Hallo,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
Eine relativ ruhige Seitenstraße in einer größeren Stadt, ein mehrfamilienhaus, davor ein Parkstreifen. Person X wohnt in diesem Haus… eines ruhigen Abends (19.30/ 20.00 Uhr)sitzt die Person in dem der Straße zugewandten Zimmer, hat aufgrund der Wärme das Fenster gekippt.
Da parkt auf dem Streifen vor dem Haus so ein Mensch: Fenster offen,Laute Musik… X fühlt sich gestört, schließt das Fenster, denkt sich der wartet sicher nur kurz auf jemande und ist gleich wieder weg…
Isser aber nicht
Und man hört die Musik auch durchs geschlossene Fenster (neuwertige,doppelt verglaste Fenster!) Also geht X nach 10min.raus und bittet die Musik leiser zu machen… Der Fahrer sagt jaja, fummelt irgendwas irgendwo rum, X geht.In der Wohnung merkt X das die Musik immer noch zu hören ist
((
X hat keine Lust wieder rauszugehen und sich zum Pfannkuchen zu machen (X ist weiblich,klein…Musikhörer männl. und eher Typ Bodybuilder)… Was kann man in einer solchen Situation tun?
Lohnt es sich da die Polizei zu rufen??? Das Kennzeichen aufzuschreiben??? Anzeige wegen Ruhestörung???Oder doch versuchen es zu ignorieren und hoffen das der Mensch (der da inzwischen schon mindestens 20min.steht) da bald wegfährt
Fragt
Backs
Ähhhh,
persönliche Meinung? Man kann sich auch etwas anstellen, es gibt nun mal auch andere Menschen auf der Erde. Wenns um diese Uhrzeit ist sehe ich die Lärmbelästung als zumutbar an.
Grüße Ute
Hallo Backs,
solange das der Ausnahmefall ist sollte man auch mal etwas dick(trommel)felliger sein. Immerhin hat der Typ noch höflich reagiert.
Hab mal im Krankenhaus neben einem Opa gelegen, dem man das letzte Stück vom Bein abnehmen musste. Ursache war ursprünglich ein Schienbeintritt von einem Nachbarn, der die Musik zu laut hatte.
Manchmal wünscht man sich da die HB-Werbung zurück…
Gruß!
Horst
hallo,
Die Polizei anrufen und um rat fragen ist grundsätzlich nicht Falsh, immerhin sind sie ja für Recht und Ordnung da. Nur obs ne Meckerei am Telefon wird, oder wirklich ne Streife komt, kann ich natürlich nich sagen. Am sichersten (is evtl. teuer) ist, wenn du unbedingt auf dein recht bestehst, nimm das auf(sprich treibe einen Beweis auf, dass es wirklich zu laut war) und geh damit zu dem Anwalt deines Vertrauens(kennzeichen etc. natürlich auch) und bitte ihn um rat… wenns er meint es reicht für ne Anzeige, tu es… mehr kann ich nich dazu sagen…
LG BAris
Hallo,
da mir wegen der eigentlich vermeidbaren Belästigung durch die aus dem Auto dringende Musik ein Verstoß gegen §1 StVO sehr wahrscheinlich und ein Verstoß gegen anderen Vorschriften (Ruhestörung) möglich erscheint, kann es nicht schaden, die Polizei zu rufen.
Der Verursacher der Störung wurde ja schon gebeten, diese abzustellen, hat das aber offensichtlich nicht getan.
Gruß,
Markus