Hallo an alle,
ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma für eine geringfügige Tätigkeit angestellt. Ich arbeite weitgehend Abends ca. 19Uhr bis 00.00Uhr aber auch manchmal bis 02.00Uhr. Ist unterschiedlich. Die Zeitarbeitsfirma zwingt mich eine zusätzliche Tätigkeit vormittags auszuüben. Aber ich habe gehört, dass es sog. Ruhezeiten gibt 11 Stunden. Stimmt das ? Kann ich mich auf dieses Zeitgesetz verlassen und der Zeitfirma das auch so sagen ? Vielen Dank für ihre Antworten.
Nach dem Arbeitszeitgesetz von 1994 ist das richtig
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von
mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung,Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und
Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die
nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Wenn Ihre Tätigkeit nicht unter die in Absatz 2 und 3 ausdrücklich erfassten Ausnahmen fällt, muss Ihnen auf jeden Fall eine Ruhepause von 11 Stunden gewährt werden.
MfG
dieri
Hallo s@rdar,
Tja so auf die Ferne gebe ich Ihnen recht, aber
- bin ich kein Jurist
- kein Arbeitsrechtler
- Darf ich keine Rechtsauskünfte geben.
Es gibt jedoch die KUSS.
Bitte googeln. Der größte Verband in der Branche der iGZ. siehe www.ig-zeitarbeit.de hat eine Schlcihtungsstelle eingerichtet, die KUSS. Die erreichen Sie auch direkt. Sie könnendort auch anrufen. Die helfen Ih´nen auc als Nichtmitgleid etc. weiter. Viel Erfolg
Ja, es gibt die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von 11 Stunden zwischen der Arbeit. Hierzu zählt aber nicht die Wegezeit (von undd zur Arbeit fahren).
Zwingen kann der Arbeitgeber nicht. Aber wenn das Arbeitszeitkonto relativ wenig Puffer hat oder Ihr Arbeitgeber weiß, dass in dem Betrieb wo Sie derzeit tätig sind, es ruhiger wird, empfiehlt es sich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen.
Hallo s@rdar,
ich habe Ihre Anfrage erhalten und kann die Ruhezeit gemäß §5 Arbeitszeitgesetz nur bestäütigen.
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Diese bezieht sich aber zumeist auf einen 8h Arbeitstag. Maßgeblich ist aber viel mehr welche vertragliche Arbeitszeit angegeben ist. Ihr zweites Argument wäre nämlich die Überschreitung dieser Zeit. Letztenendes kann man nur aber auch auf das Argument Vernunft plädieren. Ihr Disponent sollte Ihnen mal die Frage beantworten wie gut ein übermüdeter Arbeitnehmer arbeitet und wer haftet wenn ein Arbeitsunfall passiert!
Hallo,
geringfügig arbeitest du ja nicht, denn bei mindestens 25 Stunden die Woche, übst du eine Teilzeitbeschäftigung aus. Was steht denn in deinem Vertrag? Für wieviele Stunden bist du eingestellt und für welche Tätigkeit? Welcher Entgeltgruppe gehörst du an?
Zwischen 2 Schichten beträgt die Ruhezeit 11 Stunden, bei Arbeitstagen mindestens 10 Stunden. Im Klartext bedeutet das, die Zeitarbeitsfirma darf dich nicht zwingen, vormittags Tätigkeiten aus zu üben. Wann beginnt denn deine Vormittagstätigkeit und wann endet sie?
Leider ist das aber ‚normal‘ in solchen Unternehmen! Natürlich kannst du mit denen sprechen, wirst aber damit rechnen müssen, dass dir gekündigt wird, bzw. dass man dir Tätigkeiten anbietet, die z.B. weiter weg sind usw.
Das sollte dich aber nicht beirren, denn es gibt unendlich viele Unternehmen, so dass du schnellstens etwas Neues finden wirst.
Freue mich auf deine Antworten!
Hallo,
ich bin auf 12stunden pro woche eingeteilt arbeite meistens abends 20:00uhr bis 1:00 oder 2:00uhr…
noch habe ich keinen nebentätigkeit habe erst am montag termin…
Hallo,
wenn in deinem Vertrag 12 Stunden stehen, du pro Woche mindestens 25 Stunden arbeitest, dann bist du also Teilzeit. Entsprechend würde ich erst einmal den Vertrag ändern und ihn auf 25 Stunden setzen lassen. Denn wenn du z.B. bis 2:00h arbeitest, holst du die Gleitstunden raus. Bist du auf 150 gesetzt? Kannst du bei Teilzeit runter setzen lassen!
Bei 12 Stunden ist es auf jeden Fall nicht angemessen und auch nicht okay, wenn du dann auch noch mittags oder vormittags arbeiten musst. Denn du kannst klar die Ruhezeiten nicht einhalten!
Hast du mal daran gedacht, das Unternehmen zu wechseln?
LG
Hallo erstmal danke für antworten,
hmm eigentlich macht mir die arbeit sehr spaß würde gerne es auch behalten…
wöchentlich komme ich auf ca: 12stunden und monatlich 50-60stunden…
da ich aber eben abends arbeite können die mich nicht erzwingen noch vormittags zusätzlich zu arbeiten ge ?
Also täglich oder fast täglich arbeite ich dort von 20:00 bis 23:30 oder auch oft bis um 2:00uhr… und die können mich doch nicht erzwingen um 10uhr schon eine andere zusätzliche arbeitsplatz zumachen ?
Also täglich oder fast täglich arbeite ich dort von 20:00 bis
23:30 oder auch oft bis um 2:00uhr… und die können mich doch
nicht erzwingen um 10uhr schon eine andere zusätzliche
arbeitsplatz zumachen ?
Dann schaffst du es nicht, die Ruhezeiten einzuhalten, und die sind gesetzlich festgelegt, da kann auch Randstadt nichts dran rütteln! Das Angebot können sie dir machen, um mehr Stunden zu arbeiten, aber zwingen kann dich niemand.
Man geht zusätzlich davon aus, dass man nicht nach Schichtende auch sofort schläft - du musst erst einmal nach Hause fahren, ankommen usw. Somit vergeht locker 1 Stunde zwischen Schichtende und schlafen, somit kommst du klar unter die Ruhezeiten, egal ob du um 23:30h Feierabend hast oder um 2:00h.
Lass dich von denen nicht beirren, die wissen um ihren Status, da sie mit zu den längsten Zeitarbeitsunternehmen gehören - was aber nicht bedeutet, dass sie gut sind
Also täglich oder fast täglich arbeite ich dort von 20:00 bis
23:30 oder auch oft bis um 2:00uhr… und die können mich doch
nicht erzwingen um 10uhr schon eine andere zusätzliche
arbeitsplatz zumachen ?
Hi,
arbeitest du fast 6 Monate für den gleichen Kunden? Dann bekommst du nämlich einen monatlichen Bonus von 1,5%, nach 9 Monaten sind es 3% zusätzlich.
Wenn dir die Arbeit Spaß macht, sprich mit denen, denn es gibt immer Lösungen.
Vielleicht kannst du mit der Firma sprechen, in der du arbeitest, ob nicht die Möglichkeit besteht, mehr Stunden zu machen, und wenn es nur 1-2 am Tag sind. Denn auch die Kunden der Zeitarbeitsunternehmen möchten nicht dauernd neues Personal. Gerade im CC-Bereich legt man Wert darauf, dass die Fluktuation nicht so hoch ist. Denn beide Unternehmen sind Dienstleistungsunternehmen
hallo Basic68
ich arbeite schon seit 2009 -Mai bei meiner jetzige firma und natürlich auch bei dieser zeitarbeitsfirma…
ich habe am telefon denen schon gesagt ich möchte keine zusätzliche arbeitsplatz die meinten zu mir ich solle doch trotzdem am montag 30.7 um 14uhr da sein… die möchten mir es persönlich vorschlagen
ich habe nur großen angst das die mich einfach kündigen aber anderseits denke ich mir-- ich habe ja schon eine arbeitsplatz und kündigen wäre ja für die doof…
ich weiss echt nicht mehr weiter habe einfach angst morgen dort hinzugehen:frowning:
Liebe Grüße und Schönen Sonntag
Hallo,
mach dir keinen Stress! Wenn du seit 2009 dort arbeitest, dann werden die dir nicht einfach kündigen, denn du hast letztendlich gezeigt, dass du zuverlässig bist. Zudem kündigt man nach 3 Jahren nicht so einfach, streich den Gedanken ganz schnell aus deinem Kopf.
Ich würde zur Firma fahren und mir anhören, was die zu sagen haben. All die ‚Wenn-Dann-Gedanken‘ sind im Grunde nur Spekulationen. Um was es genau geht, wirst du nur erfahren, wenn du hin gehst.
Mach deinen STandpunkt sachlich und ruhig deutlich. Und ob du jetzt den anderen Job annimmst, ist allein deine Entscheidung, die Firma kann und darf dich dazu nicht zwingen.
Der Firma geht es nur um zusätzliche Einnahmen, und leider gehen die dafür auch manchmal über gesetzliche Regelungen hinweg (das machen aber die meisten Zeitarbeitsunternehmen). Schau dir alles an und entscheide dann selbst.
Alle Daumen sind gedrückt, du packst das!!!
Liebe Grüße und ganz viel Kraft!
Hallo basic68
Erstmal möchte ich mich herzlich für deine liebe Antowrt Bedanken tat gut )
ich war dort und sie meinte eben ob ich noch was zusätzliches haben möchte, ich habe gemeint nein möchte ich nicht…
daraufhin meinte sie okayy ist inordnung aber sie ruft trotzdem manchmal bei mir an um nur zu fragen )
naja trotzdem geschaft und bin beruhigt:smile:
vielen vielen dank
Ganz liebe grüße
Hallo s@rdar,
ja, die gesetzlichen Ruhezeiten gibt es. Welche für dich gilt, steht normalerweise im Tarifvertrag, die können nämlich sehr unterschiedlich sein (zwischen 8 Stunden und 13 Stunden). Im Zweifelsfall ruf beim Betriebsrat an und frag nach, was für dich gilt.
Viele Grüße,
Paula