Wenn man einen Nachbarn hätte der genau neben dem Kinderzimmer eines zehn monate alten Kindes ständig aus bösartigkeit die Musik und vorallem den Bass so sehr aufdreht dass, das Kind nicht in seinem Zimmer schlafen kann. Dieser Nachbar würde sich aber an die Nachtruhezeiten halten, hätte man eine andere Handhabe?
Polizei würde ja nicht gehen da die doch erst bei Ruhestörrung in der Nacht kommen! ODER???
Nicht zwingend erst nachts, ab 20.00 Uhr aber auf jedem Fall.
Wenn VM der Frau X nichts machen kann oder möchte, dann könnte aber Polizei etwas machen.
Hallo Kati…,
ich habe meinen Horizont bei:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
erweitert.
Hoffentlich hilft´s.
- Volker Wolter -
Komisch… und ich dachte unzumutbarer Lärm hat keine Uhrzeiten?
Was sagt das Landen-Immisionsschutzgesetz Paragraph 10 von NRW:
(1) Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegerä-te und ähnliche Geräte), dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Ich würds doch mal versuchen mit den Kollegen in grün und das nicht von vorne herein verwerfen.