Ruhende private Krankenversicherung und Zahnersatz

Hallo Experten,

seit ich vor 2 1/2 Jahre mein Referandariat beendet habe, ruht meine private Krankenversicherung, da ich in ein Angestelltenverhältnis eingetreten bin (ich zahel dafür jeden Monat einen geringen Beitrag). Nun steht nächsten Sommer voraussichtlich meine Verbeamtung an und es stellt sich mir folgende Frage:

habe ich, wenn ich die private Versicherung wieder in Anspruch nehme Wartezeiten bezüglich Zahnersatz oder anderen zahnärztlichen Leistungen? Es muss da nämlich ein Zahn gezogen werden, ärgerlicherweise, und die Frage ist, was passiert danach!

Es dankt im voraus für Eure Antworten,
ein Schwabe mit Zahnschmerzen

Hallo Schwabe,

soweit bei Übertritt in die PKV die Wartezeiten von 8 Monaten für Zahnersatz und Zahnbehandlung vollständig durch einen Vorversicherungsnachweis abgegolten wurden, bzw. wenn der Vertrag mehr als 8 Monate gelaufen (also vor Anwartschaft) ist - NEIN!

Es sei Du müsstest jetzt noch eine Umwandlung machen, dann kannst Du aber wiederrum einen Nachweis über die ununterbrochen zurückgelegte Versicherungsdauer vorlegen.

Erkundige Dich aber bitte nach etwaigen Jahreshöchstsätzen bei Zahnersatz!

Die Aussage gilt für kleine und für große Anwartschaft!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler