Person A hört in der Wohnung laut vor 22 Uhr Musik. Der Partner schläft im Nachbarzimmer und hört davon nichts. Am darauffolgenden Tag beschwert sich der Nachbar das die Musik zu laut wäre und er Person A die Polizei auf den Hals hetzt wenn Person A die Musik nicht abstellt.
Person A hat angeblich schon vor 22 Uhr zu laut Musik gehört.
Was macht die Poizei in so einen Fall? Welche Rechte hat Person A und welche derjenige der sich gestört fühlt?
Die Uhrzeit ist egal. Ruhestörung ist Ruhestörung. Die Polizei wird - sofern sie gerufen wird - vor Ort vorbeischauen. Und wenn die den Eindruck haben, daß es wirklich zu laut ist, werden sie darum bitten, leiser zu sein. Wenn man sich nicht dran hält, kommen sie zurück (sofern erneut gerufen). Und nach deren Ermessen werden sie die Ruhe dann selber durchsetzen. Zum Beispiel durch Mitnehmen der Anlage.
Ab wieviel Dezebil ist es den Ruhestörung? Handelt es sich um Ruhestörung bei der Lautstärke die der Nachbar wahrnimmt? Theoretisch könnte die Person mittels eines Dezibilmessgerätes die Ruhestörung nachweisen? bzw. der Ruhestörer das es sich nicht um Ruhestörung handelt.
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Das richtige Maß ist hier Zimmerlautstärke.
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke
Der Ruhestörer möge sich selber einmal vergegenwärtigen, wie es wäre wenn er schlafen will und jemand durch Geräusche seinen erholsamen Schlaf stört.
Eben genau das ist das Problem von Person A. Sein Partner schläft im Nebenzimmer
und der Nachbar unter ihm fühlt sich belästigt. Wie kann das den sein?
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Eben genau das ist das Problem von Person A. Sein Partner
schläft im Nebenzimmer
und der Nachbar unter ihm fühlt sich belästigt. Wie kann das
den sein?
Es kann sein. Die Boxen stehen vermutl. auf dem Boden, dieser überträgt den Schall in das untere Zimmer. Es gibt dann so ein brummen/vibrieren das einen den letzten Schlaf rauben kann.
Die Boxen müssen soweit isoliert werden, dass sie den Schall nur in die Luft abgegeben können. Also was drunter stellen, was Schall schluckt. Auch kann der Musikliebhaber die Bässe runterdrehen. es liegt sehr oft nur an diesen Schallübertragungen an Gebäudebestandteilen welche zum Ärgernis führen. Ist in vielen Altbauten so.
Der gestörte Nachbar kann Unterlassungsklage einreichen. Auch kann er den Vermieter bitten nach heutigen Gesichtspunkten zu isolieren. Aber einfach könnte auch gegenseitige Rücksichtnahme unter den Mietern gelten.
Der gestörte Nachbar kann Unterlassungsklage einreichen. Auch
kann er den Vermieter bitten nach heutigen Gesichtspunkten zu
isolieren. Aber einfach könnte auch gegenseitige
Rücksichtnahme unter den Mietern gelten.
Tja, das mit dem isolieren den Lautsprecher wäre für Person A sicher möglich. Da Person A selbst Eigentümer ist kann der gestörte Nachbar seinen Vermieter nicht kontaktieren.
Es ist wohl auch so das die gestörte Person selbst im Sommer auch oft im freien sitzt und laut redet, bzw. mit der Bohrmaschine öfter unter Tags bohrt (keine Zimmerlautstärke, auch vor . Was Person A sonst nicht stört, aber wenn der gestörte Nachbar nicht von Lärm belästigt werden will, sollte er sicher auch mal Rücksicht nehmen. Für Person A gab es nie Anlass zur Klage. Nur Drohnungen die Polizei zu holen vor der Ruhezeit ab 22 Uhr sind für Person A eher destruktives Verhalten.
Person A wird in Zukunft darauf achten mittels eines Dezibilmessgeräts das die Zimmerlautstärke nicht überschritten wird und erwartet vom Nachbar das gleiche. Person A wird in Zukunft auch darauf achten was der gestörte Nachbar an Lautstärke abgibt. Ein Dezibilmessgerät ist bereits vorhanden.