Hallo,
X wohnt am ende einer Sackgasse. Bei Y, der am Anfang der selben wohnt, parken immer wieder Handwerker so auf der Straße, daß kein oder kaum ein (5cm auf Spiegelhöhe, wenn einer seinen einklappt) durchkommen ist (außer man würde auf den Gehweg ausweichen, dann wäre selbst für einen mittleren LKW gerade so Platz).
Obwohl es eigentlich nicht nötig wäre (weil die Straße an der Stelle nicht breit genug ist) ist in dem Bereich zusätzlich Halteverbot (Z. 283), was immerhin Besucher und Gelegenheitsparker abhält dort zu parken, nicht aber die diversen Handwerker.
Normal ist das also mindestens halten im Halteverbot und damit ruhender Verkehr und die Zuständigkeit liegt bei der Kommune.
Wenn der Handwerker nun eine Baufirma ist, die mit dem Bagger o.ä. am Fahrzeug arbeiten am Grundstück von Y durchführt, was ist das dann? (Anmerkung - die Stelle ist nicht als Baustelle gekennzeichnet, außer dem Baustellenfahrzeug - ohne eingeschaltete Rundumkennleuchte - deutet nichts auf eine Baustelle hin).
Cu Rene
Hallo,
Normal ist das also mindestens halten im Halteverbot und damit ruhender Verkehr und die Zuständigkeit liegt bei der Kommune.
Naja, das würde aber die Polizei auch nicht davon abhalten, wenn sie gerade vorbeikommen und Lust auf ein Knöllchen haben. Und warum soll die Kommune nur für den ruhenden Verkehr zuständig sein? Mir fallen auf Anhieb mehrere Kreise und Städte auf, die eigene Blitzer unterhalten. Und zu schnell kann man wohl nur im fahrenden Verkehr sein.
Wenn der Handwerker nun eine Baufirma ist, die mit dem Bagger o.ä. am Fahrzeug arbeiten am Grundstück von Y durchführt, was ist das dann?
Das ist dann wahrscheinlich baggern.
(Anmerkung - die Stelle ist nicht als Baustelle gekennzeichnet, außer dem Baustellenfahrzeug - ohne eingeschaltete Rundumkennleuchte - deutet nichts auf eine Baustelle hin).
Ob das an dieser Örtlichkeit so notwendig ist? Klar auf einer Autobahn würde es mich schon interessieren, dass eine Baustelle nicht erst drei Meter vorher zu sehen ist. Aber in einer reinen Anliegerstraße?
Na Spaß beiseite. Das wäre dann wohl eine sogenannte Sondernutzung. Das ist selbstverständlich Ländersache. Und die stellen es dann wiederum den Gemeinden frei, wie die mit ihren Straßen hinsichtlich der Genehmigungspflicht einer solchen Sondernutzung umgehen. In diesen Satzungen steht dann sicher auch drin, dass und ggf. wie derjenige Anlagen zu errichten hat, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen. (Habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern steht so im § 16 Straßengesetz BaWü). Das schließt naturgemäß ein, dass niemand unnötig behindert wird.
Also erstmal in die lokale Satzung schauen. Wenn eine Verkehrbehinderung vorliegt, kann man sich aber auch direkt ans Ordnungsamt wenden. Die sind da manchmal erstaunlich schnell zu Stelle, selbst wenn man bloß mal 2 Minuten mit dem halben Reifen auf dem Fussweg steht (weil man den Verkehr nicht behindern wollte).
Grüße
Danke,
Naja, das würde aber die Polizei auch nicht davon abhalten,
wenn sie gerade vorbeikommen und Lust auf ein Knöllchen haben.
Sehr ruhige Gegend, da kommen die nicht zufällig vorbei.
Na Spaß beiseite. Das wäre dann wohl eine sogenannte
Sondernutzung. Das ist selbstverständlich Ländersache. Und die
stellen es dann wiederum den Gemeinden frei, wie die mit ihren
Straßen hinsichtlich der Genehmigungspflicht einer solchen
Sondernutzung umgehen.
Ok, das wird also eine längere Suche nach der Zuständigkeit.
ans Ordnungsamt wenden. Die sind da manchmal erstaunlich
schnell zu Stelle, selbst wenn man bloß mal 2 Minuten mit dem
halben Reifen auf dem Fussweg steht (weil man den Verkehr
nicht behindern wollte).
Am betreffenden Ort kann man wochenlang in einem Wendehammer, an einer Bushaltestelle, vor dem Feuerwehrhaus oder auf dem Gehweg parken, das juckt niemanden, noch nicht mal, wenn man es formlos anzeigt. Das liegt ja im ermessen der Kommune…
Cu Rene
Hallo,
Na Spaß beiseite. Das wäre dann wohl eine sogenannte
Sondernutzung. Das ist selbstverständlich Ländersache. Und die
stellen es dann wiederum den Gemeinden frei, wie die mit ihren
Straßen hinsichtlich der Genehmigungspflicht einer solchen
Sondernutzung umgehen.
Ok, das wird also eine längere Suche nach der Zuständigkeit.
Na so wie es beschrieben wurde ist es eine Staße der Gemeinde. Also relativ einfache Zuständigkeitssuche. Schau doch mal in die lokale Satzung dazu. Sowas ist heute leicht im Internet zu finden. Die Namen den Satzungen können naturgemäß abweichen. Aber mit der Kombination Sondernutzung und Straße sollte das klappen.
Am betreffenden Ort kann man wochenlang in einem Wendehammer, an einer Bushaltestelle, vor dem Feuerwehrhaus oder auf dem Gehweg parken, das juckt niemanden, noch nicht mal, wenn man es formlos anzeigt. Das liegt ja im ermessen der Kommune…
Also manchmal wünsche ich mir das ja auch. Aber wochenlang vor der Feuerwehrausfahrt parken ist schon ein Ding.
Achja, manchmal (ich weiß, nicht immer) hilft es, auch mal die betreffenden anzusprechen und auf das Problem hinzuweisen.
Grüße
Hallo,
die lokale Satzung dazu. Sowas ist heute leicht im Internet zu
finden.
Das wurde bei der Neugestaltung der Webseite irgend wie vergessen. Ist zwar jetzt schön bunt und blinkend aber die wesentlichen Informationen sucht man ewig (auch, weil die Suche nicht alle Inhalte liefert).
Also manchmal wünsche ich mir das ja auch. Aber wochenlang vor
der Feuerwehrausfahrt parken ist schon ein Ding.
OT: bis die einsatzbereit sind, hat die Wehr aus dem Nachbarort das Feuer schon lang gelöscht.
Achja, manchmal (ich weiß, nicht immer) hilft es, auch mal die
betreffenden anzusprechen und auf das Problem hinzuweisen.
„über den Gehweg ist doch Platz genug“ ist die Standardantwort (so sieht der dort auch aus als würden das alle anderen nutzen) - für evtl. Schäden will aber niemand aufkommen.
Cu Rene
Das wurde bei der Neugestaltung der Webseite irgend wie
vergessen. Ist zwar jetzt schön bunt und blinkend aber die
wesentlichen Informationen sucht man ewig (auch, weil die
Suche nicht alle Inhalte liefert).
Manchmal hilft hier von Google auch eine inurl-Suche.
Einfach wie folgt eingeben (die ganze nächste Zeile):
inurl:www.berlin.de sondernutzung straße
Die Adresse natürlich durch die der Stadt ersetzen.
Ich glaube über die erweiterte Suche findet man inzwischen auch die entsprechenden Felder, wo man es eingeben kann.
„über den Gehweg ist doch Platz genug“ ist die Standardantwort
(so sieht der dort auch aus als würden das alle anderen
nutzen) - für evtl. Schäden will aber niemand aufkommen.
Das ist natürlich ärgerlich. Da es in anderen Wohngebieten (hier) aber genauso ist, ruft man dort auch einfach beim Ordnungsamt an und gibt die Straße durch.
Nur lassen die sich da aber ganz schön feiern und brauchen auch mal eine Woche um ihre Runde zu drehen.