so weit geschrumpft sein, dass es nicht mehr reicht alle Kosten zu decken. Daher kündigt Ihnen die Versicherung den Vertrag.

Übrigens haben Versicherungsnehmer zwar ein Recht auf die Beitragsfreistellung, aber es gibt kein Recht auf eine Weiterführung des Vertrages bzw. Wiedereinzahlung.

Abgesehen davon: Es ist ein Irrglaube, dass eine Kündigung der falsche Weg ist. Was hat Ihnen die Beitragsfreistellung gebracht? Sie hatten die Lebensversicherung weitere 2 Jahre mit dem Ergebnis, dass das eingezahlte Geld nun fast vollkommen von den hohen Kosten verschlungen wurde. Hätten Sie die Police eigenständig gekündigt, hätten Sie vor 2 Jahren zumindest einen höheren Rückkaufswert bekommen. Mit einer professionellen Kündigung hätte sich Ihr Rückkaufswert wahrscheinlich sofort erhöhen lassen und Sie hätten zudem die Chance bekommen alle eingezahlten Beiträge von der Versicherung zurück zu bekommen! Aber Sie können auch jetzt noch Ihren Vertrag bei professionellen Anbietern zur Nachregulierung einreichen.

Tipp: Berechnen Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Lebensversicherung. Dafür gibt es im Internet kostenfreie „Rückkaufswertrechner“.

Eine Lebensversicherungen ist keine Geldanlage, sondern eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG

Hallo,

es kommt auf die höhe des wertes an, wie man weiterverfährt. sonst alles richtig gemacht. Nicht kündigen oder auszahlen lassen. es wird schon so sein, dass der endbetrag durch das aussetzen nicht mehr erreicht werden kann. dann wird eben nur der restbetrag nach ablauf ausgezahlt.

chris

Hallo,

ich vermute, dass die Beiträge für 1 Jahr gestundet wurden und eine komplette Beitragsfreistellung auf grund eines zu geringen Rückkaufswertes nicht möglich ist.
Warum fragst du nicht bei der Gesellschaft nach, die beißen nicht und sind im Gegensatz zum Verkäufer kooperativer.
gruß
Franjo