Ruhestörung

Hallo liebe Experten,

es geht um das Thema Ruhestörung.

Ein Nachbar, der über mir wohnt, hat den ganzen Tag und oft bis spät in der Nacht laute Musik, er trampelt, er schlägt die Türen, er rückt Möbel, er gröhlt, er poltert, er hat noch Kumpel bei sich, es gibt eben das ganze Programm. Man kann kein Fernsehen gucken oder sich entspannen. Die Nachbarn unmittelbar neben ihm, fühlen sich auch gestört, sodass sie schon oft die Polizei holen mussten. Selber kann man mit dem Nachbarn nicht reden, das hat man versucht, er beschimpft und bedroht dann. Der besagte Nachbar denkt, er kann bis 22 Uhr so laut sein wie er will. Eine Abmahnung hat er von der Hausverwaltung schon bekommen. Jetzt frage ich an, ob man nicht schon vor 22 Uhr ihn durch die Polizei zur Ruhe bringen kann?

Vielen Dank für Eure Antworten

Heike

Hallo Heike, das gleiche Problem hatten wir in unserem Haus auch, ich habe mehrmals die Polizei rufen müssen, aber erst nach 22 Uhr. Ich glaube aber vor 22 Uhr ist n ichts zu machen, aber frage doch einfach mal bei der Polizei nach. Am WOE würde ich auf jeden Fallcbei extremen Lärm auch schon tagsüber dort anrufen. Wir haben unseren Mieter erst rausbekommen, nachdem ihm eine Schlange entlaufen und zum Nachbarn geflüchtet war und sich dabei herausstellte, dass der Typ Futtermäuse gezüchtet hat, zwei Schäferhunde mit Welpen und eine Freundin mit neugeborenem Baby hatte, und das alles in einer 11/2 Zimmerwohng. Ich drücke Dir die Daumen, dass bald Ruhe bei euch einkehrt, ich weiß wie das ist! Viel Erflog, gübschen

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hallo heike,

bei jeder ruhestörung würde
ich die polizei rufen.

was sagt die hausordnung ?

führe ein lärmprotokoll
( wer,wann,welcher lärm,war
polizei da ? usw )

und fühlen sich noch weitere
mieter belästigt ?

daten müssen vor gericht be-
stand haben.

mfg

kunde3

Wo steht im Gesetz geschrieben, dass man den Nachbarn vor 22 Uhr belästigen darf?

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Vielen Dank
Vielen Dank für die Antworten. Ich war mir nur nicht sicher ob man so einfach die Polizei vor 22 Uhr rufen sollte, ich denke, dass die Polizisten besseres zu tun haben als Mieter zu ermahnen.

Wir sind mittlerweile 3 Mieter die sich bei der Hausverwaltung beschwert haben. Ein Lärmprotokoll haben wir auch erstellt, jeder hat unterschrieben, das wird jetzt der Hausverwaltung zugesendet. Das Protokoll wird auch weitergeführt, da sind wir uns als ruhegestörte Nachbarn einig.

Liebe Grüße

Heike

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Hallihallo,

bei jeder ruhestörung würde
ich die polizei rufen.

bei JEDER Ruhestörung???

Na Danke - genau darauf wartet die Polizei.
Ich habe nichts dagegen, für Ruhe zu sorgen, wenn sich eine Sitaution festgefahren hat oder es ansonsten zu nichts führt (siehe angeführtes Beispiel & wenn es eine Möglichkeit zum Einschreiten gibt!)

Schlimm ist es aber immer wieder, wenn man (in den meisten Fällen) zu einer Ruhestörung kommt, bei der die Nachbarn seit x Jahren (meist eine laaaange Zeit) im selben Haus wohnen und es nicht für nötig befinden, selbst mal höflich anzuklopfen oder ein kleines Telefonat mit dem-/derjenigen zu führen, das meist durch höfliche Worte schon zum gewünschten Resultat führt.
Ich weiß, dass unsere Gesellschaft immer weiter hin zur Anonymität tendiert, aber es ist traurig, dass man das durch solche Dinge noch weiter fördert.

Insofern: Bedenke mal deine Einstellung und belange die Polizei mit Sachen, die auch wirklich dafür geeignet sind.
Jeder von uns kann immer noch das Heft selbst in die Hand nehmen.

Das musste ich jetzt mal loswerden!

PS:
Natürlich kann man das nicht pauschalisieren, aber in vielen Fällen hat „die Polizei“ sogar tatsächlich Besseres zu tun, als private Streitigkeiten zu schlichten, die nur aus Sturköpfigkeit und falschem Stolz entstehen…

so - weiterhin frohe Festtage!
Claus

Hallo Claus,

bei jeder Kleinigkeit würde ich nicht direkt die Polizei rufen, aber manchmal geht das nicht anders. Der Mieter, der in unserem Haus uns malträtiert, hat sich gestern wieder den ganzen Tag und auch in der Nacht ausgelassen. Anfangs, er wohnt noch nicht lange in unserem Haus, haben wir alle ihn freundlich darauf angesprochen, haben ihn gebeten die Musik leiser zu machen, besonders nachts, da wir ja alle berufstätig sind. Jeder der bei ihm anschellte hat er Prügel angedroht und übelst beschimpft, die Nachbarin zu seiner Seite ist schon etwas älter, ihr nimmt er Post aus dem Briefkasten und schmeißt ihn durch den Flur, beim anderen Nachbarn schellt er nachts Sturm, er stemmt in der Nacht Möbel und läßt sie fallen, er springt durch die Wohnung, er knallt beim jedem Gang die Türen zu und dann noch die brüllend laute Musik, das kann man schon tagsüber kaum aushalten. Wenn er mit seinem Wagen vom Parkplatz des Hause fährt, muss man Angst haben, dass er jemanden von uns anfährt, wenn er uns sieht, gibt er plötzlich Gas. Langsam sind wir mit unserem Latein am Ende.

Dir auch frohe Festtage.

Liebe Grüße

Heike

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Wo steht im Gesetz geschrieben, dass man den Nachbarn vor 22
Uhr belästigen darf?

Wo steht im Gesetz geschrieben, daß ich zu jeder Zeit das Recht auf Entleerung meines Darms habe (um es mal politisch korrekt auszudrücken :smile:)?

MOD: Closed

Wo steht im Gesetz geschrieben, daß ich zu jeder Zeit das
Recht auf Entleerung meines Darms habe (um es mal politisch
korrekt auszudrücken :smile:)?

Du bist so unglaublich orginell, dass ich den Artikel hier mal zumache.

Gruss Ivo

Moin,

und warum hast du in dem Fall noch nicht den Vermieter *eindringlicher* aufgefordert, daß er für Abstellung zu sorgen hat - zusammen mit einer radikalen Mietkürzung?
Und sobald mehrere Leute im Haus plötzlich nur noch einen Bruchteil ihrer Miete zahlen, wird er garantiert einen Weg finden, den Störenfried loszuwerden.

Gruß
Christian

Lärmschutz ist Ländersache. In den meisten Bundesländern ist im Lärmschutzgesetz
(für Dein BL ergoogeln) die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 festgelegt.
Das heißt aber nicht, daß man von sechs Uhr morgens bis abends um zehn seine
Nachbarn mit Lärm belästigen darf. Das darf man grundsätzlich überhaupt nicht.
Manche Dinge des täglichen Lebens sind nun mal mit Geräuschentwicklung
verbunden, wie z.B. das klassische Rasenmähen, oder eben auch
Wohnungsrenovierung, das umstellen von Möbeln etc. Der mit solchen Dingen
verbundene Lärm ist unvermeidbar, das muß man hinnehmen - nur eben nicht zu jder
Tages - und Nachtzeit, siehe Lärmschutzverordnung.
Vermeidbar und somit zu keiner Zeit hinzunehmen ist aber laute Musik.
Du kannst Deinen netten Nachbarn wegen Lätmbelästigung beim Ordnungsmat anzeigen
und auch beim zuständigen Umweltamt. Lärmemission ist auch ein Umweltdelikt.

vgm

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Also ich frage mich was es z. B. bringt wenn in der Nachbarschaft eine Baustelle ist und von früh ab 7 Uhr bis 18 Uhr abends die Kreissäge etc. zu hören ist.
Dann kann ja jeder die Polizei vor 22 Uhr holen wegen Ruhestörung?

schau doch mal hier

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__117.html

da steht nix von 22.00 Uhr ! ! !

Also ruhestörender Lärm kann zu jeder Tageszeit verursacht werden !

Das ist ja heftig, kann man denn nicht die Miete mindern, wenn der Vermieter oder die Verwaltung nichts dagegen tut? Ich habe dazu neulich hier etwas gelesen mit weiteren nützlichen Links.

Vielleicht solltest Du Dich mal beim örtlichen Mieterverein erkundigen, um wieviel Prozent Du die Miete mindern kannst. Mein Vermieter kommt jedenfalls immer erst in Gang, wenn er es auf dem Konto merkt.

Viel Erfolg!

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